Zählt das zulässige GG oder das tatsächliche Gewicht bei der Anhängelast?

2 Antworten

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Bei der Anhängelast, also den technischen Voraussetzungen, zählt das tatsächliche Gewicht.

Das zulässige Gesamtgewicht wäre nur interessant für die Führerscheinklasse, für deine Kombination bräuchtest du eben bspw. BE, da ist B nicht mehr ausreichend auch wenn du das zulässige Gewicht nicht ausnutzt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es kommt auf das tatsächliche Gewicht des Anhängers an, nicht auf das zGG.

Sprich: Du darfst einen Anhänger mit einem zGG von 2.000 kg nur ziehen, solange sich das tatsächliche Gewicht des Anhängers mit Ladung auf in deinem Fall max. 1.600 kg beläuft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
migebuff  27.11.2020, 07:37
Es kommt auf das tatsächliche Gewicht des Anhängers an, nicht auf das zGG.

§6 FeV:

Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Begründe mit Zitat der Rechtsgrundlage, warum die zulässige Gesamtmasse der Kombination ein Gewicht von 3500 kg überschreiten darf.

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ichbinhannes  27.11.2020, 09:14
@migebuff

Das ich nicht lache! Schon mal was von der Klasse BE gehört?

Klasse BE:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

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migebuff  27.11.2020, 12:22
@ichbinhannes

Hat der Fragesteller Klasse BE? Warum zählen wir nicht noch ein paar LKW-Klassen auf?

Mit deinem Zitat ist deine Behauptung, dass das zulässige Gesamtgewicht irrelevant wäre, erneut widerlegt.

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ichbinhannes  27.11.2020, 12:53
@migebuff

Machen Sie sich nicht lächerlich! Lesen Sie sich die Frage noch einmal durch!

Zählt das zulässige GG oder das tatsächliche Gewicht bei der Anhängelast?

Es geht hier nicht darum, welche Fahrerlaubnis der Fragesteller braucht. Die Frage ist hier rein technisch gemeint.

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