Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die Verfassungsänderung in Frankreich, durch welche ein Recht auf Abtreibung besteht?



In Frankreich gab es eine Einigung: Völlige Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbrüchen. Als erstes Land der Welt ist dort nun das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch geschützt. Die weltweiten Reaktionen gehen stark auseinander.



Abstimmung in Frankreich

Im Schloss von Versailles fand die Abstimmung statt. Man kann durchaus behaupten, dass eine klare Mehrheit das Projekt von Staatspräsident Emmanuel Macron befürwortet hat. Insgesamt 780 Parlamentarier stimmten mit „Ja“, lediglich 72 mit „Nein“.

Nötig gewesen wäre eine Drei-Fünftel-Mehrheit, sodass das Gesetz angenommen wird. Mehrere Redner bezeichneten das Votum als „historisch“.

Auslöser für die Verfassungsänderung

Bereits seit 1975 sind Abtreibungen bis zur zehnten Woche der Schwangerschaft in Frankreich straffrei. Inzwischen gilt die Möglichkeit bis zur 14. Woche – übernommen werden die Kosten dabei durch die Krankenkasse.

Der politische Prozess, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung festzuschreiben, wurde allerdings durch eine komplett andere Entscheidung in Gange gesetzt: Im Sommer 2022 wurde durch den Supreme Court in den USA das Urteil „Roe v. Wade“ von 1973 gekippt. Das bedeutete das Ende des Rechts auf Abtreibung.

Diese Entscheidung führte in Frankreich zu massiven Debatten in der Öffentlichkeit und nun letztlich zu einer Verfassungsänderung.

Großteil der Franzosen war für die Änderung

86 Prozent der Franzosen befürworten Umfragen zufolge eine komplette Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Doch natürlich gibt es auch Gegenstimmen: Mehrere Hunderte von Abtreibungsgegnern versammelten sich während der Abstimmung nahe des Kongresses, um gegen die geplante Änderung zu protestieren. Deutliche Ablehnung wurde auch von Seiten der katholischen Kirche kommuniziert.

Unsere Fragen an Euch: Wie denkt Ihr über die Verfassungsänderung in Frankreich? Welche Vor- und Nachteile können dadurch entstehen? Wäre eine solche Änderung in Deutschland auch möglich und sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Obwohl dieses Thema sehr emotional ist, bitten wir Euch darum, an die Netiquette zu denken und auf Augenhöhe miteinander zu diskutieren. Vielen Dank!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/frankreich-abtreibung-verfassung-1.6421685

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-abtreibung-verfassung-102.html

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/reaktionen-roe-wade-supreme-court-entscheidung-abtreibung-usa-101.html 

Bild zu Frage
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Hat der Noch-Ehemann ein Mitspracherecht bei einer vorgehenden Abtreibung der Noch-Ehefrau? Hat der Eh. Recht auf das alleinige Sorgerecht des jetzigen Kindes?

Ich bin 30 Jahre alt und seitdem meine Tochter auf der Welt ist, 1,5 Jahre alt mittlerweile, habe ich Mutter und Vater sein müssen für die Kleine, da meine noch Ehefrau erst 22 Jahre alt ist und null Ahnung hat von Erziehung, Ernährung und seelischer Bindung zum Kind.

Wir sind in der Trennungsphase und sie ist erneut schwanger, bereits in der etwa 12 Woche. Sie würde gerne gehen, noch ihre Jugend durchleben und möchte trotzdem, dass ihre eigene Mutter auf das Kind aufpasst, obwohl die Oma, sorry wenn ich das so sage, eine Hinterweltlerin ist.

Sie machen sich lustig darüber, also meine noch Ehefrau und ihre Mutter, weil ich das Kind auf meinen Schoß nehme und mit ihr spreche, oder, dass ich mit meiner kleinen ram zam zam mache, mit ihr zum Spielplatz gehe (was die Mutter nie gemacht hat, sie war gerade mal nur 3 mal mit dabei, aber auch nicht wirklich weil sie nur am Handy war) , mit ihr Tierbücher schaue mit Fühlelementen. Dass ich Lego dublo mit ihr spiele oder täglich 2 mal am Tag Zähne putze. Täglich darf sie 1-2 Stunden Fernsehen und vieles mehr.

Seit knapp 2 Monaten wird mir das Kind verwehrt, das Jugendamt ist eingeschaltet, da Bedenken bezüglich des Kindeswohles bestehen. Weil zum Beispiel von knapp 45 Dingen, hat meine noch Ehefrau zugelassen, dass das Kind eine Tüte über den Kopf zieht und das Kind seitdem Panikattacken bekommt oder das Atmen ihr manchmal schwer fällt.

Ich habe so das Gefühl, keiner will mir recht glauben, da es glaube ich nicht wirklich viele Männer gibt, die Vater und Mutter sein müssen. Ich muss mich überall rechtfertigen, habe kaum noch Kraft und sage mir manchmal sogar ob ich aufgeben soll, doch dann wenn ich Videotelefonie alle 3 Wochen mache, sehe ich wie ich der Kleinen fehle. Und ich weiß noch immer noch nicht ob meine Noch-Ehefrau abgetrieben hat. Ich wäre gegen eine Abtreibung, weil es dafür viele Gründe gibt: menschlich gesehen, moralisch und familiär, denn meine Tochter hat eig auch Mitspracherecht.

Ich bin langsam echt verzweifelt, einen Anwalt habe ich, der auch bereits tätig ist. Ich möchte mich definitiv trennen, da sie ja selbst noch ihre Jugend leben will, doch beides gleichzeitig haben funktioniert nicht. Es gibt noch vieles mehr........

Familie, Kinder und Erziehung, Abtreibungsrecht
Wie sieht das Erbrecht bei einer Fehlgeburt oder Abtreibung eines unehelichen Kindes des Erblassers aus?

Also, nehmen wir folgenden Fall an: Frau XY ist von Herr YX schwanger geworden, kurz bevor Herr YX verstarb. Sie waren kein Ehepaar. Nun ist ja das ungeborene Kind auch schon erbberechtigt, soweit ich weiß, oder ? Natürlich nicht direkt sofort selbst, aber vertreten durch jemand anderes, z.B. eben die Mutter. Wenn das Kind ganz normal auf die Welt kommen würde, wäre ja der Fall klar : Das Kind wäre Erbe und Mutter (wahrscheinlich) bis zur Mündigkeit Erbverwalterin. Aber, wie sähe der Fall aus, wenn die Mutter eine Fehlgeburt bekommt (natürlich nachdem die Schwangerschaft offiziell festgestellt wurde); oder sie das Kind bis zur 12. SSW regulär ,oder bis zum eigentlichen Geburtstermin nach medizinischer Indikation abtreiben würde ? Wäre dann die Mutter die Erbin des Kindes und würde somit das Erbe von Herrn YX erhalten ? Oder würde das in diesem Fall nicht gehen ? Oder müsste man durch DNA-Proben des toten Embryo / Fötus die Abstammung des Kindes von Herrn YX nachweisen ? Das wäre wohl ein ziemlich umstrittener und unklarer Fall, den wahrscheinlich ein Gericht, wahrscheinlich sogar erst eine obere Gerichtsinstanz eindeutig klären könnte, oder ?

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