Soll Abtreibung legalisiert werden?
Aktuell ist sie unter bestimmten Umständen zwar nicht strafbar, aber rechtswidrig (außer bei bestimmten Indikationen). Es wird ja gerade wieder diskutiert, ob Abtreibung legalisiert werden soll.
Was ist eure Meinung dazu?
Unabhängig davon, zu welchem Ergebnis man kommt (beides erscheint mir vertretbar), finde ich es irritierend, dass manche Legalisierungsbefürworter ausschließlich die körperliche Unversehrtheit der Frau im Blick haben und das Leben des Fötus nicht mal als Abwägungsgut erwähnt wird. Hier ist meines Erachtens der Feminismus außer Kontrolle geraten.
16 Antworten
Ja aber nur wenn es in den ersten wochen ist
Man sollte das recht auf seinen eigenen körper haben und das wesen mit mehr Bewusstsein hat Vorrang
Schon interessant, dass man die Selbstbestimmung über den eigenen Körper als "außer Kontrolle geraten" bezeichnen kann.
Die wenigsten Frauen haben Spaß daran, ungewollt schwanger zu sein. Die wenigsten führen zum Spaß eine Abtreibung durch. Die meisten befinden sich in einer psychischen Ausnahmesituation und es hilft wirklich nicht, wenn sie dann auch noch kriminalisiert werden.
Ein Beratungsgespräch finde ich sehr wichtig, um der betroffenen Frau Orientierung zu geben und Möglichkeiten aufzuzeigen. Aber den Straftatbestand sollte man abschaffen. Dann gäbe es wahrscheinlich auch eine bessere ärztliche Versorgung.
Und schau Dir mal an, wie viele Männer Frau und Kind sitzen lassen und sich auch noch um den Unterhalt drücken. Wieviel Prozent der Alleinerziehenden Frauen sind und dadurch in Hartz IV etc. rutschen. Und schau dir in diesem Kontext an, wie sehr die Chancen auf einen guten Schulabschluss, eine höhere Bildung und einen guten Job von der familiären Situation abhängen - in dem Punkt versagt Deutschland seit Jahren.
Solange die Frau zu Beginn der Schwangerschaft drangsaliert wird, nicht abzutreiben, aber nach der Geburt allein gelassen wird, ist die Argumentation mit dem "Abwägungsgut" des kindlichen Lebens reine Heuchelei.
Wenn man merkt dass man schwanger ist, befindet man sich meist in der 6. oder 7. Woche und dann benötigt man noch einen Frauenarzt Termin. Die Zeit bis zur 12. Woche ist knapp. Beratungsstelle und man muss noch jemand finden, der die Abtreibungen durchführt!!!
Was meinst du also mit deiner Aussage "in den ersten Wochen" du hast doch null Ahnung von der Sache! Also halt bitte die F... Junge
Manchmal ist ein Kompromiss notwendig, und die derzeitige Regelung ist eine, mit der man leben kann.
Ja, sollte. Die Fristenlösung kann ja beibehalten werden, aber die Illegalität sollte wegfallen.
Die Frage ist was passiert, wenn man diese verpflichtenden Gespräche vor einer Abtreibung nicht mehr machen muss weils offiziell erlaubt ist. Auch mit Fristenlösung würde man damit die Entscheidung und auch die Probleme die damit verbunden sind "ohne Kontrolle" der Mutter überlassen und somit auch ihrem Umfeld. Dann treiben Frauen ab die eigentlich gar nicht wollen weils der Partner gerne so hätte oder umgekehrt. Wies jetzt ist hat man zumindest die CHANCE das abzufangen. Was man nicht mehr kann wenns erlaubt ist, weil du keinen mehr zwingen kannst diese Gespräche zu führen. Ich finde das Gesetz ist gut durchdacht wie es jetzt ist.
Warum? Schwangerschaftskonfliktberatung muss nicht verpflichtend sein. Sie könnte dann stärker beworben und von Gynäkologen empfohlen werden.
Dann treiben Frauen ab die eigentlich gar nicht wollen weils der Partner gerne so hätte oder umgekehrt.
Also kein Unterschied zu jetzt.
Ich finde das Gesetz ist gut durchdacht wie es jetzt ist.
Niemand spricht dir deine Meinung ab.
"Warum? Schwangerschaftskonfliktberatung muss nicht verpflichtend sein. Sie könnte dann stärker beworben und von Gynäkologen empfohlen werden."
kann alles sein aber was passiert dann mit frauen die abtreiben wollen aber der mann wills nicht und lässt sie nicht hingehen? und was passiert wenn eine frau nicht abtreiben will aber er will dass sie abtreibt? das umfeld könnte verhindern dass frauen dahin gehen genauso wie jetzt schon oft genug verhindert wird, dass jemand anzeige erstattet, ins frauenhaus geht oder einfach nur auszieht. Die "Last" des Ganzen lastet somit wie auch immer man es dreht auf der Frau die schwanger ist. Wenn sich das Umfeld nicht einmischt ist es auch jetzt kein Problem. Aber WENN, dann hat sie zumindest einen Weg hilfe zu suchen weil sie hin MUSS und nicht kann.
Der § 218 dient in seinen ersten beiden Absätzen zunächst dem Schutz der Frau und ihrer Gesundheit, weil nicht Hinz und Kunz („Engelmacher“) eine Schwangerschaft abbrechen dürfen.
Sonst könnte jeder „ungewollt Vater werdende“, jede neidische Freundin/Schwester, jeder bösartige Kollege/Nachbar… ungestraft einer Schwangeren z.B. Mifepriston verabreichen.
Es kann ja nicht angehen, dass demnächst Tabletten zur medikamentösen Abtreibung im Frisörsalon verteilt werden oder ein Heimwerker bei sich in der Garage eine Absaugung vornimmt.
Über eine Umgestaltung des § 218a (1) (Pflichtberatung und willkürlich gesetzte Frist) lässt sich jedoch diskutieren. Das Angebot einer Beratung sollte (wie bei der medizinischen Indikation) bestehen, aber kein Zwang sein. § 219a ist ja schon glücklicherweise weggefallen.
Die 12-Wochen-Frist (post conceptionem) in Deutschland ist allerdings willkürlich gesetzt und ein politischer Kompromiss.
Mitunter kann den betroffenen Frauen die Zeit davonlaufen und eine Verlängerung der Frist um einen Monat würde dem Abhilfe leisten, sodass sie nicht gezwungen sind, ins benachbarte Ausland zu gehen oder gar eine ungewollte Schwangerschaft austragen zu müssen.
Nichtsdestotrotz darf kein Mensch über die körperliche und seelische Unversehrtheit eines anderen Menschen (ob Mann oder Frau) entscheiden. In diesem Fall ist es nun mal die Frau, ohne deren Körper weder das eine noch das andere möglich ist.
Schließlich liegen zwischen einem positiven Schwangerschaftstest und Mutterschaft (oder auch einer Adoption) eine Schwangerschaft mit allen möglichen Komplikationen, Risiken und Spätfolgen und eine ungewollte Geburt mit allen möglichen Komplikationen, Risiken und Spätfolgen, was gegebenenfalls auch zu familiären, partnerschaftlichen, gesellschaftlichen und finanziellen Problemen führen kann.
Ebenso betreffen die körperlichen und seelischen Umstände eines medikamentösen oder operativen Eingriffs in erster Linie die Frau.
Deshalb befürworte ich, dass Frauen selbstbestimmt über ihr Leben, ihren Körper und damit auch ihre Reproduktion entscheiden können. Das Recht auf reproduktive und sexuelle Gesundheit und Selbstbestimmung schließt aus dieser Perspektive auch das Recht auf den Abbruch einer (aus welchen Gründen auch immer) ungewollten Schwangerschaft ein.
Es wäre jedoch wünschenswert, wenn ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nicht nur „straffrei aber rechtswidrig“, sondern entkriminalisiert und aus der „Schmuddelecke“ geholt wird.
Alles Gute für dich!
Ich finde es glaube ich auch das wenn man der Frau klar macht was sie da tun möchte und sie möchte es weiterhin dann sollte man ihr dass in den ersten Wochen genehmigen aber nicht danach.