Giersch und andere Wildpflanzen direkt an der Grenze zum Nachbarn erlaubt?
Guten Tag,
mein Nachbar fordert mich jedesmal, wenn er mich trifft auf, von meinem gemieteten Grundstück den "Dschungel" (die üblichen wild gewachsenen 10 bis 30cm hohen Pflanzen wie Giersch und Disteln zwischen meinen Beerensträuchern), der an Sein Grundstück grenzt zu entfernen. Schon bei 10cm Höhe im Frühling fängt er mit dem geschimpfe an.
Ich aber glaube, dass ich jusistisch berechtigt bin, diesen Wuchs zu lassen, trotz Wurzeln und Samen, die zu ihm rüber reichen könnten. Ihm das gesagt, lässt er von dem "Musst-Du-Weg-Machen" nicht ab.
Übrigens entferne ich das alles eh immer, sobald Samen gebildet sind. Aber bis dahin bin ich doch nicht verpflichtet, das zu entfernen, oder? Ich finde die Pflanzen schön und möchte mir nicht unnötig Druck machen.
Wie sieht das der Jurist, bitte?