Habe ich mich strafbar gemacht, wenn ich einen privaten Verkauf auf eBay Kleinanzeigen kurz nach Zusage zurückziehe?

8 Antworten

Strafbar nicht.

Aber du kannst den nicht einfach zurück ziehen. Du hast einen rechtlich bindenden Vertrag geschlossen den du erfüllen musst. Der Käufer kann dich zivilrechtlich auf Erfüllung und /oder Schadenersatz verklagen.


Batman49 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 13:40

Danke für deine Einschätzung.

In meinem Fall fehlten aber doch noch wichtige Bestandteile wie Adresse, konkrete Uhrzeit oder andere Übergabedetails.

Außerdem habe ich innerhalb weniger Minuten wegen eines offensichtlichen Preisirrtums den Verkauf abgesagt – was laut § 119 BGB anfechtbar ist.

Deshalb denke ich, dass kein rechtlich durchsetzbarer Anspruch besteht. Aber ich bin offen für weitere Meinungen! Ich bin mir halt etwas unsicher.

Fidreliasis  24.04.2025, 13:53
@Batman49

Es reicht das beide Parteien eine übereinstimmenden Willen erklären also du sagst du willst es für Preis x verkaufen und der andere sagt er will es für den gleichen Preis kaufen, wann und wo die Ware dann übergeben wird spielt für die Willenserklärung keine Rolle.

Stefan1248  24.04.2025, 18:47
@Batman49
In meinem Fall fehlten aber doch noch wichtige Bestandteile wie Adresse, konkrete Uhrzeit oder andere Übergabedetails

Das sind nötige Infos für die Übergabe. Das hat aber nichts mit dem Verpflichtungsgeschäft zu tun.

§119 bgb dürfte hier nicht anwendbar sein.

§ 119 Abs. 1 gewährt ein Anfechtungsrecht in den Fällen, in denen der Inhalt der Erklärung nicht vom tatsächlichen Willen des Erklärenden gedeckt ist. Wille und Erklärung fallen hier unbewusst auseinander. Das Gesetz nennt das unbewusste Auseinanderfallen von Willen und Erklärung in § 119 einen „Irrtum“ des Erklärenden. Typische Fälle sind Versprechen, Verschreiben oder Vergreifen.

Und selbst wenn wärst du nach § bgb auch hier zum Schadenersatz verpflichtet

wenn ihr weder zeit noch adresse ausgemacht habt - wo is er dann hingefahren? ich mein er kann ja nichtmal sicher sein, dass du daheim bist.

ich glaub der flunkert bissl. einfach ignorieren...


Interesierter  24.04.2025, 13:28
einfach ignorieren...

Das ist kein guter Rat. Das kann im Ernstfall tüchtig schiefgehen.

Nein kann er nicht.. solange kein Kaufvertrag zustande gekommen ist kann dir nix passieren.. lass dich davon nicht aus der Ruhe bringen...der Anwalt würde sein Klient fragen ob ein Kaufvertrag vorliegt. Wenn nein kommt auch nix...

Strafbar gemacht nicht, aber dem Käufer kann ggf. auf dem Preis bestehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991

Strafbar nicht, aber es ist ein wirksamer Verkauf zustande gekommen, den Du auch einhalten musst. Ob Du dich geirrt hast, ist dann dein Problem.

Die Tatsache, dass keine Adresse genannt wurde, ist irrelevant.


Batman49 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 13:45

Danke für die Rückmeldung!

Ich verstehe deinen Punkt, aber da keine konkreten Absprachen zur Übergabe getroffen wurden und der Preis ein Irrtum war, den ich schnell zurückgezogen habe, dachte ich, dass ich den Vertrag nach § 119 BGB anfechten kann.

Hältst du das für unzutreffend oder siehst du das anders?

ChristianLE  24.04.2025, 14:05
@Batman49

Ein Irrtum wäre es gewesen, wenn Du einen Artikel für 1.500 EUR verkaufen wolltest, bei der Angebotserstellung dann aber versehentlich eine Null vergessen hast und folglich für 150 EUR eingestellt hast.

Du schreibst:

und habe auf ein Angebot von 150 € geantwortet, dass das für mich in Ordnung sei und wir die Übergabe besprechen können.

Du hast ihm geschrieben, dass das Angebot für dich in Ordnung ist. Wie willst Du dich da auf einen Irrtum berufen?