Wieviel ziehen mit B-Führerschein?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was der Anhänger/ das Auto wiegt (egal ob leer oder beladen) ist egal.

Es kommt wirklich nur auf das zulässige Gesamtgewicht an. Das findet sich in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter der Nummer F1 oder F2, da bin ich mir nicht mehr sicher. Schau einfach mal nach.

Und jetzt schaust du:

  • Hat der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von maximal 750kg, darfst du ihn immer ziehen, egal wie hoch die zGm des Zugfahrzeuges ist.
  • Wenn der Anhänger mehr als 750kg zGm hat, addierst du die zGm des Anhängers zu der zGm des Zugfahrzeugs. Beträgt der Wert maximal 3500kg, darfst du es fahren
Emanuelh0 
Fragesteller
 20.11.2023, 16:50

Das ist schlecht...

Dann muss ich also einen Autotransporter finden, welcher in den Papieren eine zul. Gesamtmasse von max. 1,6t eingetragen hat?

Wo soll ich sowas denn finden?

Da kommt das ganze halt an seine Grenzen, denn die meisten Autotransporter sind halt für heute autos ausgelegt und da wiegen die wenigsten unter 1,1t.

Also kann es sein dass ich (Beispiel): 2 völlig identische Anhänger mit der identischen Beladung habe, nur der eine hat ein zul. GG von 1,6t eingetragen und der andere von 2,5t. Anhänger 1 dürfe ich fahren, Anhänger 2 nicht. Obwohl es exakt der gleiche Anhänger ist. Wie bescheuert...

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SevSnape  20.11.2023, 16:52
@Emanuelh0
Dann muss ich also einen Autotransporter finden, welcher in den Papieren eine zul. Gesamtmasse von max. 1,6t eingetragen hat?

Das kann ich dir nicht sagen, ich weiß ja nicht was du anhängen willst etc. Aber mit Klasse B kann man normalerweise keinen Autotransporter fahren...

Also kann es sein dass ich (Beispiel): 2 völlig identische Anhänger mit der identischen Beladung habe, nur der eine hat ein zul. GG von 1,6t eingetragen und der andere von 2,5t. Anhänger 1 dürfe ich fahren, Anhänger 2 nicht. Obwohl es exakt der gleiche Anhänger ist. Wie bescheuert...

Ja genau. Wobei es dann nicht genau der gleiche Anhänger sein wird. Einer ist eben für größere Lasten ausgelegt und gebaut als der andere

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Emanuelh0 
Fragesteller
 20.11.2023, 16:56
@SevSnape

Ja klar, in der Praxis wird es nicht der gleiche Anhänger sein, denn wenn er technisch mehr kann, warum sollte er dann weniger eingetragen haben. Aber genau das ist ja mein Problem. Ein AUTO-Transporter ist eben für Autos ausgelegt und da macht es natürlich keinen Sinn, einen zu verkaufen welcher nur sehr wenige Autos transportieren kann.

Aber danke für deine Hilfe, du hast mir sehr weitergeholfen!

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Raven751  20.11.2023, 17:10
@Emanuelh0

Könntest Du vielleicht einen älteren Fahrer fragen? Für mein Alter wurde der Autoführerschein in C1E umgeschrieben.

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Emanuelh0 
Fragesteller
 20.11.2023, 17:12
@Raven751

Theoretisch schon. Ich muss aber 1100km fahren, mit Übernachtung. Das wäre etwas viel verlangt😂😬

Habe einen Anhänger mit ZGG. 1,5t gefunden, da habe ich jetzt mal nachgefragt. Das sollte dann ja passen, oder?

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Raven751  20.11.2023, 17:16
@Emanuelh0

Das hört sich doch gut an. Das Zugfahrzeug hat aber nicht mehr als 2t z.GG, oder?

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SevSnape  20.11.2023, 19:41
@Emanuelh0

Ich kenn so Anhänger, auf die man genau ein Auto laden kann. Vielleicht ist das eine Option. Ich weiß aber eben auch nicht so genau, was du genau machen willst

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Emanuelh0 
Fragesteller
 22.11.2023, 09:48
@Raven751

Nein, das Zugfahrzeug hat eine zGG. Von 1850kg.

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SevSnape  22.11.2023, 19:10
@Emanuelh0

Das klingt doch gut. Das darfst du dann mit der Klasse B ziehen!

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nur habe ich mich gefragt ob das zul. Gesamtgewicht sich auf das tatsächliche Gewicht, welches das Gespann später hat bezieht, oder auf die kombinierte z.G. welche in dem Papieren steht.

Beim Thema Fahrerlaubnis gehts immer um das zulässige Gesamtgewicht.

Du darfst einen Zug mit einem kombinierten zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t fahren. Oder eben immer einen Anhänger bis 750 kg.

Das tatsächliche Gewicht hat nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun, sondern mit der Verkehrssicherheit des jeweiligen Beladungszustandes. Ob z.B. die Anhängerkupplung stabil genug ist, oder die Bremsen stark genug, oder ob dein Fahrzeug überladen ist.

wesentlich höher als 3,5t (ca. 5,4t).

Dafür brauchst du BE.

RedPanther  20.11.2023, 17:04

Wenn man die Frage, ob es ums zulässige Gesamtgewicht oder ums tatsächliche Gewicht geht, ein Bisschen ins Extreme zieht: Es gibt 7,5t-LKW, die leer unter 3500 kg liegen... meinst du, die dürftest du dann ohne Beladung mit deinem B-Führerschein fahren?

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was wiegt dein Auto als zulässiges Gesamtgewicht, was wiegt der Trailer, auch wieder das Gesamtgewicht, wenn du über 3,5T kommst, brauchst den BE

Anhänger wiegt leer zwischen 500-600kg

interessiert nicht.

Emanuelh0 
Fragesteller
 20.11.2023, 16:40

Also einfach gesagt (mal abgesehen von der Anhängelast des Autos) was wiegt das Gespann wenn man es wiegt? Das darf nicht mejr als 3,5t sein.

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Fabia19  20.11.2023, 16:46
@Emanuelh0

Nein, was es tatsächlich wiegt ist fahrerlaubnisrechtlich komplett egal!

Da haben schon viele ungläubig geguckt, als sie mit ihrem Gespann von der Rennleitung angehalten wurden...

Es zählt einzig und allein das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs + das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (jeweils Feld F.1 im Fahrzeugschein). Ist beides zusammen über 3,5t reicht Klasse B nicht mehr aus (selbst wenn der Anhänger leer ist)! Lediglich Anhänger bis 750kg zul. Gesamtgewicht dürfen mit Klasse B immer gezogen werden, bei allen anderen muss man rechnen und aufpassen unter 3,5t zu bleiben.

Autotrailer und FS Klasse B schließen sich in der Praxis meistens aus.

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peterobm  20.11.2023, 16:48
@Emanuelh0

es zählt das zulässige Gesamtzuggewicht. Fahrzeug und Anhänger. beides addieren, kommst über 3,5T darfst NICHT damit fahren.

solche Trailer sind häufig Doppelachser, da biste locker mit 3,5T dabei.

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TransalpTom  27.11.2023, 13:24
@Emanuelh0

Es ist egal, was es wiegt, entscheidend ist, was es max wiegen darf.
Tatsächliche Gewichte sind in Bezug auf die Fahrerlaubnis unerheblich, einzig entscheidend sind die zulässigen Gesamtgewichte aus den Fahrzeugpapieren,

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Zulässiges Gesamtgewicht bedeutet wie der Name schon sagt zulässiges und nicht tatsächliches Gesamtgewicht.

Was das Gespann auf die Waage bringt ist irrelevant.

Es zählt in Bezug auf die nötige Fahrerlaubnis einzig, was im Fahrzeugschein unter Punkt "F.1" steht - den Wert vom Zugfahrzeug zzgl. den Wert vom Anhänger und Du hast das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns.

Beträgt das zul. Gesamtgewicht des Gespanns mehr als 3,5t reicht Klasse B nicht mehr aus. Bis 4250kg würde B mit der Schlüsselzahl 96 (Fahrerschulung ohne Prüfung) genügen, für alles weitere braucht es die Fahrerlaubnisklasse BE.

Autotrailer haben alleine meistens schon ein zul. GG von 2,8t - 3,5t und sind somit selbst unbeladen idR mit Klasse B nicht fahrbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
TransalpTom  21.11.2023, 00:37

F2, nicht F1 !
F1 ist das technisch mögliche zul. Gesamtgewicht, F2, das rechtlich zulässige

I.d.R. sind ie Werte identisch, aber trotzdem ist F2 entscheidend

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