Welche Strafe bekommt jemand der jemanden im Streit aus dem Fenster schubst?

6 Antworten

Das hängt von dutzenden von unterschiedlichen Faktoren ab. Zum Beispiel, ob der Täter das Opfer absichtlich aus dem Fenster geschubst hat oder ob es ein Unfall war... ob man in Anbetracht der Höhe des Fensters damit hätte rechnen müssen, dass man bei einem Sturz aus diesem Fenster versterben könnte... ob der Täter auch wirklich wollte, dass das Opfer dabei verstirbt... ob der Täter das Opfer aus niedrigen Beweggründen töten wollte... ob das Opfer den Täter zuerst angegriffen hat und infolge dessen geschubst wurde... ob das Opfer unmittelbar nach dem Sturz verstirbt oder erst irgendwann später an den Folgen...

usw.

In Betracht kommen Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung, Totschlag und Mord.

Die Strafe kann alles Mögliche sein. Wer hier behauptet, „das gibt eine Haftstrafe von so und so vielen Jahren“, erzählt Blödsinn.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Was für ein Fenster soll das denn bitte sein, dass das Opfer da durch Schubsen durchfällt?

Körperverletzung mit Todesfolge wäre noch die mildeste, denkbare Strafe.

Der Strafrahmen liegt zwischen1-3 Bis zu 10 Jahren.

Das kommt auf die Umstände an. Und ob der das überlebt.

Körperverletzung?

schwere Körperverletzung?

Körperverletzung mit Todesfolge?

Mord? oder Todschlag?

Cupid 
Fragesteller
 02.12.2021, 06:25

Also Person A wurde vorher von Person B aufs Bett geschubst, Person A steht auf und schubst Person B ohne viel Nachdenken Richtung Fenster. Vorm Fenster war ein Vorhang, Person A konnte nicht sehen, dass das Fenster offen war. Person B fällt aus dem Fenster und ist tot. (Das ist nur aus einer Serie, keine Sorge)

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Still  02.12.2021, 07:25
@Cupid

Beide Personen werden ja wohl Ortskenntnis vom Zimmer haben und somit auch wissen, dass das Fenster offen ist.

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Es hängt davon ab, ob es aus Versehen war, oder gezielt mit Wut und der Absicht zu töten, war.

eine freiheitsstrafe von vermutlich ca. 13 jahren wegen totschlags. der täter würde sagen er habe wegen dem vorhang nicht daran gedacht die person würde aus dem fenster in den tod stürzen, damit wäre mord ausgeschlossen, weil für mord hätte der täter das opfer absichtlich in den tod gestürzt, eine solche absicht würde dann dem täter aber wegen der aussage des täters dem täter nicht nachgewiesne wäre. weil im zweifel für den angeklagten gilt, wäre der täter wegen totschlags verurteilt, nicht wegen mordes, daher die vergleichsweise geringere haftstrafe. wenn dann auch der affektfator hinzukommt, der täter habe sich kurzfristig sehr aufgeregt, könnte die strafe vielleicht sogar noch geringer ausfallen. falls es irgendwo eine aufzeichnung von dem täter gibt wie der täter vor der tat sagte die person aus dem fenster schubsen zu wollen, dann wäre ein vorsatz nachgewiesen, damit auch der mord, dafür gäbe es dann lebenslänglich, das sind hierzulande 25 jahre. wenn jemand einen solche mord vorhat, der posaunt das nicht herum, der vorsatz ist dann nicht nachweisbar, daher das urteil wegen totschlag, weil der mord nicht nachgewiesen werden kann.

VirageXO  02.12.2021, 08:17
weil für mord hätte der täter das opfer absichtlich in den tod gestürzt, 

Wieso?

wäre der täter wegen totschlags verurteilt, 

Das verstehe ich nicht.

lebenslänglich, das sind hierzulande 25 jahre

Wo hast du das her?

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Luminou  02.12.2021, 08:24
@VirageXO

Für Mord braucht es einen Vorsatz. Es bleibt zwar ein Tötungsdelikt, aber der Täter wollte den Tod der Person nicht. Da man Mord nicht fahrlässig begehen kann, fällt dieser weg.

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VirageXO  02.12.2021, 08:29
@Luminou
Für Mord braucht es einen Vorsatz. 

Und für Totschlag nicht?

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PolNRW93  03.12.2021, 14:56
  • Es gibt mehrere verschiedene Strafen, die für das beschriebene Verhalten in Frage kommen. Totschlag ist nur eine davon. Wie das Urteil lauten würde, kann man anhand der wenigen Informationen überhaupt nicht wissen!
  • Das mit den 13 Jahren hast du dir jetzt ausgedacht. Wie gesagt: Wie das Urteil lauten würde, kann man ohne weitere Informationen gar nicht beurteilen
weil für mord hätte der täter das opfer absichtlich in den tod gestürzt
  • Wenn man jemanden NICHT absichtlich tötet, und das auch nachgewiesen werden kann, wird man weder wegen Mordes, noch wegen Totschlags verurteilt, sondern wenn, dann wegen fahrlässiger Tötung. Und dafür hat man in Deutschland ganz sicher keine 13-jährige Haftstrafe zu erwarten.
lebenslänglich, das sind hierzulande 25 jahre
  • Ich weiß ja nicht, wo du lebst, aber in Deutschland heißt lebenslänglich auch lebenslänglich. Es kann nach 15 Jahren (nicht nach 25!) erstmals ein Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt werden. Wenn dieser abgelehnt wird oder gar nicht erst in Frage kam, ist die Strafe lebenslänglich!
wenn jemand einen solche mord vor hat, der posaunt das nicht herum
  • Es hat schon viele Täter gegeben, die einen Mord angekündigt haben!
der vorsatz ist dann nicht nachweisbar
  • Nur, weil jemand seine Tat vorher nicht „rumposaunt“,, heißt das noch lange nicht, dass man ihm keinen Vorsatz nachweisen kann.

Bitte erst informieren und dann posten!

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