Vorläufiger Führerschein?

1 Antwort

Für die Fahrberechtigung hast du nichts bezahlt, weil sie nicht gesondert in Rechnung gestellt wurde. Trotzdem hättest du natürlich eine bekommen können. Warum das nicht erfolgte, hätte dir der Prüfer sagen können.

Jetzt steht der Gang zur Behörde an. Dort hilft man dir sicher weiter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig