Jemand droht uns indirekt mit Gericht?

6 Antworten

Entspann dich - rechtlich alles okay. Deine Geschichtsdiskussion war Meinungsfreiheit, seine heimliche Aufnahme strafbar (§201 StGB, bis 3 Jahre Haft). Er hat sich selbst ein Bein gestellt, du hast nichts verbrochen. Falls er droht, macht er sich der Nötigung strafbar - du könntest gegen ihn vorgehen.


Renate2511  12.06.2025, 11:57

Genau so ist es......super erklärt.

Nein, er hat sich selbst strafbar gemacht. Ohne deine Zustimmung darf er keine Audio aufnehmen.

Ich bitte Dich!

Du hast dIe Entwicklung in Deutschland durch den und nach dem Zweiten Weltkrieg gut erkannt und wiedergegeben!

Was Du gesagt hast, ist korrekt und historisch belegt! Du hast Dich in jeder Beziehung adellos und richtig verhalten!

Daher: Bleibe bitte so und bleibe bei Deiner Meinung! Und lass Dich von Ignoranten wie diesem Typ nicht verunsichern!

ABER:

Mit der Aufnahme Deiner Worte auf seinem Handy hat sich der Typ strafbar gemacht! Denn es ist eine strafbare Handlung einen Menschen heimlich aufzunehmen!

Dies hat er ja mit Sicherheit ohne Deine Einwilligung und ohne Dein Wissen getan!

Du solltest Dir daher ernsthaft überlegen, den Typ bei der nächsten Polizeistelle anzuzeigen. Auch wenn Du seinen Namen nicht kennst, die Polizei bekommt das innerhalb kurzer Zeit raus!

Der Typ gehört bestraft! Was er gemacht hat und wie er mit Dir umgegangen ist, ist einfach widerlich! Ein absolutes No-Go!

Zeig ihn an! Damit er weiß, wie die Uhren ticken und was Recht und Unrecht ist! Da er dies offenbar nicht weiß! Er hält sich für einen Krösus! Groß ist er, aber ein großer Dummkopf und Trottel! Und ein ganz unverschämter und überheblicher Besserwisser und Rechthaber! Dem gehört Einhalt geboten!

Deshalb wäre es gut, wenn Du dafür sorgt, dass er bestraft wird und seine gerechte Strafe erhält!

Alles Gute!

Liebe Grüße und gute Wünsche!

Regilindis

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin studierte Geisteswissenschaftlerin & Historikerin

Drohen kann er erst mal so viel er will. Taten müssten da erst mal folgen und meistens scheitert es da dann auch.

sollte da was kommen würde ich mal behaupten das du dir keinen Vorwurf machen brauchst. In deiner Aussage ist nichts dran was auch nur im Ansatz eine Anzeige rechtfertigen würde. Wenn er aber blöd genug ist dich anzuzeigen wird dadurch seine Identität ja offen und die Tür für eine Anzeige deinerseits geöffnet.

ich denke das weis er auch bzw bezweifle ich das es wirklich eine Aufnahme gibt er wird das nur behauptet haben da er mit argumentierten nicht in der Lage war seine Meinung durchzusetzen

Ich sehe da von eurer Seite keine strafrechtlich Relevante Äußerung. Vielleicht was für die neuen "Meldestellen"...aber das wird, im Moment jedenfalls (die Koalition will ja Lügen, Hass + Hetze und Fake News verbieten und strafrechtlich verfolgen lassen) nicht strafrechtlich verfolgt. Allerdings könntet Ihr euren Ex-Kumpel wegen unerlaubter Aufnahme von Privat-Gesprächen verklagen. Zeugen sind ja genug da. Die Einlassung, dass er euch aufgenommen hat auch. Kann teuer für den Herrn werden....aber mal ehrlich....wer will sich schon mit solchen Leuten vor Gericht streiten?