Was genau ist die Anhängelast?
Hallo,
laut der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld 0.1) darf mein PKW gebremste Anhänger mit einem Gewicht von 1100 kg ziehen.
Hat der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von <= 1100 kg, dann passt ja alles.
Darf der PKW den Anhänger aber auch dann ziehen, wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von 1300 kg hat, aber tatsächlich im Moment der Benutzung nur <= 1100 kg wiegt?
Vielen Dank.
3 Antworten
Bei der Anhängelast des Fahrzeuges geht es um das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Also ja, du darfst auch einen Anhänger mit höherem zGG an dein Auto hängen, wenn du ihn eben nur bis maximal zur Anhängelast belädst.
Beim Führerschein geht es immer ums zGG.
Genau. Der Wert unter der Anhängelast gibt an, wie viel dein Fahrzeug ziehen darf. Also wie schwer der Anhänger tatsächlich sein darf. Wie hoch das zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers ist, spielt hier kein Rolle.
nein, darf er nicht!
ist absurd, ich weiß, ist aber so geregelt.
(ich darf mit meinem Wagen einen ungebremsten Anhänger mit höchstzulässiger Gesamtlast von 600kg ziehen - ich darf aber keinen LEEREN Anhänger mit höchstzulässiger Gesamtlast von 750kg ziehen, auch wenn der während dessen nur sein Eigengewicht, 150kg, wiegt.)
also definitiv nicht in Ö. sonst hätt ich vor 2 Jahren nicht Strafe gezahlt.
ich musste den Anhänger extra von 750kg auf 600kg runtertypisieren lassen, um ihn mit meinem Wagen ziehen zu dürfen! völlig idiotisch, ich weiß: der Anhänger ist absolut derselbe, nur das Papier hat sich geändert...
In Österreich können andere Regeln gelten. In Deutschland ist es auf jeden Fall erlaubt. Schließlich ist für das Zugfahrzeug entscheidend wie schwer der Anhänger tatsächlich wiegt und nicht was in dem Papieren für den Anhänger steht.
stimme völlig mit dir überein. aber "Vorschrift ist Vorschrift"... Deppen, blöde...
Irrtum. Es ist auch ein Anhänger mit 750kg zulässiges Gesamtgewicht erlaubt, wenn das tatsächliche Gewicht unter 600kg ist.