Ist man eigentlich verpflichtet, die Polizei zu unterstützen?

4 Antworten

Du darfst dich einreihen bei denen , die nach dem Motto "mir doch egal" leben.

Es gibt keine Pflicht Straftaten anzuzeigen oder der Polizei zu helfen. Es sei denn, es handelt sich eben um Dinge wie einen geplanten Mord von dem du Kenntnis hast und ihn so verhindern könntest.

Wäre aber ein Armutszeugnis, wenn man z.B. das weggelaufene Kind seinem Schicksal überlässt aus reiner Bequemlichkeit.

Du bist i.d.R. nicht verpflichtet, von dir aus aktiv Ermittlungen der Polizei zu unterstützen. Eine Auskunfts- oder Handlungspflicht trifft dich im Regelfall erst, wenn du konkret befragt oder zu einer konkreten Hilfeleistung aufgefordert wirst (letzteres wäre z. B. nach Polizeirecht möglich). Davon abgesehen kann eine Handlungspflicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften bestehen, im Falle des Kindes könnte man z. B. über eine unterlassene Hilfeleistung diskutieren.

Wäre ja quatsch, wenn du was für andere Menschen tun würdest! Du bist ja nicht die Mutter, die sich ängstigt und Sorgen um ihr Kind macht, oder der Autobesitzer, der für zig tausend Euro seinen Wagen lackieren lassen muss.

Mutti ist stolz auf dich. (abschließende Aufzählung!)

Passiert dem Kind was, könnte man dir unterlassene Hilfe vorwerfen.