Hey,
Also zuersteinmal zum Eintrag selber. Kam es wirklich zum Gerichtsurteil oder wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt?
Das wäre weiter wichtig. Wenn du freigesprochen wurdest, hätte der Vermerk nämlich auch entfernt werden müssen.
Wenn das Verfahren jedoch nir eingestellt wurde, bleibt die Straftat ja trotzdem weiterhin bestehen, die Staatsanwaltschaft möchte sie nur nicht verfolgen. Begangen hast du sie dann aber trotzdem und kann somit nicht einfach gelöscht werden.
Ich persönlich bezweifle aber, dass es sich hierbei wirklich um einen Freispruch handelt, da BtM im Blut ja ganz leicht nachgewiesen werden kann, oder der Stoff, den du dabeihattest leicht als BtM nachgewiesen werden kann.
Wie wirst du das jetzt wieder los? Du gehst zu einer Polizeidienststelle deiner Wahl und beantragt erstmal die Akteneinsicht. Dann dauert das etwas und am Ende bekommst du einen Brief ob dir die Akteneinsicht gewährt wird oder eben nicht. (Meistens wird sie gewährt...) Und dann, kannst du die Löschung beantragen. Wenn das Verfahren wirklich nicht eingestellt wurde, sondern du freigesprochen wurdest, sollte das kein Problem sein. Ansonsten hilft meist nur abwarten und in der Zwischenzeit keine neuen Straftaten begehen, dann verschwindet der Vermerk nach einer Zeit von alleine wieder.