Ist eine Exmatrikulationsbescheinigung bei einer Bewerbung zwingend erforderlich?
Ich habe mich für ein neues Studium an einer anderen Universität beworben. Dort kann man freiwillig weitere Unterlagen wie eine Exmatrikulationsbescheinigung hochladen.
Ich war vorher an einer anderen Uni eingeschrieben, habe dort aber de facto nicht studiert (keine Prüfungen, keine Veranstaltungen besucht).
Jetzt frage ich mich:
– Muss ich die Exmatrikulationsbescheinigung unbedingt einreichen?
– Kann die neue Uni überhaupt sehen, dass ich vorher woanders eingeschrieben war, wenn ich es nicht selbst angebe?
Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation?