Zieh dich nicht zu leger, aber auch nicht zu formell an. Mit ner ordentlichen Jeans oder Chino-Hose und gebügeltem Hemd ohne Krawatte machst du nichts falsch.

Informier dich vorher gut. Sowohl über die Arbeit im Streifendienst als auch über die Inhalte der Ausbildung / des Studiums.

Und den Namen des Innenministers sollte man kennen.

Gruß, B.

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Ein „Wechsel“ kann schonmal sowieso nicht funktionieren, da das BKA keine Spezialeinheit ist.

Du musst dich also, wenn, dann vom BKA beim SEK BaWü bewerben!

Dass das geht, kann ich mir allerdings nicht vorstellen.

Gruß, B.

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Muss ein Zeuge den Täter nennen/verraten, wenn er ihn kennt?

Ich habe mich heute etwas gefragt, was eigentlich kein so unwahrscheinliches Szenario ist und im Alltag 100% mehrmals vorkommen sollte bei der Polizei, aber trotzdem habe ich da einfach keine Ahnung was die Antwort wäre..

Angenommen es passiert irgendwo eine Straftat mit anwesenden Zeugen, welche den Täter in dem Fall dann kennen, er aber die Flucht ergreift. Müssen diese dann der Polizei den Täter verraten und ihn nennen oder haben die das Recht zu schweigen/alles zu verweigern, bzw. muss ich dann erstmal beweisen, dass es überhaupt Zeugen sind?

Konkretes Beispiel: Eine Prügelei in einer Bar oder vor einem Späti Kiosk oä. wo der Verkäufer/Kellner/Türsteher oder sonst irgendjemand offensichtlich ein Freund des Jenigen ist (man hat sie vorher zusammen privat über etwas reden hören oder sich mehrmals beim Spitznamen nennen hören oder sowas), welcher dann jemand anderes verhaut. Wenn das Opfer jetzt die Polizei ruft und Anzeige erstatten will, der Täter aber abgehauen ist und die Polizei die Leute befragt nach Informationen und Zeugenaussagen und der Freund dann nicht erwähnt, dass er eigentlich weiß wie der Täter heißt und wo er wohnt sondern nur sagt er kenne den Typen nicht, kann man dagegen irgendwas machen?

Weil sonst wird die Polizei ja kaum darauf kommen können wer der Täter ist und die Anzeige wird halt gegen Unbekannt laufen, was so gut wie nix bringt. Selbst wenn mehrere Anwesenden dann zum Beispiel sagen ja die haben den Freund vom Täter mit ihm reden sehen/hören über Private Dinge, also dass sie sich bestimmt Privat kennen, kann man den Freund ja nicht zwingen zu sagen wer dieser ist, er kann ja immer behaupten er kenne ihn nicht und hat sonst einfach zufällig mit ihm sich zum ersten mal unterhalten.

Irgendwie voll unwahrscheinlich, dass solche Fälle ja jemals gelöst werden oder nicht? Und das Szenario hört sich ja extrem wahrscheinlich im Alltag an, also irgendwo gibt es ja auf ganz Deutschland verteilt andauernd ne Barschlägerei oder Straßenprügelei, kleine Überfälle oder sonst was, wo Anwesende sind, die den Täter eventuell kennen und so der Polizei eigentlich sagen könnten wer es ist, das dann aber nicht tun wollen.

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Wie hier schon gesagt wurde, hat ein Zeuge nicht das Recht, eine Aussage zu verweigern, solange er mit dem Beschuldigten nicht verwandt oder verschwägert ist oder sich selbst belasten müsste.

Und du hast schon Recht… solange der Zeuge nichts gesehen oder gehört haben will, wird es auch schwierig, dem etwas anderes nachzuweisen.

In der Praxis werden Ermittlungsbehörden sich diese Mühe auch nicht machen, solange es nicht um schwerwiegende Straftaten von erheblichem öffentlichen Interesse geht. Sollte sich in solch einem Fall ein Zeuge allerdings quer stellen und so ein Ermittlungsverfahren behindern, gibt es da schon Mittel und Wege, ihn zum Reden zu bringen, von der Zwangsvorladung bis zur Inhaftierung im Falle eines Meineids.

Gruß, B.

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Ich bin Polizist und spreche tatsächlich fließend Englisch. (Und ich merke auch sofort, wenn jemand kein englischer Muttersprachler ist).

Wenn ich an einen Einsatzort komme und ein offensichtlich Deutscher meint, nur auf Englisch (oder irgendeiner anderen Sprache) mit mir reden zu wollen, würd ich der Person sagen, dass das hier kein Kindertheater, kein Sprachkurs und kein Wunschkonzert ist, sondern ein Polizeieinsatz und dass er gefälligst entweder auf der Amtssprache mit mir sprechen oder es ganz lassen soll.

Solltest du übrigens jemals auf die Idee kommen, bei einem Polizeieinsatz auch noch einen Dolmetscher „anzufordern“, den du nicht brauchst und dadurch unnötig die Maßnahme in die Länge zu ziehen, könnte man dir zum Einen Einsatzkosten in Rechnung stellen und zum Anderen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige reindrücken wegen Belästigung der Allgemeinheit.

Gruß, B.

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An welchem Western-Film hast du dich denn orientiert? 😅

Moderne Kurzwaffen sind immer mindestens halbautomatisch. Nennen sich auch „Selbstlader“. (weil sie von selbst nachladen). Keine von denen muss der Schütze nach einem Schuss selber nachladen.

Vielleicht gibt es irgendwelche Ausnahmen, von denen ich nichts weiß, aber die werden dann ganz sicher nicht von der Polizei verwendet.

Gruß, B.

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Was ist denn das wieder für eine sinnbefreite Frage?

Du kannst ja wohl nicht alle Menschen, die wegen einer Vergewaltigung schuldig gesprochen werden, über einen Kamm scheren.

Da sind Täter dabei, die beim Sex mit ihrem eigenen Partner nach ein paar einvernehmlichen Handlungen etwas tun, was der jeweils andere nicht möchte und dann angezeigt wurden und es gibt Menschen, die einem unbekannten Opfer auflauern, sie mittels K.O. Tropfen oder sonstwie in ihre Gewalt bringen und unter Androhung, sie zu töten, grob vergewaltigen und dabei auch noch extrem erniedrigen, schwer verletzen und für den Rest ihres Lebens traumatisieren.

Das ist aus deiner Sicht das Gleiche oder wie?!

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Habe ich auch schon des Öfteren versucht, zu finden. Gestaltet sich sehr schwierig.

Ich glaube, manche Staffeln gibt es überhaupt nicht in deutscher Sprache zu kaufen. Demnach dürfte es die komplette Serie auf deutsch wahrscheinlich auch nicht geben… 😕

Gruß, B.

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Du möchtest zu irgendeiner Spezialeinheit, hast aber noch nicht mal den Fuß bei irgendeiner Polizeibehörde in der Tür und siehst dich auch augenscheinlich nicht in der Lage, selbstständig zu recherchieren, was für Spezialeinheiten es überhaupt gibt…

Da sehe ich ehrlich gesagt schwarz, was deine Chancen angeht.

Ich kann mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass dir klar ist, was das für ein extrem fordernder Weg wäre und du das tatsächlich „willst“.

Wenn du es ernst meinst, dann sollte es nicht allzu schwer sein, ein paar Wörter wie „Spezialeinheiten Polizei“ bei Google einzutickern und dich selbst ein bisschen schlau zu machen.

Gruß, B.

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Fesselungen sind nicht ausschließlich bei aggressiven oder unkooperativen Personen erlaubt!

Du weißt offensichtlich nicht, aus welchem Grund die Polizei da war. Hast du ja selbst schon richtigerweise erkannt. Und dass telefoniert wurde, hast du doch auch gesehen.

Die Kollegen haben also offensichtlich etwas recherchiert. Der Mann kann auch einen Haftbefehl wegen zahlreicher Gewaltdelikte bis hin zum Mord gehabt haben. Ist alles möglich.

Wie kommt man dann darauf, dass das Verhalten der Beamten „willkürlich“ war?! Das ist doch Blödsinn.

Es gab offensichtlich einen Grund, den Mann mitzunehmen. Und alleine die Mitnahme im Streifenwagen (ob aggressiv oder nicht) rechtfertigt bereits das Anlegen von Handfesseln.

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Wenn nicht an die 100% aller Sexualdelikte von Männern begangen würden, wäre das anders.

Ich würde behaupten, eine Frau, die einem Mann auf den Hintern haut, macht es wahrscheinlich eher aus Spaß und kann es dann auch sehr gut dabei belassen.

Bei Männern ist es so gut wie immer ein Zeichen von sexuellem Interesse. Da sind Frauen halt (zurecht) vorsichtig.

Natürlich müssen sich aber auch Männer nicht sexuell belästigen lassen.

(Ich persönlich hätte allerdings tatsächlich nichts dagegen, wenn mir eine Frau auf den Arsch haut) 😉

Gruß, B.

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Aufregung im Vorfeld ist normal. Die kann man wahrscheinlich auch nur mit erlernten Methoden in den Griff kriegen.

Meiner Erfahrung nach hat man während der Aufgabenstellung aber keinen Kopf mehr, sich darüber Gedanken zu machen. Denke nicht über den weiteren Verlauf nach, sondern konzentriere dich immer auf die jetzige Aufgabe. Schritt für Schritt. Dann vergeht sie Zeit schneller, als man denkt.

Gruß, B.

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Polizeieinsätze müssen höchstens bei vorsätzlichen Falschmeldungen (missbräuchliche Verwendung von Notrufen) gezahlt werden oder wenn du auf sonstige Weise vorsätzlich unnötig Einsatzkräfte bindest.

In der Vergangenheit mussten Firmen (zumindest in manchen Behörden) Polizeieinsätze zahlen, wenn diese wiederholt aufgrund von Fehlalarmen immer wieder ausrücken mussten. Aber auch das ist zum Großteil nicht mehr der Fall.

Polizeiliche Einsätze wegen berechtigten Anrufen (Gefahr für Leib und Leben) müssen niemals gezahlt werden.

Gruß, B.

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Das „solltest“ du nicht nur angeben…

da kommst du überhaupt nicht drum rum.

Du bist verpflichtet, deine komplette Krankheitsgeschichte vollständig anzugeben. Tust du dies nicht und kommt es heraus, dass du etwas verschwiegen hast (und das wird es ja bei deinen Hörgeräten definitiv), bist du ohnehin raus.

Leider stellen Hörgeräte meines Wissens für den Vollzugsdienst sämtlicher Polizeibehörden einen absoluten Ausschlussgrund dar. Deswegen wird das in deinem Fall wohl nicht funktionieren.

Tut mir Leid.

Gruß, B.

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Ich find sie absolut peinlich und dazu noch potentiell schädlich, weil vor allem viele Jugendliche von dem Mist teilweise sehr begeistert zu sein scheinen (u.a offensichtlich du) und durch diese Aussagen wie „hier handeln echte Polizisten“ das Bild vermittelt wird, als wäre der Quatsch, der da passiert, tatsächlich realistisch.

Gruß, B.

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Ohne Zweifel würde ich demjenigen einen Seitwärtstritt geben und ihn in einen Schwitzkasten nehmen

„Ohne Zweifel“ hast du zu viele Filme gesehen und warst wahrscheinlich noch nie in einer ernsthaften körperlichen Auseinandersetzung.

Ist lieb gemeint, aber wir fangen unsere Verbrecher schon selber 👍🏻😊

Gesetzlich dazu verpflichtet ist, bis auf die Polizei, niemand.

Gruß, B.

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Nein, das geht nicht, weil...

…die schulische Vorgabe ist, wie du selbst schon gesagt hast, EIN zweiwöchiges Praktikum. Nicht zwei einwöchige Praktika.

Und selbst, wenn die Schule damit an sich einverstanden sein sollte, wird es wahrscheinlich so gut wie unmöglich sein, die beiden Praktika unmittelbar aufeinander folgend zu absolvieren.

Da würde ich eher bei der Polizei nochmal anfragen, ob nicht ein zweiwöchiges Praktikum möglich ist.

Gruß, B.

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3 km in 17:30 für einen 18jährigen Mann ist ehrlicherweise keine schnelle Zeit.

Wenn du jetzt allerdings noch 24 min brauchst, könnte es schwierig werden, dich in 4 Wochen auf 17:30 min hochzuarbeiten.

Am Besten funktioniert das durch Intervalltraining. Du kannst z. B. auf eine Tartanbahn gehen und dort eine halbe Runde (200 Meter) mit deinem bisherigen Tempo laufen… dann eine ganze Runde in einem deutlich schnelleren Tempo usw.

Das machst du zwei Mal die Woche und an einem weiteren Tag läufst du ganz entspannt, so dass du 5-7 km locker schaffst.

Dann sollte es machbar sein.

Gruß, B.

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Es gibt genau genommen weder „erlaubte“ noch „verbotene“ Verteidigungsmittel.

Es gibt Mittel oder Werkzeuge, die waffenrechtliche Eigenschaften haben und für die man eine Erlaubnis benötigt, es gibt Mittel, die KEINE waffenrechtlichen Eigenschaften haben, und es gibt verbotene Waffen.

Alle davon (selbst verbotene Waffen, wie z. B. Butterfly-Messer) „dürfest“ du im Notfall im Rahmen der Notwehr einsetzen, wenn gerade nichts Geeigneteres vorhanden ist. Dann würdest du zwar möglicherweise eine Anzeige wegen des illegalen Besitzes/Führens bekommen aber das hat mit der Verteidigungshandlung an sich nichts zu tun.

Umgekehrt musst du auch bei dem Einsatz eines frei verkäuflichen Tierabwehrsprays, welches du wahrscheinlich als „legal“ bezeichnen würdest, damit rechnen, dass du erstmal eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung bekommst, wenn du das jemand anderen einsetzt. Auch im Falle einer Notwehrhandlung.

Da ändert auch die Tatsache nichts dran, dass du es mit dir führen durftest.

Gruß, B.

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