Straßenzulassung für Selbstgebaute Fahrzeuge?

7 Antworten

Die Einzelabnahme von Fahrzeugen wird durch deb §21 der StVZO geregelt und beinhaltet u.a. dass sämtlich verkehrsrelevanten Teile den geltenden Europäischen und nationalen Bestimmungen entsprechen müssen und entsprechende Kennzeichnungen und eine Kopie der Bauartzulassung dieser Teile vorgelegt werden muss. Kann entfallen wenn beim TÜV entsprechende Unterlagen vorlliegen. Hoffentlich liegt dein TÜV gleich um die Ecke, Die Auslegung und der Ermessensspielraum des Prüf- Ing kann einem ev. schon den letzten Nerv klauen..

das Gerät muß auf jeden Fall vom TÜV begutachtet werden und Betriebserlaubnis erhalten.

Du könntest es als einspurig bzw. zweirädrig deklarieren wenn die beiden Räder an einer Achse näher als 46cm aneinander sind. Also vier Reifen auf zwei Achsen gilt rechtlich aber als einspurig. Dann würde ( + die andere Kriterien) eine Mofa Prüfbescheinigung reichen..

Aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht

Kannst du alles beim TÜV erfragen

frag beim tüv nach, er mus das ganze auch abnehmen...