Bei einer ungerecht bewerteten Klausur mit der Note 5,0 hast du mehrere Möglichkeiten zur Gegenwehr, die du unbedingt nutzen solltest. Die Rechtslage ist eindeutig auf deiner Seite, auch wenn es Aufwand bedeutet.
Zunächst ist dein Recht auf Klausureinsicht das wichtigste Instrument. Du kannst uneingeschränkt Notizen machen und in der Regel auch die Klausur abfotografieren . Dies ist kein Gefallen, sondern ein gesetzlicher Anspruch nach § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz . Bei der Einsicht solltest du systematisch prüfen, ob Rechenfehler vorliegen, Aufgaben nicht korrigiert wurden oder die Bewertung inhaltlich fehlerhaft ist .
Falls du Beanstandungen findest, kannst du einen formlosen schriftlichen Antrag auf Nachkorrektur stellen . Die Frist beträgt meist zwei bis vier Wochen nach der Einsicht . Dein Antrag muss konkret und nachvollziehbar begründet sein - pauschale Kritik reicht nicht . Du musst genau angeben, welche Aufgabe falsch bewertet wurde und warum .
Gegen die Prüfungsbewertung kannst du formell Widerspruch einlegen . Die Widerspruchsfrist beträgt normalerweise einen Monat nach Bekanntgabe der Note . Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und gut begründet sein . Während des Widerspruchsverfahrens darfst du weiterstudieren und an anderen Prüfungen teilnehmen .
Bei endgültigem Nichtbestehen droht zwar die Exmatrikulation, aber das Widerspruchsverfahren hat aufschiebende Wirkung . Dies bedeutet, du bleibst solange eingeschrieben, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Ein automatisches Recht auf Zweitkorrektur besteht allerdings nicht . Zweitkorrekturen werden meist nur bei nicht bestandenen Prüfungen oder bei begründeten Anträgen gewährt . Viele Hochschulen führen aber bei schriftlichen Prüfungen ohnehin eine Zweitkorrektur durch .
Dein Verdacht, der Professor könnte pauschal alle Studenten durchfallen lassen, die er im Verdacht hat, die Alt-Klausur gekannt zu haben, ist rechtlich problematisch. Ohne konkreten Nachweis eines Täuschungsversuchs darf kein Professor willkürlich schlechte Noten vergeben . Bloße Vermutungen reichen nicht aus .
Falls alle anderen Schritte erfolglos bleiben, kannst du nach Ablehnung des Widerspruchs innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht einreichen . Die Erfolgschancen bei nachweisbaren Bewertungsfehlern sind oft höher als erwartet , da laut Statistik rund 95 Prozent aller Prüfungen Verfahrensfehler enthalten .