Darf man einem Azubi das Handy wegnehmen?
Im Betrieb, nicht in der Berufsschule.
17 Stimmen
12 Antworten
Nein. Aber der Arbeitgeber kann verlangen, dass das Handy vor Arbeitsbeginn an einem zumutbaren Ort (z. B. abschließbarer Spind) deponiert wird, eine Nutzung während der Arbeitszeit kann er untersagen. Bei begründetem Interesse kann er auch eine Nutzung auf dem Betriebsgelände oder Teilen von diesem untersagen (Thema Werksspionage).
Man darf jedoch untersagen das Handy während der Arbeitszeit zu nutzen
Man kann die Handynutzung verbieten und dich abmahnen. Und dir nach mehreren Abmahnungen das Ausbildungsverhältnis kündigen. Aber ein Beschlagnahmen des Handys ist nicht zulässig. Rein theoretisch könntest du es bei der Polizei als gestohlen melden.
Wenn du noch minderjährig bist, darf ein Lehrer dir als Erziehungsmaßnahme das Handy wegnehmen, aber nicht der Betrieb. Der Betrieb hat keine erzieherische Funktion.
Jein. Wenn es dein Ausbilder macht, könnte es als erzieherische Maßnahme durchgehen, heißt: Der Ausbilder dürfte dir theoretisch das Handy bis zum Arbeitsende am selben Tag wegnehmen, alles darüber wäre Diebstahl und somit Strafbar. Am besten lässt man es gar nicht erst so weit kommen :)
NEIN, aber der Arbeitgeber kann verlangen, dass du dein Handy während der Arbeit in deinen Spind legst, denn
du bist zum arbeiTen dort und dafür wirst du bezahlt.
Was würdest du denn dazu sagen, wenn dein Chef genau kontrollieren würde und dir die Zeit, die du während der Arbeit am Handy hockst,vom Gehalt abziehen würde?
Eigentlich sollte man solche Fragen schon von zuhause mit der Erziehung beantwortet bekommen. "während der Arbeit keine Handynutzung".
Es stirb sicher keiner, wenn er sein Handy nach Arbeitsschluss wieder benutzt.