Ex von Geschenk?
Hallo, ich habe damals meinem Ex in unserer Beziehung eine Playstation 5 gekauft, weil es sein Wunsch war. Was er sich aber nicht erfüllen konnte, deshalb wollte ich ihm eine Freunde machen und diese erfüllen.
Ich habe es ihm nicht zum Geburtstag oder sonstiges gekauft, sondern einfach so und habe gesagt, dass es unsere Playstation ist.
Jetzt hab ich die Playstation zu meinen Eltern gebracht & mein Ex droht mir mich anzuzeigen, da ich sein „Eigentum“ geklaut habe.
Er meint, dass „Geschenke“ in der Beziehung nicht abgenommen werden dürfen und will mich deshalb anzeigen
Kann er mich deshalb anzeigen? ich hab ihm diese nie geschenkt sondern gesagt dass es unsere ist.
Ich hab die ganzen Kaufverträge etc aber er will mit „Chat Beweisen“ in der ich erwähne dass es unsere ist, zur Polizei gehen
Wer bekommt da das Recht?
1 Antwort
in einer beziehung gilt, wenn sie eheähnlich abläuft, dass es eine zugewinngemeinschaft ist. dinge, die jemand in diese beziehung mitbringt, während der beziehung, gehören tatsächlich beiden.
dass es nicht so ist, muss der beweisen, der das objekt besorgt hat. dies ist nicht immer möglich, es glaubhaft zu machen lässt einen ermessensspielraum zu. bei büchern zb gilt bei einer scheidung als beweis der name des besitzers, der in ihnen steht. bei autos oder geräten kann es der name im kaufvertrag sein oder die person, auf die das fahrzeug angemeldet ist.
wenn du die PS5 gekauft hast, wäre noch interessant, ob du sie von deinem geld (von deinem konto) bezahlt hast oder aus dem gemeinsamen haushaltsgeld.
der nachweis, dass es kein gemeinsam gekauftes gerät, sondern ein persönliches geschenk war, dürfte für ihn schwierig sein. vor allem, wenn du alle kassenbelege noch hast.
unabhängig davon, wie die rechtslage ist (zugewinn bei einer eheähnlichen lebensgemeinschaft - oder WG, in der jeder seine eigenen sachen hat) , ist ein rechtsstreit ein ziemliches risiko für den, der ihn anfängt. um ein gerät von 500€ zurückzuerhalten, kostet bereits der anwalt mehr. es kommen gerichtskosten dazu, und es ist nicht klar, ob er das ganze teil beanspruchen kann, oder ihm nur die hälfte zusteht.
man könnte eher eine schiedsstelle anfragen, aber ies könnte ja auch sein, dass du dich gerade darüber freust, dass du das teil hast und nicht er, und dass du daran eigentlich gar nichts ändern möchtest.
wenn weder weihnachten noch geburtstag in der nähe war, könnte es noch immer eine gemeinsame anschaffung gewesen sein - dann gehört ihm die hälfte.
dass es deine ist, könnte angezweifelt werden, zb anhand der spiele die damit gespielt werden/wurden, und wer diese in seinem besitz hat.
dass es allein seine ist, genauso.
geht er zur polizei, nimmt die den sachbestand auf. ob überhaupt ein verfahren daraus wird, ist dann immer noch unklar, je nach aktenlage kann das auch einfach abgewiesen werden, zb wenn vorher festgestellt wird, dass keine seite irgendwas nachweisen kann. ich wäre also erst einmal ganz ruhig, denn egal, was er anfängt, er trägt erst mal das risiko. wenn er eine rechtsschutzversicherung hätte, würde die zb vorher entscheiden, ob sie das ganze zahlt oder nicht - fälle, die wahrscheinlich nicht oder nur schwer zu gewinnen sind, übernehmen die nämlich nicht.
abwarten. ich schätze, das ist nur säbelgerassel und es kommt nichts nach.
dann muss er beweisen, dass es seins ist - und das wird schwierig.
entspann dich also.
wir hatten nie ein Haushaltskonto oder sonstiges, ich hab alles selbst bezahlt und die Abzüge hab ich noch auf meinem Paypal Konto