Gilt die Meldepflicht bei Lehrern hier?
Wenn ich mich privat (außerhalb des Schulgeländes und der Unterrichtszeiten) mit meiner alten Klassenlehrerin treffe, die mich nicht mehr unterrichtet und ihr erzähle dass meine Eltern gewalttätig sind (mich Schlagen, psychisch fertigmachen, etc.) müsste Sie es dann trotzdem dem Jugendamt melden?
Ich weiß dass es eine Meldepflicht gäbe wenn sie mich unterrichtet und ich es ihr in der Schule erzähle, aber wie wäre es in diesem Fall?
2 Antworten
Nein ! Gespräche außerhalb der Unterrichtszeit gehören zur Privatsphäre.
Dennoch ist es möööglich dass sie dich meldet, weil sie dir HELFEN will.
Hier wäre die geltende Rechtsprechung vermutlich eine Gratwanderung, da letztlich - in letzter Konsequenz - sie sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen KÖNNTE.
Auch wenn sie noch deine Lehrerin wäre, stünde es in ihrem Ermessen entsprechende Sachverhalte anzuzeigen. Der Schulpsychologe unterliegt sogar der beruflichen Schweigepflicht, die er nur brechen darf, wenn akute Gefahr besteht. Andernfalls wäre für ihn der Bruch der Schweigepflicht sogar eine Straftat. Falls du der Lehrerin entsprechendes erzählst gibt es für sie weder eine Schweigepflicht noch eine Anzeigepflicht. Falls sie dir die Zusage gibt anvertraute Informationen nicht zu verwenden, darf sie sich daran halten. In wie weit sie sich dann darüber hinwegsetzen kann, ist unklar.
Normalerweise wird die Schweigepflicht von Lehrern bei Schülern nur gebrochen wenn ein Selbstmord oder ein Verbrechen angekündigt werden.