Wie kann der Bundesstaat Kompetenzen re-integrieren, ohne gegen das Homogenitätsgebot des Art. 28 GG zu verstoßen?


02.06.2025, 16:32

Anmerkung für Mitlesende:

Ja, Deutschland ist ein Bundesstaat. „Länder“ ≠ Landkreise. Bitte vor dem Antworten das Grundgesetz aufschlagen: Art. 20 und 28 GG.

3 Antworten

Ich habe tolle Neuigkeiten für dich. Da Deutschland keine Bundesstaaten hat, kann auch keiner gegen das Grundgesetz verstoßen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich gehe immer wählen

Juristikala 
Beitragsersteller
 02.06.2025, 16:30

Dann solltest du dem Bundesverfassungsgericht schnell Bescheid geben – die leben seit 75 Jahren im Irrtum (vgl. Art. 20 GG).

Gar nicht. Er kann nur in diesem Rahmen Änderungen vornehmen.

Wie kann der Bundesstaat Kompetenzen re-integrieren, ohne gegen das Homogenitätsgebot des Art. 28 GG zu verstoßen?
  • Über eine Verfassungsänderung gemäß Art. 79 GG
  • Über eine Erweiterung der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 72 GG)
  • Indem er einvernehmliche Regelungen mit den Ländern trifft (Staatsverträge, Zustimmungsgesetze)

Damit wäre das Homogenitätsgebot nicht verletzt.

Alex