Vorläufiger Führerschein abgelaufen aber trotzdem Fahren?

3 Antworten

Kannst fahren.

Dein erworbener Führerschein B ist ja registriert im Zentralregister in Flensburg.

Das kostet nur ein Verwarngeld wegen Führerschein nicht dabei.


aviation4dk21 
Beitragsersteller
 03.03.2025, 13:32

Okay sehr gut, also genau so wie gedacht. Danke!

"bf17 gültigkeit 18" 2. Ergebnis: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/

Bekommt man nach der Prüfung schon den Scheckkarten-Führerschein?
Nein. Wird die Prüfung bestanden, so wird eine Prüfungsbescheinigung anstelle des Scheckkartenführerscheins ausgehändigt. Der Scheckkartenführerschein muss bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres händigt die Fahrerlaubnisbehörde den Kartenführerschein aus. Da die Prüfungsbescheinigung nur bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gilt, muss dieser Antrag jedoch rechtzeitig gestellt werden.
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Kann man mit der Prüfbescheinigung auch im Ausland fahren?
Die Prüfungsbescheinigung gilt nur in Deutschland als "Führerscheinersatz". Im Ausland wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Eine Ausnahme gilt für Österreich: Dort wird auf Basis eines Erlasses des österreichischen Verkehrsministeriums vom 17.Juli 2012 auch eine deutsche Prüfungsbescheinigung anerkannt (aber nur bis zum 18. Geburtstag).
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In D darfst du mit dem Zettel bis zum Alter von 18,25 Jahren fahren, in A wird er ab dem 18. Geburtstag sofort nicht mehr anerkannt und sonst darfst du mit dem Zettel nicht fahren.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hi, mach Dir keine Sorgen.

Das schlimmste was passieren kann, wäre ein Verwarnungsgeld von 10 €.