Meinung des Tages: Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot zur Unfallminimierung in Großstädten angebracht?

Oftmals praktisch, aber auch nicht ganz ungefährlich: Der E-Scooter! Während viele von uns den Scooter für den Weg in die Arbeit nutzen, verursachen andere wiederum tagein-tagaus Unfälle im Straßenverkehr. Hier stellt sich auch die Frage danach, ob ein Scooter-Verbot in Großstädten vertretbar wäre...

Diese Regeln für E-Scooter gelten im Straßenverkehr

Obgleich manch ein passionierter E-Scooter-Fahrer vielleicht denkt, mit seinem wendigen Gefährt nach Lust und Laune und natürlich überall fahren zu dürfen, gibt es auch für E-Scooter natürlich klare Regeln:

So ist das Fahren grundsätzlich nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Fehlen diese, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone sowie in Einbahnstraßen ist das - vor allem entgegengesetzte - Fahren mit dem E-Roller verboten.

Besonders große Hürden die für Nutzung oder das Leihen von E-Scootern gibt es zudem ebenfalls nicht; eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein werden für die Nutzung des Gefährts nicht benötigt. Ebenso wenig gilt eine Helmpflicht. Das Mindestalter für E-Scooter liegt bei 14 Jahren. Allerdings gelten für alle Fahrer von E-Scootern im Straßenverkehr dieselben Alkoholgrenz- und richtwerte wie für Autofahrer. Und selbst wenn es dochr echt häufig vorkommt, dass zwei oder in manchen Fällen sogar drei Personen auf dem Scooter stehen: Elektroroller sind grundsätzlich nur für ausschließlich eine Person zugelassen.

Wenn der Scooter zum Unfallrisiko wird...

Im vorletzten Jahr ist die Zahl der E-Scooterunfälle mit Personenschaden um fast 50% gestiegen; hierbei war ein Gros der Beteiligten unter 25 Jahren und oftmals alkoholisiert. Insgesamt wurden 8260 Unfälle verzeichnet, bei denen 11 Personen ums Leben kamen, 1234 schwer und 7651 leicht verletzt worden sind. Die Zahlen für das Jahr 2023 liegen bislang nicht vor.

Ein gewichtiger Faktor für den rasanten Anstieg der Unfälle liegt in der inzwischen üppigen Verfügbarkeit von Leihscootern konkurrierender Anbieter in Großstädten sowie dem oft rigorosen Fahrverhalten der Scooter-Fahrer begründet. Häufig geschehen Unfälle zudem, da die Roller nicht ordnungsgemäß abgestellt werden und demnach Bürgersteige und Radwege blockieren. Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, betonte, dass grundsätzlich zwischen Gelegenheitsfahrern und jenen unterschieden werden müsse, die einen eigenen Scooter besitzen würden; diese hielten sich weitaus häufiger an die vorherrschenden Regeln und wüssten mit ihren Fahrzeugen zudem besser umzugehen.

Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot sinnvoll?

Da viele durch E-Scooter-Fahrer hervorgerufene Unfälle in Paris in der Vergangenheit vor allem auf Leihscooter-Fahrer zurückgeführt werden konnten, wurde der Verleih von E-Rollern in der französischen Hauptstadt im vergangenen Jahr komplett verboten. Wenngleich das Fahren im Straßenverkehr hierzulande bislang nicht verboten ist, wurde zumindest die Mitnahme in Bussen und Bahnen des Öffentlichen Nahverkehrs in Bayern jüngst untersagt. Als Gründe hierfür werden ausschließlich mögliche Sicherheitsbedenken angeführt, da es in London, Barcelona und Madrid im ÖPNV in der Vergangenheit gelegentlich zu Bränden & Explosionen, die durch mitgenommene E-Roller verursacht wurden, gekommen ist. In Deutschland wurde bislang kein derartiger Unfall verzeichnet.

Alleine das Verbot in Bus & Bahn allerdings betrifft vor allem jene, die mit dem eigenen E-Scooter auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zur Uni oder zur Freizeitgestaltung sind und diesen - als Alternative zum Auto - in Kombination mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen. Einige Nutzer, die vom BR zum Thema befragt wurden, bemängelten die Entscheidung und verwiesen auf das bestehende Spannungsverhältnis zwischen der Bereitschaft mancher, auf klimaverträgliche Fortbewegung zu setzen, bei dieser im Alltag durch ein - wenig begründbares - Verbot wie dieses jedoch massiv eingeschränkt zu werden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Würdet Ihr ein allgemeines (Leih- und Privatscooter) Verbot von E-Scootern in Großstädten befürworten?
  • Sollte ein Verbot ausschließlich für Leihscooter gelten? Welche Gründe sprechen dafür?
  • Welche Maßnahmen wären Eurer Meinung nach zur Reduzierung von Unfällen mit E-Scootern nötig?
  • Sollte es auch für Leihscooter eine Art "Führerschein"-Pflicht geben?
  • Fahrt Ihr selbst E-Scooter oder seid darauf angewiesen?
  • Welcher rechtliche / praktische Kompromiss zwischen Klimaschutz & Mobilität auf der einen und Unfallminimierung im Straßenverkehr auf der anderen Seite wäre sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/e-kleinstfahrzeuge/e-scooter/

https://www.br.de/nachrichten/bayern/e-scooter-in-zuegen-erlaubt-in-der-u-bahn-nicht-warum,U93sONd

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/escooter-elektroroller-unfaelle-100.html

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/paris-e-scooter-verbot-101.html

Nein, ein Verbot wäre nicht sinnvoll, weil... 51%
Ja, in Großstädten sollten keine E-Scooter erlaubt sein, da... 37%
Andere Meinung und zwar... 13%
Umweltschutz, Unfall, Deutschland, Politik, Führerschein, Bußgeld, Gesetz, Bahn, Klimaschutz, alkohol am steuer, Bus, E-Scooter, Gesellschaft, Gesetzeslage, Großstadt, Kontrolle, Mobilität, ÖPNV, Roller, Scooter, Strafe, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verbot, Arbeitsweg, Schulweg, E-Roller, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 - wie bewertet Ihr das Vorhaben der Ampel?

Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen bis 2029 zu verlängern. Doch während das Vorhaben von einigen begrüßt wird, will man seitens des Eigentümerverbands dagegen klagen...

Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Vielleicht hat der ein oder andere von Euch bereits ähnliche Erfahrungen machen müssen: Beginn des Studiums, Jobwechsel oder Geburt eines Kindes - nun muss schleunigst eine neue bzw. größere Wohnung her. Bei der Suche kristallisiert sich dann recht schnell heraus, dass die meisten Wohnungen kaum zu bezahlen sind und man sich zudem gegen unzählige Mitbewerber durchsetzen muss. Während die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Speckgürtel größerer Städte inzwischen ebenfalls seit Jahren mehr als angespannt ist, ist es vielen Menschen hierzulande insbesondere in den Großstädten kaum noch möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Um auf die schwierige Lage zu reagieren, haben sich die Koalitionsparteien auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Die Bremse sorgt dafür, dass der Mietpreis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für gewöhlich wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand von Mietspiegeln ermittelt.

Verordnet werden können Mietpreisbremsen von den jeweiligen Landesregierungen für Gebiete wie z.B. München, Berlin, Köln oder Hamburg, in denen der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist.

Reaktionen auf das Vorhaben

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Verena Hubertz, freute sich über die Entscheidung. Die Verlängerung der Mietpreisbremse würde "die Menschen in Zeiten steigender Mieten [ . ] entlasten". Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, hofft, dass weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie z.B. Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Mietspiegels oder zur Wohngemeinnützigkeit von den Koaltionsparteien ebenfalls rasch umgesetzt werden.

Seitens des Eigentümerverbands Haus und Grund hält sich die Begeisterung über die Mietpreisbremsenverlängerung jedoch in Grenzen; der Eigentümerverband plant, gegen die geplante Verlängerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke ist der Meinung, dass das Verfassungsgericht die erste Mietpreisbremse nur angesichts der Beschränkung auf fünf Jahre akzeptiert hätte. Eine weitere Verlängerung würde einem Verfassungsbruch gleichkommen.

Zudem vertritt Warnecke die Meinung, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot drastisch verschärft hätte; ihm zufolge würde "die Zahl der fehlenden Wohnungen [...] seit Einführung der Mietbremse" sukzessive zunehmen. Laut Warnecke soll es sich um ca. 900.000 Wohnungen handeln, weswegen die Bremse am Ende des Tages primär den Mieterinnen und Mietern schade.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Verlängerung der Mietpreisbremse?
  • Inwieweit trägt die Mietpreisbremse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei?
  • Welche Auswirkungen hat die Mietpreisbremse in der Praxis auf den Wohnungsmarkt?
  • Was sollte seitens der Regierung(-en) getan werden, um die Situation in Großstädten zu verbessern?
  • Habt Ihr bei der Wohnungssuche bereits von dem Gesetz profitieren können?
  • Inwieweit sind Ausnahmen von der Mietpreisgrenze gerechtferigt bzw. wie kann Missbrauch vermieden werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-und-mietpreisbremse-fdp-und-spd-einigen-sich-a-14604c13-72b7-48db-a173-46282987e379

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mietpreisbremse-verlaengerung-eigentuemerverband-klage-verfassungsgericht

https://www.mietrecht.com/mietpreisbremse/

Leben, Wohnung, Miete, Politik, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermietung, Vermieter, Gesetz, Die Grünen, Gesellschaft, Gesetzeslage, Großstadt, Klage, Mieterschutz, Mietspiegel, Rechtslage, SPD, Wohnungssuche, Bundesverfassungsgericht, Koalitionsvertrag, Koalition, Mietpreis, Wohnungsnot, Mietpreisbremse, Ampelkoalition, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Cannabis im Straßenverkehr - wie bewertet Ihr die vorgeschlagenen Grenzwerte?

Seit nunmehr einem Monat ist Cannabis hierzulande teillegalisiert. Was allerdings noch fehlt, sind klare Regelungen für den Konsum im Straßenverkehr. Ein nun vorhandenes Expertenpapier mit Regeln wird von manchen als zu streng erachtet...

Ein bislang unausgereiftes Gesetz...

Für manche wirkte es vielleicht wie ein schlechter Aprilscherz, für andere hingegen dürfte der 1. April 2024 fast schon zu einer neuen Art Feiertag avanciert sein: Seit dem 1. April des Jahres ist der Anbau und der Besitz von Cannabis - trotz massivem Widerstand seitens der Union - für den Eigenkonsum für Volljährige innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Eine ganz zentrale Frage allerdings blieb lange Zeit offen: Wie verhält es sich mit dem Cannabiskonsum im Straßenverkehr? Auf Grundlage welcher Grenz- und Richtwerte orientiert man sich künftig? Ein jüngst zusammengestelltes Expertenpapier hierzu offenbart jetzt klare Regeln...

Die konkreten Richtlinien

Da der Konsum der Droge die Wahrnehmung sowie das Reaktionsvermögen durchaus negativ beeinflussen kann, hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing kürzlich an eine Expertenkommission zur Beantwortung der Frage danach, wie viel Cannabis im Straßenverkehr vertretbar sei, gewandt. Die Expertenkommission, welche sich aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei zusammensetzt, hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. THC ist derjenige Wirkstoff beim Cannabis, der die Rauschwirkung bedingt.

In der an das Verkehrsministerium gerichteten Empfehlung verweist man darauf, dass "bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes [ . ] nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" durchaus möglich sei. Das Bundesverkehrsministerium ergänzt, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum hinsichtlich des Risikos in etwa mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille zu vergleichen wäre.

Die aktuelle Lage

Momentan handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Substanzen ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln wird u.a. auch Cannabis gezählt. Die genannte Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann. Bislang gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie bei der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Wert von 1,0 Nanogramm THC etabliert.

Der Bundestag muss den von der Kommission vorgeschlagenen THC-Grenzwert noch umsetzen. Bis dahin gilt der o.g. genannte Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der Wirkstoff allerdings ist noch viele Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Und dieser Umstand ruft kritische Reaktionen hervor.

Reaktionen

Kritik an der 3,5ng-Regel kam u.a. von den Grünen: Für Fahranfänger z.B. sind noch strengere Regeln vorgesehen. Hier heißt es konkret:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

Da Cannabis im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, ohne, dass noch eine berauschende Wirkung vorhanden ist, kommt die Empfehlung einem Quasi-Verbot oder Verbot durch die Hintertür für alle Fahranfänger und Gelegenheitsfahrer unter 21 gleich.

Der Wert von 3,5ng ist laut der Grünen-Abgeordneten Swantje Michaelsen ein sehr strenger Wert. Da dieser ohnehin in etwa dem Wert von 0,2 Promille beim Alkohol entspricht, seien ihr zufolge ferner keine Sonderregelungen für Fahranfänger nötig. Zudem sei weiterhin unklar, welche Abstände Fahranfänger zwischen Konsum und Fahren einzuhalten hätten, sofern das Gesetz in Kraft trete.

Kritiker der Teillegalisierung zumindest rechnen künftig mit mehr Verkehrsunfällen, vor allem, wenn Konsumenten sowohl zum Joint als auch zum Alkohol greifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Erachtet Ihr den aktuellen Grenzwert für angemessen / realistisch?
  • Seht Ihr in der Teillegalisierung eine ernstzunehmende Gefahr für und im Straßenverkehr?
  • Denkt Ihr, dass die Unfallzahlen tendenziell ansteigen werden?
  • Sollten für Fahranfänger strengere Regeln bei Alkohol und Canabis gelten?
  • Würdet Ihr ein komplettes Verbot von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr befürworten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-strassenverkehr-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cannabis-auto-fahren-was-ist-kuenftig-erlaubt/100032591.html

Motorrad, Auto, Unfall, Verkehr, Alkohol, Recht, Führerschein, Gesetz, Drogen, Cannabis, Die Grünen, Drogenpolitik, Drogentest, Gesellschaft, Gesetzeslage, kiffen, Legalisierung, Ordnungswidrigkeit, Probezeit, Strafe, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, THC, Unfallgefahr, Cannabisanbau, Legalisierung von Cannabis, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Klimaschutz ist Menschenrecht - wie bewertet Ihr das Urteil des EGMR?

Eine womöglich historische Entscheidung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied gestern, dass es ein Menschenrecht für effektiven Klimaschutz gibt. Diese Grundsatzentscheidung könnte künftig weitere Klagen nach sich ziehen...

Wer hat geklagt?

Werden elementare Menschenrechte verletzt, wenn der Staat nicht genügend für den Klimaschutz tut? Habe ich sogar das Recht, gegen staatliche und systematische Missachtung von Klimaschutzauflagen juristisch vorzugehen? Mit diesen und ähnlichen Fragen musste sich am gestrigen Tag der Europäische Menschengerichtshof (EGMR) in Straßburg auseinandersetzen.

Geklagt hatten insgesamt drei unterschiedliche Parteien, von denen allerdings nur die Klage der "KlimaSeniorinnen" aus der Schweiz erfolgreich war. Dem der Umweltorganisation Greenpeace nahestehenden Verein gehören ca. 2.500 Frauen im Alter 60+ an. Der konkrete Vorwurf lautete, dass der Klimawandel mittlerweile immer häufigere und intensivere Hitzewellen nach sich ziehen würde, die gerade für ältere Menschen in vielen Fällen lebensbedrohlich seien. Aus Sicht der "KlimaSeniorinnen" hätte es die Schweiz in der Vergangenheit verpasst, dem Klimawandel aktiv und vehement entgegenzutreten.

Auch sechs junge Erwachsene aus Portugal sind mit ihrem Anliegen für mehr Klimaschutz nach Straßburg gezogen. Auslöser für ihre Klage waren die verheerenden Waldbrände in Portugal im Jahr 2017 sowie deren Sorge vor weiteren und häufiger stattfindenden Naturkatastrophen und deren Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit. Konkret richtete sich die Klage gegen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Russland, die Schweiz, die Türkei und das Vereinigte Königreich. Es war das erste Mal überhaupt, dass mehrere Staaten gleichzeitig angeklagt worden sind.

Das Urteil

Die Klage der Portugiesen jedoch wurde vom EGMR abgewiesen. Begründet wurde das Urteil dahingehend, dass sie nicht - wie für gewöhnlich vorausgesetzt - zuvor die nationalen Gerichte konsultiert hätten, sondern direkt vor den EGMR gezogen seien.

Für die "KlimaSeniorinnen" hingegen gab es gestern allen Grund zur Freude; die Richter am EGMR entschieden, dass der aktuell nicht ausreichende Klimaschutz der Schweiz die Menschenrechte der Klagenden verletzen würde. Dabei entnahm der Gerichtshof dem Recht auf Privat- und Familienleben (Art. 8 der Menschenrechtskonvention) ein Recht auf effektiven und nachhaltigen Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden sowie Lebensqualität. Die Schweiz hätte es versäumt, ein CO2-Budget aufzustellen oder anderweitig zu erreichnen, wie stark die Emissionen reduziert werden müssten.

Angesichts der Komplexität des Themas sowie der Ermessensspielräume einzelner Staaten macht der Gerichtshof der Schweiz allerdings keine konkreten Vorgaben dazu, welche Maßnahmen das Land in der Praxis zu erbringen habe.

Ein wegweisender Präzedenzfall?

Das gestrige Urteil dürfte für weitere Klimaklagen in Zukunft durchaus Symbolwirkung besitzen. Zahlreiche Umweltschützer, Klimawissenschaftler und Aktivisten lobten die Entscheidung des EGMR als bahnbrechendes Urteil im Kampf gegen die Klimakrise. Eine Sprecherin von Greenpeace freute vor allem über die Tatsache, dass man nun "schwarz auf weiß" hätte, dass "Klimaschutz [...] Staatspflicht" sei. Klimaschützer rechnen damit, dass das Urteil auch für kommende Klimaklagen hierzulande als Inspiration dienen dürfte.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil des EGMR?
  • Sollten Klimaschutzmaßnahmen künftig noch enger mit Menschenrechten verknüpft werden?
  • Welche konkreten Klimaschutzmaßnahmen wünscht Ihr Euch von Deutschland?
  • Wie sollten Staaten sanktioniert werden, die kein Konzept gegen den Klimawandel und den CO2-Ausstoß haben?
  • Wird zu viel Hysterie hinsichtlich des Themas Klimawandel betrieben?
  • Sollte ein Staat Unternehmen sanktionieren, die Klimawandelsünder sind?

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/egmr-klimaklage-vor-urteil-100.html

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/erste-klimaklage-vor-menschenrechtsgerichtshof-erfolgreich-19640917.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/klima-klagen-strassburg-egmr-1.6534413

https://www.tagesschau.de/kommentar/kommentar-klimaklage-egmr-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/klimaschutz-urteil-schweiz-100.html

Europa, Umweltschutz, Natur, Umwelt, Wetter, Deutschland, Politik, Recht, Rechte, Gesetz, Klimawandel, Klimaschutz, Europäische Union, Gesellschaft, Gesetzeslage, Justiz, Klage, Klima, Menschenrechte, Sanktion, Staat, Unternehmen, Urteil, Waldbrand, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Welche Reaktion sollte auf die jüngsten Angriffe auf Politiker folgen?

Nach dem Angriff auf einen SPD-Europapolitiker vom Wochenende werden die Rufe nach härteren Strafen und besseren Schutz für Politiker laut. Doch die Frage ist: Welche Reaktionen sollten nun folgen?

Angriff auf SPD-Politiker

Wenige Wochen vor der Europawahl scheint sich die politische Stimmung im Land sukzessive aufzuheizen. Vor wenigen Tagen wurden zwei Grünen-Politiker in Essen angepöbelt und tätlich angegriffen. In Niedersachsen haben Vermummte einen AfD-Landtagsabgeordneten an seinem Infostand attackiert und geschlagen. Der traurige Höhepunkt der jüngsten politisch motivierten Gewalt jedoch wurde am Freitagabend erreicht: Hier haben vier junge Männer den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke beim Aufhängen von Wahlplakaten in Dresden angegriffen und krankenhausreif geschlagen. Ecke hat einen Bruch des Jochbeins sowie zahlreiche Hämatome erlitten und musste gestern operiert werden.

In der Nacht zum Sonntag hat sich ein möglicher Tatverdächtiger der Polizei gestellt; der 17-Jährige hat dem LKA-Sachsen zufolge gestanden, den SPD-Politiker attackiert zu haben. Nach den drei anderen Tatverdächtigen wird weiterhin gesucht.

Reaktionen aus der Politik

Der Angriff auf Matthias Ecke wurde bereits kurz nach Bekanntwerden der Tat von sämtlichen Politikern parteiübergreifend verurteilt. Sowohl seitens von SPD, Union, Grünen, FDP und AfD verwies man darauf, dass die Anwendung von Gewalt - egal, wie weit sich die politischen Überzeugungen unterscheiden mögen - niemals toleriert werden dürfte. Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer forderte in der gestrigen Sendung bei Caren Miosga wesentlich härtere Strafen für vergleichbare Straftaten. Ihm zufolge müsse der Rechtsstaat politisch motivierten Straftätern klare Grenzen aufzeigen.

Zudem wurde bei einigen Politikern der Ruf nach besserem Schutz bei Wahlkampfveranstaltungen laut. Dass (Kommunal-)Politiker inzwischen selbst fernab des Wahlkampfs immer öfter bedrängt, beleidigt und bedroht werden, sei in einer demokratischen und zivilisierten Gesellschaft nicht länger hinnehmbar.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat für den morgigen Dienstag eine Sonderkonferenz angekündigt, in der sich Bund und Länder über die zunehmende Gewalt gegenüber von Politikern beraten wollen.

Verstärkt die AfD das politisch-vergiftete Klima?

Sowohl in Dresden als auch in Berlin sind am gestrigen Sonntag mehrere Tausend Menschen spontan auf die Straße gegangen, um für Demokratie und gegen Hass, Hetze und Gewalt zu demonstrieren. Den Demonstrationen haben sich einige Spitzenpolitiker wie Hendrik Wüst, Ricarda Lang, Lars Klingbeil oder Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt angeschlossen.

Für die ebenfalls teilnehmende SPD-Bundesvorsitzende Saskia Esken besitzt insbesondere die AfD einen essenziellen Anteil an der zunehmenden Verrohung politischer Diskurse und der damit einhergehenden gestiegenen Aggressivität. Sie verwies darauf, "dass diese Gewaltbereitschaft nicht vom Himmel" gefallen sei. Vor allem im Internet lässt sich seit Jahren beobachten, dass politische Diskussionen selten noch konstruktiv, sondern vielfach feindselig geführt werden.

Instagram blendet politische Beiträge aus

Seit einiger Zeit steht der Konzern Meta hinsichtlich der Rolle seiner Plattformen Facebook und Instagram bei der politischen Willensbildung in der Kritik: So wird Meta nicht nur vorgeworfen, weiterhin zu wenig gegen Hass- und Desinformationspostings zu unternehmen, sondern der hiesige Algorithmus der Kanäle trage darüber hinaus immens zur Begünstigung von Extrempositionen bei.

Meta hat sich dem Problem nun auf eine recht eigene Art und Weise angenommen: Politische Inhalte werden nur noch auf Nutzerwunsch empfohlen. Betroffen sind allerdings ausschließlich politische Inhalte von Accounts, denen man nicht ohnehin folgt. Weiterhin lässt Meta offen, wie genau politische und unpolitische Inhalte überhaupt ausgewählt werden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Welche Reaktion erwartet Ihr nach den jüngsten Ereignissen von der Politik?
  • Sollten Angriffe auf Politiker härter bestraft werden?
  • Welche Maßnahmen zum Schutz von Politikern wären angebracht?
  • Wie kann eine gesunde Diskussions- und Streitkultur analog und im Netz wiederhergestellt werden?
  • Sollte das Internet / Social Media ein Stück weit entpolitisiert werden?
  • Wäre die Deaktivierung der Kommentarfunktion unter politischen Posts sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/angriff-dresden-demo-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/miosga-angriff-spd-politiker-dresden-100.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/wahlkampf-gewalt-politiker-afd-1.6946787

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-05/spd-politiker-angriff-europawahl-gewalt

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-05/reaktionen-angriff-mathias-ecke-nancy-faser

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/instagram-drosselt-politische-inhalte-was-abgeordnete-daran-stoert-a-96ae87d6-bccd-4960-bb27-c831d6b15e95

Internet, Polizei, Facebook, Diskussion, Politik, Prävention, Recht, Social Media, Gewalt, Demokratie, Gesellschaft, Gesetzeslage, Gewaltprävention, Hass, Linksextremismus, Personenschutz, Rechtsextremismus, Rechtsstaat, SPD, Strafe, Straftat, Europawahl, AfD, CDU/CSU, Gewaltbereitschaft, Maßnahme, Instagram, Hatespeech, Meinung des Tages
Darf man Menschen mit Behinderung zum Rasieren zwingen?

Bin seit März bei einem neuen AG. Arbeite in einer Wohngruppe für Menschen mit Behinderung. Alles sozial handlungsfähige Menschen in einer Außenwohngruppe, die ihre Körperhygiene usw. selbst erledigen.

Meine neue Chefin hat mich heute angekackt, dass die Männer dort nicht ordentlich rasiert sind. Sie meinte zu mir, ich müsse ihnen das vorschreiben und wenn sie sich dann nicht rasieren, soll ich ihnen als Sanktion mal kein Taschengeld auszahlen.

So wie ich es sehe, ist das ein Verstoß gegen Grund,- Menschenrechte und das Persönlichkeitsrecht. Hier z. B.

Persönlichkeitsrecht und Haar
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ( Art. 2 Abs. 1 i.V.m.  Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die persönliche Entfaltungsfähigkeit des Einzelnen und umfasst auch das Recht zur freien Gestaltung der äußeren Erscheinung, einschließlich der Haarpracht. Dies beinhaltet unter anderem die  Freiheit, über die Haarfarbe, den Haircut und ähnliche Aspekte selbst zu bestimmen.
https://www.juraforum.de/lexikon/haar

Ich mach das so und hab die Männer bislang gefragt ob sie sich mal rasieren wollen. Weil, kann ja sein, dass sie es eigentlich wollen und nur nicht aufm Schirm haben. Quasi als Hilfestellung inform einer Gedenkstütze. Ob sie es dann machen, obliegt ihrer eigenen freien Entscheidung.

Stimmt ihr meiner Rechtsauffassung zu?

Ich für meinen Teil weiß, dass ich ihr erklären muss, dass sie mich im Grunde zu einer illegalen Handlung aufgefordert hat. Denn ich soll erwachsene Leute im Grunde sanktionieren, wenn sie entscheiden, sich nicht zu rasieren.

Zusatzfrage deshalb: Kreative Ideen, wie ich ihr das schonend beibringen kann? Idealerweise vielleicht auch noch so, dass ich nicht gleich meinen Job wieder los bin? Glaub die hat einfach null Plan von solchen Sachen. Dabei aber dummerweise von sich selbst überzeugt...

Ja das ist illegal 100%
Nein ist nicht illegal weil... 0%
Medizin, Arbeit, Haare, Pflege, Menschen, Pädagogik, Frauen, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Gesetz, Behinderung, Erzieher, Gesetzeslage, Heilerziehungspflege, menschen mit behinderung, Menschenrechte, Recht und Ordnung, Soziales, behindertengerecht, Recht und Justiz
Ist unsere Jugend kriminell (Videoanhang)?

Man hört häufig davon das immer mehr Jugendliche Waffen tragen. Messer, Schlagringe und manchmal unerlaubte Schusswaffen. Die Jugendlichen werden immer jünger, man liest manchmal sogar dass unter 14 jährige mit Schlagring und Schusswaffe durch die Straße gezogen sind und sowas zum Einsatz gebracht haben.

Der Grund warum ich das Wort "kriminell" im Titel benutze ist klar, spätestens ab einem Schlagring wird es strafbar und denkt ihr wirklich das ein Mensch mit Schlagring und Messer durch die Gassen zieht, wenn er gutes im Sinn hat? Die Antwort ist nein, das sind Waffen mit denen Morde passieren könnten und sowas kam schon vor. Sogar ein Faustschlag kann Folgen haben und tödlich sein, wenn eine Person falsch fällt, da richten Messer und Schlagringe schlimmeres an.

Meine Meinung ist auch: Wer eine Waffe besitzt, kann sich zumindest vorstellen die Waffe auch zu benutzen

Ich bin selber noch nicht alt (22) aber wenn ich die Geschichten von meinem Opa höre das man sich früher höchstens vergleichsweise harmlos geboxt hat, klingt dass doch viel angenehmer als das Kinder und jugendliche mit Waffen durch die Straße ziehen

https://youtube.com/shorts/3g6vNlxUQx4?si=AehMI2f_lcU9y6T6

Unsere Jugend wird kriminell(er) 92%
Nein, das sind Einzelfälle... 8%
Medizin, Gesundheit, Arbeit, Finanzen, Religion, Schule, Freundschaft, illegal, Wirtschaft, Polizei, Selbstverteidigung, Menschen, legal, Messer, Politik, Kultur, Jugendliche, Recht, Gesetz, Waffen, Karriere, Gewalt, Gesellschaft, Gesetzeslage, Jura, Kriminalität, Strafrecht, Straftat, Waffengesetz, Waffenrecht

Meistgelesene Fragen zum Thema Gesetzeslage