Kann ein Fahrer eines nicht-motorisiertes Fahrzeuges (Fahrrad, Tretroller, Skateboard, Dreirad etc.) "Fahrerflucht" oder "Unfallflucht" begehen?
Ausgehend von der strafmündigkeit des Fahrers des unmotorisierten Fahrzeuges. Kann ein Fahrer eines nicht-motorisiertes Fahrzeuges (Fahrrad, Tretroller, Skateboard, Dreirad, Laufrad, Einrad etc.) "Fahrerflucht" oder "Unfallflucht" nach Gesetzt / Rechtsnorm begehen? Gilt das auch als "Verkehrsunfall"? Kann das Auswirkungen auf den Führerschein oder den zukünftigen erwerb eines Führerscheins haben?
7 Antworten
Wenn du dich als beteiligter Verkehrsteilnehmer vom Unfallort entfernst, begehst du Unfallflucht. Das ist vollkommen unabhängig davon, wie du unterwegs bist, denn auch Radfahrer, Fußgänger usw. sind Verkehrsteilnehmer
Ja, das geht sogar als Fußgänger.
Und ja, das kann sich unteranderem auch auf den Erwerb des Führerscheins auswirken.
Ja, und das ist immer noch eine Straftat.
Natürlich. Wenn du dich als Unfallverursacher unerlaubt entfernst, ist das Fahrerflucht. Ich schätze, das würde sogar für Fußgänger gelten, die gar nicht fahren, sondern laufen.
Ja klar das hängt nicht von der Motorisierung ab.
Sogar Fußgänger können das