Darf ich einen leeren Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 1300 kg mit einem Fahrzeug mit einer Zuglast von 1100kg ziehen?
Ich habe ein Fahrzeug mit einer Anhängerkupplung das maximal 1100kg ziehen darf. Damit will ich einen Anhänger ziehen der eine zulässige Gesamtmasse von 1300kg hat. Das Leergewicht liegt bei gerade mal 250kg. Ich habe den neuen Führerschein B. Die Gesamtmasse Anhänger und Fahrzeug würde nur bei 2800kg liegen. Kann ich also diesen Anhänger ziehen und könnte ich dann auch noch 850kg zuladen?
6 Antworten
ja du darfst das ding ziehen unter genauen auflagen.beide zusammen dürfen die 3,5 ton nicht überschreiten vom gesamtgewicht her.den anhänger darfst nur soweit beladen damit du nicht über deine zulässige anhängelast am auto kommst 1100 kg in dem fall
Für den Führerschein ist das zulässige Gesamtgewicht laut Papieren entscheidend.
Für die zulässige Anhängerlast des Zugfahrzeuges ist jedoch das tasächliche Gewicht des Anhängers incl. Beladung entscheidend.
Das ist etwas verwirrend, aber so ist das. Im ersten Fall gehts ums Recht, da zählt das Papier. Der zweite Fall ist eine technische Frage, da zählen die tatsächlichen Gegebenheiten.
Ja, das kann man so machen.
Laut Führerscheinverordnung darfst du Anhänger fahren "....oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt."
In deinem Fall wäre die zulässige Gesamtmasse laut deinen Angaben 2800 kg, wobei ich da aber gewisse Zweifel habe. Wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von 1300 kg hat, verblieben ja nur 1500 kg für das Zugfahrzeug. Das erscheint mir aber eher ein Leergewicht als ein zulässiges Gesamtgewicht zu sein. Da musst du besser nochmal in die Papiere gucken, ob das Zugfahrzeug weniger als 2500 kg zulässige Gesamtmasse hat. Ansonsten könnte dir Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis vorgeworfen werden.
Um die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges von 1100kg nicht zu überschreiten, kannst du den beladenen Anhänger oder die Beladung (+ Leergewicht Anhänger) natürlich wiegen. Würdest du da die 1100 kg überschreiten, könnte das Folgen haben wegen Überladung.
Es zählt immer das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger.
Damit musst du unter 3,5t bleiben .. tust du das?
Und natürlich darfst du nur einen Anhänger ziehen, der den Papieren entspricht.
Problem, fahren darfst; aber:
da dein Fahrzeug nur 1100kg ziehen darf, aber der Anhänger ein zulGG von 1300kg hat. Wie willst das genau abschätzen
Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/b-fuehrerschein/
mein Zwerg ist seit 4 Wochen in der Fahrschule, der hätte diese Frage beantworten können!
Dann solltest du dir von deinem "Zwerg" nochmal erklären lassen, wie das mit dem Anhängergewicht bzw. dem zulässigen Gesamtgewichtes des Zuges tatsächlich ist. Das, was du offenbar glaubst zu wissen, ist falsch. Oder zumindest nur ein Teil dessen, was relevant ist.
Führerscheinklasse B:
- Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg
also, WO ist meine Antwort falsch?
Es gibt keinen Fehler in Deiner Antwort. Um schwerere Anhänger ziehen zu dürfen bedarf es der Klasse B96 oder BE. Nur mit B is bei 750kg schluß :-)
✓ Pkw + Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns maximal 3.500 kg beträgt
Falsch, weil du diesen Passus unterschlagen hast. nachzulesen in deinem gesetzten Link
an deiner antwort sind die nur 750kg falsch,er darf auch gebremst mehr ziehen bis er die 3,5 ton zuläss.gesamtgewicht erreicht hat von beiden fahrzeugen
in der Tat recht verwirrend - manchmal blicken selbst Polizisten nicht durch
Na, du kommst insgesamt bei deinen Antworten immer ganz schön selbstverliebt daher! Etwas mehr Sachlichkeit würde dir auch nicht schlecht stehen !
Also kann man das so theoretisch machen? Ich darf nur die Anhängelast nicht überschreiten. Dann kann ich die Zuladung vorher wiegen und ich bin auf der sicheren Seite?