Kann ich eine Anzeige kriegen weil ich einen geschenkten Ring nicht wiedergebe?

8 Antworten

Geschenke müssen nicht zurückgegeben werden. Sie gehen bei der Schenkung in dein persönliches Eigentum über.

Anders ist es, wenn der Schenker sich durch das Geschenk schwer verschuldet hat und dadurch seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann, dann kann er das (teure) Geschenk auch wieder zurückfordern.

Ebenso wenn es um Verlobungsgeschenke geht (bspw. ein teures Auto, aber auch der Ring). Die Sachen musst du bei der Auflösung der Verlobung auf jeden Fall zurückgeben. Das waren zweckgebundene Geschenke und ist so gesetzlich verankert.

Die Sachen die du nennst fallen aber unter keine der beiden genannten Situationen, also darfst du sie auch behalten. Jedwede Rückgabe erfolgt nur auf deine Kulanz hin.

Nein natürlich geht das nicht der Sinn einer Schenkung ist der, dass ein Geschenk selbstverständlich nicht zurückgegeben werden muss ich glaube der Staatsanwalt wird ihn auslachen

Da kann er garnix anzeigen es ist ein Geschenk, das weder sehr hochpreisig, noch erschlichen wurde durch vorspiegelung falscher Tatsachen.

Auch die persönlichen Briefe an Dich kann er nicht zurückfordern, weil sowie die im Postkasten sind, erlischt sein wieder herrausgaberecht u. die Verfügungsgewalt.

Der hat keine Ahnung, aber davon wohl viel.

Der Ring gehört Dir, da hat er keinen Anspruch. Dabei fällt mir ein: Wieso hast Du mir Deinen PC nicht gegeben? Anzeige geht raus 🤪

Ja, lass ihn machen, hast nix zu befürchten. Der wird das eh nicht machen. Und falls doch wird das eingestellt oder er wird noch vor Ort ausgelacht.