Kann ich gekündigt werden als Azubi wegen folgendem Grund?
Hallo, hoffe mir kann jemand meine Frage beantworten. Ich fasse mich kurz
und zwar hatte ich am Rosenmontag keine Schule obwohl ich von ausgegangen bin, dass ich Berufsschule habe.
Nun war es so das ich wie gesagt keine Schule hatte und so oder so um 10:30 einen Arzt Termin gehabt habe,
aufgrund dessen habe ich nicht im Betrieb Bescheid gegeben und nun ist natürlich das Fass am überlaufen da ein anderer Azubi im Betrieb war der ebenfalls auf meine Schule geht.
Ich habe mit meiner Leitung das Gespräch gesucht, und sie meinte sie würde mich eigentlich sofort rauswerfen muss aber mit dem Chef darüber sprechen. Wichtig zu sagen ist vielleicht , dass ich im 1.Lehrjahr bin und aus der Probezeit raus bin.
12 Antworten
Kann ich gekündigt werden als Azubi wegen folgendem Grund?
Nein kannst Du nicht.
Ich gehe davon aus, dass das eine einmalige Sache war und Du bist ja auch aus der Probezeit raus.
Die Hürden für eine Kündigung eines Azubis nach der Probezeit hat der Gesetzgeber im § 22 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz sehr hoch gesetzt.
Für eine Kündigung reicht es also nicht, es kann eine Ermahnung oder eine Abmahnung geben. Außerdem muss der AG Dir diesen Tag nicht bezahlen (Ausnahme Du hast evtl. Überstunden auf einem Zeitkonto oder lässt Dir nachträglich einen Tag Urlaub abziehen)
Ich kenn dein Chef nicht, aber meiner Meinung nach ist das kein Grund für die Kündigung. Klar, wenn man jemanden raus haben will, kann man nahezu alles als Kündigungsgrund nehmen. Aber ich würde mich einfach bei deinem Vorgesetzen entschuldigen für deinen Fehler und fragen bzw. versuchen rückwirkend Urlaub zu buchen und Überstunden abbauen
Ja, ein Fehlverhalten wird es immer sein. Aber wenn jetzt einer meiner Azubis zu mir kommt, sich entschuldigt und versucht es wieder "gut" zu machen indem er sich eigenständig darum kümmert, finde ich, ist es nur halb so wild
Nach der Probezeit ist es in der Ausbildung schwer möglich gekündigt zu werden oder auch selbst zu kündigen. Das ist eigentlich auch ein Thema für die Berufsschule: Sozialkunde.
Es wird ein Gespräch geben und ihr solltet sachlich und ehrlich sein. Gestehe deinen Fehler ein und bitte um Entschuldigung.
Unklar. Aber im Endeffekt war das schon eine schwere Verfehlung. Schon zur Schule zu gehen ist ziemlich dumm auch wenn das mal passieren kann. Dann aber nicht mal anzurufen und Bescheid zu geben ist schon grob Fahrlässig.
Ich schätze es wird eine Abmahnung geben.
Einfach nachdenken bevor man etwas tut.
Das ändert nichts am Fehlverhalten.