Kann ein Fahrer eines nicht-motorisiertes Fahrzeuges (Fahrrad, Tretroller, Skateboard, Dreirad etc.) "Fahrerflucht" oder "Unfallflucht" begehen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du dich als beteiligter Verkehrsteilnehmer vom Unfallort entfernst, begehst du Unfallflucht. Das ist vollkommen unabhängig davon, wie du unterwegs bist, denn auch Radfahrer, Fußgänger usw. sind Verkehrsteilnehmer

Ja, das geht sogar als Fußgänger.

Und ja, das kann sich unteranderem auch auf den Erwerb des Führerscheins auswirken.

Woher ich das weiß:Hobby – Skateboard-Geek seit über 10 Jahren

Ja, und das ist immer noch eine Straftat.

Natürlich. Wenn du dich als Unfallverursacher unerlaubt entfernst, ist das Fahrerflucht. Ich schätze, das würde sogar für Fußgänger gelten, die gar nicht fahren, sondern laufen.

Ja klar das hängt nicht von der Motorisierung ab.

Sogar Fußgänger können das