Hallo zusammen,
mein Kind wurde am 15.12.2023 geboren und nach Ende des Mutterschutzes bin ich direkt in die Elternzeit übergegangen.
Angegeben damals: Elternzeit bis 15.09.2025
Mein Kind ist aktuell 19 Monate alt und ich möchte die Elternzeit noch ein wenig verlängern, z.B. bis zum 31.12.2025.
Muss der Arbeitgeber zustimmen, oder reicht eine rechtzeitige Mitteilung aus?
Hier der Gesetzestext:
§ 16 BEEG – Inanspruchnahme der Elternzeit
(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie
- für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und
- für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen
Da mein Kind sein drittes Lebensjahr nicht einmal annähernd vollendet hat, gelten für mich die 7 Wochen.
Nur bzgl. der Zustimmungs-Thematik des Arbeitgebers bin ich mir unsicher.
Die meisten Seiten erwähnen, dass der Arbeitgeber zustimmen muss.
Auf dieser Seite, sehe ich aber gegenteiliges Urteil:
https://www.afa-anwalt.de/news/elternzeit-auf-drei-jahre-verlaengern-muss-der-arbeitgeber-zustimmen/
Kann mir jemand helfen?
Besten Dank!