Ist das Übernachten im Wald erlaubt?
Ist das Biwackieren, sprich Schlafen unter freiem Himmel mit einem Schlafsack und Tarp, das zum Schutz vor Witterungen über den Schlafsack gespannt wird erlaubt ? Falls nur in bestimmten Bundesländern, in welchen ?
Gibt es einen Zeitraum wie lange man im Wald verweilen kann ? Kann man am selben Platz verweilen welches man die letzte Nacht genutzt hat ?
Vielen Dank für jegliche weiterhelfenden Antworten. Bitte nur richtige Antworten abgeben, sprich nur wenn man sich absolut sicher ist und mit dem Gesetz vertraut ist.
6 Antworten
Überall dort, wo es dir der Eigentümer oder dessen Bevollmächtigter erlaubt und es nicht durch Rechtsvorschriften explizit verboten ist. So ist Zelten in der Regel explizit verboten, das "reine Übernachten" hingegen in der Regel nicht explizit. Dass etwas nicht explizit verboten ist, bedeutet allerdings nicht automatisch, dass es erlaubt ist.
Bitte nur richtige Antworten abgeben, sprich nur wenn man sich absolut sicher ist und mit dem Gesetz vertraut ist.
Für eine rechtssichere Antwort wirst du einen Rechtsanwalt bemühen müssen. Davon mal abgesehen müsstest du für eine konkrete Antwort erst mal den Ort der Übernachtung spezifizieren. Je nach Bundesland, Kreis und Kommune können verschiedene Regelungen gelten, es kann sich um ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet handeln, um einen Bereich, in dem Jagd- oder Forstaktivitäten stattfinden, es kommt im Einzelfall auch darauf an, wie du dein Lager aufbaust und welche Beeinträchtigungen für Flora und Fauna davon ausgehen... Kurz: Zu deiner Fragestellung könnte man eine ganze Abhandlung schreiben - Kostenpunkt bei einem Juristen: drei- bis vierstellig.
Weitere Infos: https://www.gutefrage.net/frage/mehrtaegige-fahrradtour-mit-walduebernachtung-unter-18#answer-498646712
Fazit: Auch wenn das Übernachten im Wald nicht explizit verboten ist, bist du dort bestenfalls geduldet (!). Du hast keinerlei rechtlichen oder sonstigen Ansprüche, dass man dir eine Übernachtung im Wald gewährt. Also verhalte dich wie ein nicht eingeladener Gast und bitte vorher um Erlaubnis - und wenn das nicht möglich ist, verhalte dich zumindest so, dass niemand überhaupt merkt, dass du dort warst.
Mein Rat aus der Praxis: Halte dich von Natur- und Landschaftsschutzgebieten u. ä. fern, mach kein Feuer, keinen Lärm, hinterlasse keinen Müll und schlage dein Lager an einer Stelle auf, wo dich niemand sieht. Dann gibt es in aller Regel keine Probleme.
Sobald Du die Genehmigung des Försters hast, ist das erlaubt.
Nirgends, braucht es auch nicht. Der Wald hat nen Besitzer, der entscheidet.
Camping auf Privatgrundstück – wie geht das? In Deutschland und in den meisten anderen europäischen Ländern ist das Übernachten auf einem Privatgrundstück erlaubt. Allerdings nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Besitzers.
Der Förster ist zwar selten der Besitzer, aber zumindest der Verwalter und kann somit sein Hausrecht über den Besitz geltend machen!
nein, da dem besitzer das stück wald gehört. Du darfst doch auch nicht einfach auf das Grundstück vom Nachbar auch nur gehen, ohne ihn um Erlaubnis zu fragen...
Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung und könnte Fehler enthalten
Hi Jilli99263,
das ist eine schwierige Frage und es gibt leider viele Mythen und Unwahrheiten im Internet zum Thema. Ich gehe davon aus das in Deutschland ist. In Deutschland ist das Übernachten im Wald ohne Genehmigung grundsätzlich nicht erlaubt, unabhängig davon, ob ein Zelt, ein Schlafsack oder eine Hängematte verwendet wird. Es kommt aber auch auf das jeweilige Landeswaldgesetzt an. In vielen Region wird aber das Biwakieren(Ohne Zelt) toleriert, meist aber bei Notfällen.
Ist das Übernachten im Wald erlaubt?
Nein.
Nur weil Du es anders nennst ("biwakieren" anstellen von "campen" oder "zelten") ist es nicht plötzlich eine andere Tätigkeit. Wenn Du da geplant ein Lager aufschlägst und übernachtest, dann ist es wild campen oder wild zelten. Und ein "Biwak" ist genauso ein Lager (englisch: "camp").
Es geht bei dem Verbot um die Tätigkeit als Solche, nicht um die konkreten Hilfsmittel die Du dafür verwendest oder ob Du es einfach anders nennst. Der Staat hat mit dem Gesetz nicht das Ziel "Zelte für böse zu erklären" sondern zu verhindern, dass da einfach Leute auf dem Grundstück eines Anderen unerlaubt lagern, selbst wenn dieses Grundstück öffentlich zugänglich ist. Also ist es auch dieser Intention gemäß anzuwenden.
Und zum Beispiel zu sagen "das war gar kein Zelt sondern ein Tarp" ändert ja nichts daran was Du da faktisch machst. Zumal "tarp" (Kurzform von "tarpaulin") einfach englisch ist und nichts anderes bedeutet als "Zeltplane". 🤦♂️
Hier nochmal in ausführlicher: biwakieren-bei-hoher-waldbrandgefahr#answer-465245330
Und bestimmte Eigenheiten / Abweichungen im Detail von einzelnen Landeswaldgesetzen habe ich Dir jetzt hier nicht "auseinander gefummelt", das musst du Dir selber aus dem betreffenden Landeswaldgesetz des jeweils zutreffenden Bundeslandes heraussuchen. Ich schaue jetzt nicht 16 Gesetze für Dich durch und liste die jetzt hier alle auf.
Google sagt da was anderes woher deine Schlussfolgerung
Google sagt da was anderes …
Google ist keine Quellenangabe. Google ist eine Suchmaschine.
… woher deine Schlussfolgerung
Woher die "Schlussfolgerung von Google" und warum meinst Du, dass es automatisch richtig ist was mit Google gefunden wird?
Auch meine Antwort hier kannst Du mit Google finden, das steht also auch "bei Google". 🤷♂️
Meine Infos habe ich von einem Rechtsanwalt. Ich beschäftige mich schon länger und von verschiedenen Seiten mit dem Thema.
Das was Du da im Netz liest sind oft die "Wunschträume von Bushcraftern" die meinen sich da mit "spitzfindigem Worte verdrehen" eine rechtliche Lücke zu erschaffen die es so aber einfach nicht gibt.
Wenn du’s rechtsverbindlich wissen willst, wirst du nicht darum herum kommen dich selbst in die Gesetzgebung einzulesen.
Es gibt verschiedene Landesgesetze für Wälder und Naturschutz.
Ich hatte mir dazu einmal verschieden YT-Kanäle angesehen. Fazit der verschieden Zusammenfassungen/Ausführungen:
Zelten ist im Wald explizit verboten. Biwakieren (Schlafsack mit Biwaksack bzw. Bedroll) ist in den Verboten nicht explizit genannt und ist deshalb eine ungeregelte Grauzone. Ob ein Tarp bereits als Zelt gesehen werden kann wurde mir nicht klar.
Feuer ist überall verboten. Zu Feuer zählt jegliche offene Flamme; Also u.a. Kerze, Kerzenlaterne, Petroleumlampe, Gaskocher, Benzinkocher, Hobo, Lagerfeuer, etc.
Somit ist meiner Meinung nach diese ganze Bushcraft-Lagerfeuer-Prepper-Romantik, die diese ganzen YouTuber verbreiten, um die Bushcraft-Produkte zu bewerben vollkommen an der gesetzlichen Realität vorbei.
Merke: Du lebst in Deutschland - also ist das was du möchtest mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit verboten.
Gesetzestext wo steht das das Übernachten im Wald verbroten ist