Privatparkplatz jedoch ohne Kennzeichen?

17 Antworten

Wenn bei der Einfahrt ein Schild steht, dass der gesamte Parkplatz vermietet ist, müssen die einzelnen Parkplätze nicht gekennzeichnet sein. Ich fahre ja auch nicht in euren Garten zum Parken, obwohl da kein Schild steht, dass es genau an der Stelle unerwünscht ist.

gehe immer davon aus, das solche parkplätze privater grund ist. wer dort als fremder parkt, kann sich nicht gegen das abschleppen wehren, auch wenn ggf. der besitzer zunächst mit den abschleppgebühren in vorleistung gehen muss und er sie von dir (ggf. mit juristischen mitteln) zurückholen kann.

es ist mehr als naiv, sich eine art "recht" herauszunehmen, bloß weil bei reservierten plätzen (für mitarbeiter, geschäftsleitung usw.) keine kennzeichen stehen, weil sie ggf. von verschiedenen amtsträgern benutzt werden.

Nochmal zum Verständnis: Du fährst auf einen Parkplatz, der vorne (= an der Einfahrt?) ein Schild hat, der alle diese Parkplätze als reserviert kennzeichnet und fragst dich jetzt, ob man dich abschleppen lassen kann, weil nicht jeder einzelne dieser Parkplätze nochmal extra gekennzeichnet ist?

Das Schild gilt doch offensichtlich für den kompletten Parkbereich - Ende der Diskussion. Der Besitzer des Parkplatzes (in dem Fall die Schule, nehme ich an) entscheidet, wer dort parken darf. Da du das offensichtlich nicht bist, würde ich mich an deiner Stelle auch daran halten, sonst kann es sicherlich die angedrohten Konsequenzen geben.

Das mach mal ruhig weiter so.

Sie haben Dich darauf hingewiesen, dass es sich um Privatgrund und reservierte Parkplätze handelt. Dem Abschleppen steht nun nichts mehr im Wege.

Bist Du Schüler da? Wenn ja: prima Vorgehensweise, um sich beliebt zu machen. Es ist ja nicht so, dass Du von der Schule noch irgendwas brauchst.

Sei doch froh, dass sie dir vorher gedroht haben...