Darf ich einen leeren Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 1300 kg mit einem Fahrzeug mit einer Zuglast von 1100kg ziehen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ja du darfst das ding ziehen unter genauen auflagen.beide zusammen dürfen die 3,5 ton nicht überschreiten vom gesamtgewicht her.den anhänger darfst nur soweit beladen damit du nicht über deine zulässige anhängelast am auto kommst 1100 kg in dem fall

Seit wann gibt man die Maße mit Kg an?

das Gewicht ist in Kg anzugeben

Er gibt Masse in kg an .. was ist daran falsch?

2
@StrukiTru

Zwischen Gewicht (genauer gesagt Gewichtskraft) und Masse besteht ein entscheidender Unterschied: Die Masse eines Körpers ist überall gleich, das Gewicht nicht. Das Gewicht beschreibt, wie stark ein Körper durch die Gravitation (Erdanziehung) nach unten gezogen wird.

0
@aberhallole

Dass die Masse, also die kg, ortsunabhängig sind und dies mit der Gewichtskraft genau "andersherum" ist, ist mir klar.. aber hier geht es um eine Frage um die Zulassung eines Anhängers zum KFZ ... ja, Recht hast du!

btw. Maße ist nicht gleich Masse. :P

1

Masse nicht Maße!

korrektur

1

er schreibt masse in der frage,nicht die maße.maße wären m oder mm und masse sind bei mir kg oder tonnen

1

Für den Führerschein ist das zulässige Gesamtgewicht laut Papieren entscheidend.

Für die zulässige Anhängerlast des Zugfahrzeuges ist jedoch das tasächliche Gewicht des Anhängers incl. Beladung entscheidend.

Das ist etwas verwirrend, aber so ist das. Im ersten Fall gehts ums Recht, da zählt das Papier. Der zweite Fall ist eine technische Frage, da zählen die tatsächlichen Gegebenheiten.

Also kann man das so theoretisch machen? Ich darf nur die Anhängelast nicht überschreiten. Dann kann ich die Zuladung vorher wiegen und ich bin auf der sicheren Seite?

1
@MightyChap

Ja, das kann man so machen.

Laut Führerscheinverordnung darfst du Anhänger fahren "....oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt."

In deinem Fall wäre die zulässige Gesamtmasse laut deinen Angaben 2800 kg, wobei ich da aber gewisse Zweifel habe. Wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von 1300 kg hat, verblieben ja nur 1500 kg für das Zugfahrzeug. Das erscheint mir aber eher ein Leergewicht als ein zulässiges Gesamtgewicht zu sein. Da musst du besser nochmal in die Papiere gucken, ob das Zugfahrzeug weniger als 2500 kg zulässige Gesamtmasse hat. Ansonsten könnte dir Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis vorgeworfen werden.

Um die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges von 1100kg nicht zu überschreiten, kannst du den beladenen Anhänger oder die Beladung (+ Leergewicht Anhänger) natürlich wiegen. Würdest du da die 1100 kg überschreiten, könnte das Folgen haben wegen Überladung.

0

Klasse B

Gespann bestehend aus Zugfahrzeug + Anhänger zusammen maximal 3.500kg zgG

Oder:

Zugfahrzeug mit zgG 3.500kg + Anhänger mit 750kg zgG

Bußgeldkatalog falsch deuten hilft echt nicht weiter....

Problem, fahren darfst; aber:

da dein Fahrzeug nur 1100kg ziehen darf, aber der Anhänger ein zulGG von 1300kg hat. Wie willst das genau abschätzen