Soll Abtreibung legalisiert werden?

14 Antworten

Ja aber nur wenn es in den ersten wochen ist

Man sollte das recht auf seinen eigenen körper haben und das wesen mit mehr Bewusstsein hat Vorrang

Ich bin der Meinung, dass Männer sich aus dem Thema raus zu halten haben.

Sie können niemals nachfühlen, wie es ist, schwanger zu sein, egal ob gewollt oder ungewollt.

Ein Embryo bis zur 12 oder 14 SSw ist kein lebenfähiger, eigenständiger Mensch, sondern Bestandteil des mütterlichen Körpers. Sollte es auf natürlichen Weg abgehen, kann man es nicht am Leben erhalten, egal auf welche Weise.

Es besteht aus Zellen der Mutter und ist Teil ihres Blutkreislauf.

Daher ist es kein Mord nach StGB

Hintergrundinformationen: habe selbst 2 Kinder, war dreimal schwanger und habe nie abgetrieben. Und mich nerven diese ständigen Diskussion hier auf gutefrage, die immer von männlich definierten Usern eingestellt werden.

Euer Beitrag hier wird nichts an den bestehenden Gesetzen ändern und das finde ich gut.

Schon interessant, dass man die Selbstbestimmung über den eigenen Körper als "außer Kontrolle geraten" bezeichnen kann.

Die wenigsten Frauen haben Spaß daran, ungewollt schwanger zu sein. Die wenigsten führen zum Spaß eine Abtreibung durch. Die meisten befinden sich in einer psychischen Ausnahmesituation und es hilft wirklich nicht, wenn sie dann auch noch kriminalisiert werden.

Ein Beratungsgespräch finde ich sehr wichtig, um der betroffenen Frau Orientierung zu geben und Möglichkeiten aufzuzeigen. Aber den Straftatbestand sollte man abschaffen. Dann gäbe es wahrscheinlich auch eine bessere ärztliche Versorgung.

Und schau Dir mal an, wie viele Männer Frau und Kind sitzen lassen und sich auch noch um den Unterhalt drücken. Wieviel Prozent der Alleinerziehenden Frauen sind und dadurch in Hartz IV etc. rutschen. Und schau dir in diesem Kontext an, wie sehr die Chancen auf einen guten Schulabschluss, eine höhere Bildung und einen guten Job von der familiären Situation abhängen - in dem Punkt versagt Deutschland seit Jahren.

Solange die Frau zu Beginn der Schwangerschaft drangsaliert wird, nicht abzutreiben, aber nach der Geburt allein gelassen wird, ist die Argumentation mit dem "Abwägungsgut" des kindlichen Lebens reine Heuchelei.


Eihjo20  26.04.2025, 10:38

Ich finde es glaube ich auch das wenn man der Frau klar macht was sie da tun möchte und sie möchte es weiterhin dann sollte man ihr dass in den ersten Wochen genehmigen aber nicht danach.

TorDerSchatten  27.04.2025, 12:25
@Eihjo20

Wenn man merkt dass man schwanger ist, befindet man sich meist in der 6. oder 7. Woche und dann benötigt man noch einen Frauenarzt Termin. Die Zeit bis zur 12. Woche ist knapp. Beratungsstelle und man muss noch jemand finden, der die Abtreibungen durchführt!!!

Was meinst du also mit deiner Aussage "in den ersten Wochen" du hast doch null Ahnung von der Sache! Also halt bitte die F... Junge

Ja, sollte. Die Fristenlösung kann ja beibehalten werden, aber die Illegalität sollte wegfallen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.

Der § 218 dient in seinen ersten beiden Absätzen zunächst dem Schutz der Frau und ihrer Gesundheit, weil nicht Hinz und Kunz („Engelmacher“) eine Schwangerschaft abbrechen dürfen.

Sonst könnte jeder „ungewollt Vater werdende“, jede neidische Freundin/Schwester, jeder bösartige Kollege/Nachbar… ungestraft einer Schwangeren z.B. Mifepriston verabreichen.

Es kann ja nicht angehen, dass demnächst Tabletten zur medikamentösen Abtreibung im Frisörsalon verteilt werden oder ein Heimwerker bei sich in der Garage eine Absaugung vornimmt.

Über eine Umgestaltung des § 218a (1) (Pflichtberatung und willkürlich gesetzte Frist) lässt sich jedoch diskutieren. Das Angebot einer Beratung sollte (wie bei der medizinischen Indikation) bestehen, aber kein Zwang sein. § 219a ist ja schon glücklicherweise weggefallen.

Die 12-Wochen-Frist (post conceptionem) in Deutschland ist allerdings willkürlich gesetzt und ein politischer Kompromiss. 

Mitunter kann den betroffenen Frauen die Zeit davonlaufen und eine Verlängerung der Frist um einen Monat würde dem Abhilfe leisten, sodass sie nicht gezwungen sind, ins benachbarte Ausland zu gehen oder gar eine ungewollte Schwangerschaft austragen zu müssen.

Nichtsdestotrotz darf kein Mensch über die körperliche und seelische Unversehrtheit eines anderen Menschen (ob Mann oder Frau) entscheiden. In diesem Fall ist es nun mal die Frau, ohne deren Körper weder das eine noch das andere möglich ist.

Schließlich liegen zwischen einem positiven Schwangerschaftstest und Mutterschaft (oder auch einer Adoption) eine Schwangerschaft mit allen möglichen Komplikationen, Risiken und Spätfolgen und eine ungewollte Geburt mit allen möglichen Komplikationen, Risiken und Spätfolgen, was gegebenenfalls auch zu familiären, partnerschaftlichen, gesellschaftlichen und finanziellen Problemen führen kann.

Ebenso betreffen die körperlichen und seelischen Umstände eines medikamentösen oder operativen Eingriffs in erster Linie die Frau.

Deshalb befürworte ich, dass Frauen selbstbestimmt über ihr Leben, ihren Körper und damit auch ihre Reproduktion entscheiden können. Das Recht auf reproduktive und sexuelle Gesundheit und Selbstbestimmung schließt aus dieser Perspektive auch das Recht auf den Abbruch einer (aus welchen Gründen auch immer) ungewollten Schwangerschaft ein.

Es wäre jedoch wünschenswert, wenn ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nicht nur „straffrei aber rechtswidrig“, sondern entkriminalisiert und aus der „Schmuddelecke“ geholt wird.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme