Rechte als Betreuer von einem Intensivpflegepatienten?
Hallo liebe Community,
wer von euch kennt sich damit aus ?
Mein Vater ist Intensivpflegepatient und bekommt eine 24 Std Pflege zuhause. Einen Behindertenausweis mit 100% besitzt er auch. Da er leider am öffentlichen Leben nicht mehr teilnehmen und seine eigenen Wünsche nicht äußern kann wurde ich vom Betreuungsgericht zu seinem gesetzlichen Betreuer ernannt.
Vor der Wohnung meiner Eltern ist auf einer Seite das Parken erlaubt und auf der anderen seite ist absolutes halteverbot. Wenn man hier einen freien parkplatz findet ist das so als ob man im lotto gewonnen hätte weil die parkplätze immer voll sind. Da ich täglich nach meinem Vater sehe und ihn auch Abends Pflege bleibt mir nichts anderes übrig als zu 90% im absoluten halteverbot zu parken wodurch ich schon sehr sehr viele strafzettel kassiert habe.
So nun die frage an euch:
Darf ich als sein Gesetzlicher Betreuer einen eigenen/behinderten Parkplatz vor der Wohnung beantragen den ich mit meinem Fahrzeug benutzen kann ???
Was für Rechte/Erleichterungen stehen mir zu ???
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
5 Antworten
Hallo , also ich denke nicht das dies möglich ist. Absolutes Halteverbot bedeutet das dort auch nicht das kurzzeitige halten zum be und endladen (3. Minuten Regel) erlaubt ist. Einen Antrag auf einen behindertenparklatz wirst du deshalb sehr wahrscheinlich nicht stellen können. Frag aber am besten Mal bei der Stadt nach , die können dir da bestimmt weiter helfen. Natürlich nur wenn sich dabei um städtisches Gebiet handelt. Im Falle eines halteverbotes gehe ich da aber Mal stark von aus.
Darf ich als sein Gesetzlicher Betreuer einen eigenen/behinderten Parkplatz vor der Wohnung beantragen den ich mit meinem Fahrzeug benutzen kann ???
Ganz einfach - nein, außer Du ! selbst hast einen entsprechenden GdB.
Nutzt Du seinen blauen Ausweis ..... wird es evtl. eine Möglichkeit geben ihm! einen solchen Parkplatz einzurichten.
Nutzt Du seinen blauen Ausweis..
Das Dokument ist NICHT übertragbar!
Sitzt der Betroffene mit im Auto, kein Problem. Liegt der Betroffene als Pflegefall dauerhaft ist die Verwendung des Ausweises Missbrauch.
Die FS ist gesund, sie kann somit problemlos etwas weiter weg parken. Behindertenparkplätze sind tabu.
Der bevorzugte Parkplatz für Behinderte gilt nur für diesen persönlich. Da du ja selbst nicht behindert bist, ist dir durchaus zuzumuten von deinem Parkplatz aus zu Fuß nach Hause zu gehen.
Dir stehen keine Erleichterungen zu.
Aber Deinem Vater und damit wiederum Dir.
Dein Vater, bzw. Du als sein gesetzlicher Betreuer, kann einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen.
Darauf dürfte dann das Fahrzeug stehen, das benutzt und benötigt wird, für und mit Deinem Papa. Mit dem blauen Behindertenparkausweis natürlich.
Dann gibt es noch die Möglichkeit eines Anwohnerparkausweis. Die gibt es teilweise sogar Nummerbezogen (hier darf nur Nummer XY stehen)
Voraussetzung ist aber meistens dass Du auch dort gemeldet bist.
Der Anwohnerparkausweis ist aber mit Gebühren verbunden, während der Behindertenparkausweis kostenlos ist.
Dann kann man in manchen Städten auch öffentliche Stellplätze mieten. Auch das ist natürlich mit Gebühren verbunden.
Eine Parkplatz Garantie oder Erleichterung gibt es für pflegende Angehörige nicht.
Dein Wunsch ist verständlich.
Nur, man wird wegen Deines Anliegen kaum eine Ausnahme machen.