Muss man eine Türsprechanlage mit Kamera (nur dann, wenn es geklingelt wird, geht die Kamera auf meinem Handy an) vorher Kennzeichen bzw. schriftlich hinweisen?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Nein 100%
Ja gesetzlich 0%

6 Antworten

Nein

Kommt drauf an. Solange die Aufnahmen nicht einfach für alle sichtbar sind, brauchst du keine Warnung. Wenn aber jeder mit einem Link auf das Bild oder Videomaterial zugreifen kann, ist das was anderes.

Nein

Hallo

Nein

  • man macht keine anlasslose Permanentüberwachung
  • die Kamera ist "offensichtlich", also nicht heimlich
  • es wird nichts veröffentlicht/pupliziert

Türgegensprechanlagen mit Video gibt es schon 50 Jahre zu kaufen das ist etablierte Technik nur dass bei denn Typen nichts aufgezeichnet wird oder gar ein Broadcast stattfindet.

Patrikreiser 
Fragesteller
 27.05.2021, 14:58

Was, wenn man in seinem privaten Grund mit einer mini-Kamera heimlich aufnimmt, aus Sicherheit vor Einberechnen aber anschließend nichts veröffentlicht, sondern die Daten aus Sicherheitsgründen für sich behält?

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BionicSix  27.05.2021, 15:09
@Patrikreiser

Braucht nur jemand mitbekommen der das nicht so toll findet ... schon kann er auf Löschung, Unterlassung, und unter Umständen auch auf Schadensersatz klagen.

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IXXIac  27.05.2021, 15:10
@Patrikreiser

Hallo

machen Tausende per Surveillance Severn. Man muss die Kameras aber rechtskonform einrichten bzw wenn man das an eine Sicherheits/Überwachungsfirma delegiert und keinen direkten Zugriff hat kann man nicht in Rechtskonflikte kommen.

Der Punkt ist ob später vor Gericht das Video als Beweissmittel zulässig ist/wird

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Nein

Solche Klingeln sind grundsätzlich nicht erlaubt, wenn das Bild mehr als das eigene Grundstück aufnimmt. Wenn nur das eigene Grundstück zu sehen ist, muss auch nicht darauf hingewiesen werden. Aber wo kein Kläger...

Nein

Nein. Die Kamera zeigt dir zwar ein Bild, aber es wird nichts aufgezeichnet. Damit musst du sie nicht kennzeichnen.

Patrikreiser 
Fragesteller
 27.05.2021, 14:54

Und was ist eigentlich, wenn sie im Privaten aufgenommen aber nicht veröffentlicht wird?

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Nein

Solange es dein Grundstück ist, und du die Aufnahmen nicht ohne das Einverständnis veröffentlichst ist alles gut.

Patrikreiser 
Fragesteller
 27.05.2021, 14:47

Ja ist aktuell meine Wohnung.

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