Spanisches Recht bei Geburt des Kindes hier anwendbar?
Hallo. Meine Freundin ist spanische Staatsbürgerin, ich Deutscher. Wir planen zur Zeit Kinder zu haben.
In Spanien ist es üblich, dass jeder nach der Ehe seinen Nachnamen behält und die Kinder erhalten als ersten Nachnamen den des Vaters und den zweiten Nachnamen den der Mutter.
Nach deutschem Recht ist das aber nicht erlaubt. Jetzt ist unsere Idee kurz vor der Entbindung nach Spanien zu reisen, damit diese Regelung der Doppel-Nachnamen möglich ist.
Aber mein Gedanke ist, ob die spanische Reglung nicht auch in Deutschland möglich ist, da sie ja spanische Staatsbürgerin ist.
Weiß da jemand etwas?
Als Hinweis : Wir planen auch vor der Schwangerschaft zu heiraten
3 Antworten
Die standesamtliche Ehe wird nach den Gesetzen des jeweiligen Landes geschlossen, in dem man heiratet. Die Staatsangehörigkeit spielt eine Rolle, wie hier erläutert wird. Die Freundin kann also ihren Namen behalten, die Kinder jedoch nicht.
"Nach deutschem Recht ist das aber nicht erlaubt"
Wird hier nicht anerkannt und die Kinder haben dann im deutschen Ausweis nur einen Namen stehen. (ja ich komme aus einer spanischen Familie, kann dir das genau sagen). Wenn die Kinder einen spanischen Pass haben, kann dort der Doppelname eingetragen werden, aber in Deutschland ist es grundsätzlich nicht zulässig
Wenn ein Partner bei der Heirat einen Doppelnamen bekommt, bekommen die Kinder nur den Ehenamen. Frau Müller heiratet Herrn Lüdenscheid, dann heißt sie Müller-Lüdenscheid und er und die Kinder Lüdenscheid . Die Kinder können nur dann Müller-Lüdenscheid heißen, wenn einer von beiden schon vor der Hochzeit so hieß und der jenige den Namen auch behält.
Okey. Und kann man 2 Pässe haben? Also ich habe gelesen, dass Kinder von Eltern wo einer von beiden Elternteilen die spanische Staatsangehörigkeit hat, von Geburt an das Recht auf einen spanischen Pass hat. Das heißt, es ist erlaubt 2 Staatsangehörigkeiten zu haben. Das Kind kann gleichzeitig die deutsche und spanische Staatsangehörigkeit haben und dann im spanischen Pass beide Nachnamen und im deutschen nur den des Vaters bspw. Haben? So wäre es möglich oder?
Im deutschen Ausweis haben sie dann ihre Nachnamen nach deutschem Muster und im spanischen nach spanischem Muster.
Selbst als Deutscher bekommst du in Spanien bei erfolgter Staatsbürgerschaft den ursprünglichen Nachnamen der Mutter als 2. Nachnamen. Deine Kinder haben zunächst automatisch die spanische Staatsangehörigkeit bis zu ihrem 18. Lebensjahr.
Es sei denn eventuell, man heiratet und trägt Doppelnamen, oder? Also die Kinder von Frau Müller-Lüdenscheidt heißen auch Müller-Lüdenscheidt, oder?