Parken im eigenen einfahrt?

6 Antworten

Du solltest dagegen Stellung nehmen und einen Beleg beifügen, dass der Eigentümer dir erlaubt hat, dort zu parken.

Beleg:

https://verkehrslexikon.de/Module/ParkenEigZufahrt.php

Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, dem die Berechtigung an einem Grundstück zusteht (Eigentümer, Pächter, Mieter des Grundstücks) oder dem sie vom Berechtigten eingeräumt worden ist, vor der eigenen Grundstücksein- bzw. -ausfahrt parken darf. Hierdurch wird gleichzeitig ein Parkverbot für die nichtberechtigte Allgemeinheit geschaffen.

bezahle lieber, für 15 euro einen Rechtsweg einzuschlagen, wäre teurer

Das Parken in Zufahrten ist IMMER verboten, ganz egal, ob der Eigentümer zustimmt.

Wenn da aber Halteverbot steht: du mußt bis zu 300 Meter zurück gehen, um dich zu vergewissern, dass in der Straße kein Halteverbot existiert.

In § 12 Abs. 3 Nr. 3 und 5 StVO ist geregelt, dass Fahrzeuge vor Grundstückseinfahrten bzw. -ausfahrten nicht geparkt werden dürfen.

Bedeutet

Sie parkten länger als 3 Stunden im Bereich einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt. (TBNR 112294)
  • Tatbestandsnummer 112294
  • Kategorie Halt- und Parkverstoß
  • 20,00 € Geldbuße
  • keine Punkte
  • § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 54.2 BKat

Wenn du auf dem Grundstück geparkt hast stelle es richtig, auf der Straße darfst du jedoch nicht parken.

Anonym5838 
Fragesteller
 15.10.2021, 18:18

Es war nicht auf der Straße, oder Gehweg, ich habe nichts behindert. Es war grundsätzlich auf der Einfahrt.

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Leestiger  15.10.2021, 18:25
@Anonym5838

Und das ist nicht erlaubt im öffentlichen Verkehrsraum, siehe meine Antwort.

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