Darf man mit dem E-Scooter auf Gehwegen fahren?
Ich sehe immer wieder Personen, die das tun.
Andererseits dachte ich, dass E-Scooter, ähnlich wie z.B. Mofas zu den motorisierten Fahrzeugen gehören. Und selbst mit einem Fahrrad (ohne Motor) darf ein Erwachsener (m/w/d) nicht auf dem Gehweg fahren.
Welche Interpretation ist richtig?
7 Antworten
Darf man mit dem E-Scooter auf Gehwegen fahren?
E-Scooter sind laut StVO Kraftfahrzeuge und dürfen daher weder auf Gehwegen noch in Fußgängerzonen fahren. Sie haben die Straße und wenn vorhanden Radwege zu benutzen.
Auf dem Gehweg sind nur Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Zum Beispiel Hackenporsche oder Rollis. Alles andere gehört auf den Radweg oder die Straße. Ausnahmen gibt es nur für Gehwegparken, Einsatzkräfte und Kinder mit dem Rad.
Nein.
Nur in Bayern habs gesehen in bestimmte Orten oder auch mal wo anders nur wenn die Fahrradweg +Fussgängerweg zus.gekennzeichnet ist (auch für die Mofas,und Mokicks).
Sonst auf dem gehweg absolute verbot,klar.Auf dem gehweg darf auch kein Fahrräder fahren,nur für die kleine Kinder machen die Beamter mal ausnahmsweise Augen zu.
" Ich sehe immer wieder Personen, die das tun." Ja nur auf eigene gefahr,und wenn das die Polizei sieht,Staatskasse klingelt,sicher.
Nein.
E-Scooter gehören auf den Fahrradweg.
Gibt es keinen Fahrradweg, dann muss der E-Scooter auf die Straße. (Klingt gefährlich, ist aber so.)
Ich sehe häufig, wie die Polizei die E-Scooterfahrer auf Gehwegen einfach ignoriert. Aber letztes Jahr hat es mal geklappt.
Ich hatte das Dienstauto bei ATU und durfte es wieder abholen. Da mich niemand fahren konnte, nahm ich meinen Alu-Scooter und fuhr auf dem Fußweg. Nach einem Kilometer sah ich auf der Straße ein Polizeiauto und die Beamten hatten gerade einen E-Scooterfahrer auf dem Gehweg in der Mache.
Ich rollerte gemütlich vorbei und die Polizisten schauten, wie gebannt, auf meine kleinen Rollen (Räder).
Der E-Scooterfahrer schaute eher, als wolle er mich platt machen. Ich hab mir eins gegrinst. 😁
Nein, darf man nicht. Man darf auf dem Radweg/-streifen fahren oder wenn dies nicht vorhanden ist auf der Straße.