Parken im Halteverbot für Umzug?

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Aus Googel.

Dennoch besteht der Bedarf, Fahrzeuge im Haltverbot, zumindestens zeitweise, abzustellen. Zu diesem Zweck gibt es eine Ausnahmegenehmigung, beispielsweise für Umzüge. Die Beantragung dieser Genehmigung muss schriftlich circa 14 Tage vorher erfolgen.

Beim Ordnungsamt eine Genehmigung beantragen.

Dafür gibt Ausnahmegenehmigungen bei der Behörde.

Geh zum Straßenverkehrsamt und besorg dir eine Ausnahmegenehmigung.

Geh zur Polizei und hol Dir eine Bewilligung für die benötigte Zeit.