Widerrufsrecht später als 14 Tage?

4 Antworten

Das BGB sagt

Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html

Wan die Sendung bei dir ankommt ist also unerheblich. Interessant ist einzig die rechtzeitige Versendung durch den Kunden.


JohnnyBabus 
Beitragsersteller
 28.06.2021, 10:35

Okay also muss er die Ware doch trotzdem 14 tage nach Widerruf an mich senden. Sprich wenn er die Ware nach dem 02.07 losschickt muss ich sie nicht annehmen?

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Der Kunde hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Schickt der Kunde den Widerruf unabhängig von der Ware, dann hat er ab Widerruf nochmal 14 Tage Zeit die Ware zurückzuschicken.

Auf diese Weise kann man theoretisch den Widerruf auf 4 Wochen ausdehnen, wenn man den Widerruf am letzten Tag macht.

Dein Kunde hat am 18.06. Widerrufen(nicht reklamiert) somit hat er bis zum 02.07. Zeit die Ware zurückzuschicken.


JohnnyBabus 
Beitragsersteller
 28.06.2021, 10:38

Okay also muss er die Ware doch trotzdem 14 tage nach Widerruf an mich senden. Sprich wenn er die Ware nach dem 02.07 losschickt muss ich sie nicht annehmen?

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berlina76  28.06.2021, 10:40
@JohnnyBabus

Entweder das oder du nimmst sie an und mußt sie dann aber lagern, darfst sie nicht weiterverkaufen. Dein Kunde kann die Ware von dir(gegen übernahme der Versandkosten) fordern.

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Stadewaeldchen  28.06.2021, 10:42
@JohnnyBabus
Sprich wenn er die Ware nach dem 02.07 losschickt muss ich sie nicht annehmen?

Korrekt. Wenn. Da hat er also noch bis Freitag Zeit.

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Ja, bist du. Zur Wahrung der Frist genügt der rechtzeitige Versand.

Was steht den dazu in deinen AGB?


JohnnyBabus 
Beitragsersteller
 28.06.2021, 10:33

richtig ich habe keine extra AGB.

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Stadewaeldchen  28.06.2021, 10:26

Meinst du ein Kleingewerbetreibender macht sich die Mühe AGB aufzustellen?

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FGO65  28.06.2021, 10:30
@Stadewaeldchen

Dann würde er die Frage zumindest nicht stellen müssen, denn genau hierfür sind die AGB gedacht.

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Stadewaeldchen  28.06.2021, 10:31
@FGO65

Es gibt gesetzliche Regelungen zum Widerruf, da braucht man keine AGB

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berlina76  28.06.2021, 10:32
@Stadewaeldchen

Ja, und wenn da nur drinn steht, es gild das BGB. Denn wenn er den Kunden nicht über AGB und Widerruf aufklärt, dann hat der Kunde ein unendliches Widerrufsrecht.

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apophis  28.06.2021, 10:38
@berlina76

Das ist Blödsinn.
Das BGB gilt. Darüber muss der Verkäufer den Kunden nicht extra aufklären.

Andernfalls hätte der Kunde, ohne Aufklärung, auch garkein Recht auch Widerruf,
denn auch das ist im BGB festgehalten.
Ja, nein, völliger Unsinn.

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Stadewaeldchen  28.06.2021, 10:41
@berlina76

Ein Unternehmen ist durch nichts verpflichtet AGB zu haben. Mein Arbeitgeber hat z.B. auch keine. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten so oder so automatisch ohne weiteres zutun. Und man kann durch AGB auch Gesetze nicht aushebeln.

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berlina76  28.06.2021, 10:41
@apophis

Ohne Aufklärung hat er ein unbegrenztes Widerrufsrecht und nicht gar keines. Weil er eben nicht über seine Rechte aufgeklärt wurde. Dazu gibt es Gerichtsurteile.

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berlina76  28.06.2021, 10:42
@Stadewaeldchen

Wir reden hier über den Onlinehandel und die Haustürgeschäfte, nicht über den Ladenhandel. Das sind verschiedene Paar Schuhe.

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Stadewaeldchen  28.06.2021, 10:45
@berlina76

Auch ein Onlinehändler braucht nicht zwingend AGB. Die Widerrufsbelehrung ist ein anderes Thema und auch dazu braucht man keine AGB.

Ohne Aufklärung hat er ein unbegrenztes Widerrufsrecht

Das ist übrigens auch falsch.

Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html

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apophis  28.06.2021, 16:20
@berlina76

Deine Behauptung ist schlichtweg falsch.
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