Privat Parkplatz für jeden Bewohner?

6 Antworten

Hast du zusätzlich zu dem Tiefgaragenplatz auch noch einen Stellplatz im Außenbereich gekauft? Wenn nicht, hat er keinen Anspruch auf einen solchen Platz, weil die offensichtlich von anderen Eigentümern gekauft wurden - und somit "privat" sind. Wenn er aber meint, sich da drauf stellen zu dürfen, wird er bald einige "Freunde" im Haus haben. Von Abschleppen wollen wir erst gar nicht reden.

Bei uns im Haus gibt es Tiefgaragenstellplätze a' 50 Euro und oberirdische Parkplätze a' 25 Euro.

Ich gehe davon aus, dass diese Parkplätze bei Euch, die als 'privat' gekennzeichnet sind, auch gemietet werden müssen, wenn man darauf parken will.

Es könnte also gut sein, dass Du als Eigentümerin von der Eigentümergemeinschaft einen Abriss bekommst, da Dein Freund dort auf diesen Plätzen widerrechtlich parkt.

Allerdings steht vor diesen Parkplätzen privat! Zufahrt nur für berechtigte.

Für wen sind denn diese Parkplätze gedacht - für Eigentümer / oder deren Mieter welche keinen Tiefgaragenplatz haben?

Die Verwaltung der WEG kann Dir Deine Frage beantworten.

Nein, das ist für Euch kein kostenloser Parkplatz, er ist bestimmt gemietet oder bezahlt von den Leuten, die dort immer parken. Oft sind an solchen Parkplätzen auch private Nummernschilder angebracht. Wenn Ihr es genau wissen wollt, erkundigt Euch beim Ordnungsamt.

Wenn er denn schon privat und Berechtigter ist, wird er dürfen und können.

Wenn nicht, dann wird er nicht können.

Ist eigentlich ganz einfach, auch für den, der neue Methoden einführen möchte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung