Du wurdest einmal fälschlicherweise von der Polizei als (Haupt)Verdächtiger einer Straftat ermittelt und die Konsequenzen waren...

Es hat sich sofort aufgeklärt 40%
Das Verfahren wurde eingestellt 40%
Nichts davon, sondern... 20%
Es hat sich bis zur Anklage aufgeklärt 0%
Wurde freigesprochen 0%
Wurde unschuldig verurteilt 0%

5 Stimmen

Familiengerd  03.08.2025, 15:55
Für Ihre Quote

Welche Quote?

BennTheMan 
Beitragsersteller
 03.08.2025, 15:55

Aufklärungsquote

Familiengerd  03.08.2025, 15:57

Und Du unterstellst, dass dafür manipuliert wird?

BennTheMan 
Beitragsersteller
 03.08.2025, 15:58

Ich weiß, dass dafür manipuliert und gelogen wurde - ich war dabei.

Familiengerd  03.08.2025, 16:04

Klar - und aus einem seltenen Einzelfall (wenn er denn überhaupt so zutrifft, wie Du ihn beschreibst) formulierst Du einen pauschalen Vorwurf.

BennTheMan 
Beitragsersteller
 03.08.2025, 16:07

In meiner Frage ging es ausschließlich um meinen seltenen Einzelfall (wenn überhaupt so.....) und meiner Neugier, ob andere ähnliches erlebten.

Auch pauschalisiere ich nicht.

3 Antworten

Das Verfahren wurde eingestellt

Es handelte sich um eine Tat, die damals noch nicht strafbar war, aber später strafbar wurde. Offenbar wurde mir zu Ehren danach der § 202 b StGB erschaffen. Wir hatten im Usenet Probleme mit einem Spammer, der mit erpresserischen Methoden zu erreichen versuchte, dass er weiterhin die Newsgroups mit seinem Müll zuspammen darf. Das war Rekalme für ein illegales Online-Pyramidenspiel. Also inspizierte ich dessen HTML-Quellcode, entdeckte ein CGI namens showhtml womit man Files und auch Verzeichnisse angucken konnte und tastete mich damit durch den Verzeichnisbaum. Dann stieß ich auf eine Liste der Spieler mit deren Kreditkartennummern. Den Rest überließ ich Profis einer bekannten Organisation. Die sorgten für ein gewaltiges Presse-Echo: "Bodenloser Leichtsinn im Internet! ...bla...bla... Unbekannte Hacker von der TU Berlin ... bla...bla..." Der Spammer betrieb ausgerechnt eine Firma für IT-Sicherheit, die nach dem Presse-Echo natürlich pleite ging. Damit hatte er seine Lektion gelernt, dass man sich im Usenet nicht über mehrheitlich beschlossene Regeln hinweg setzt, erst recht erpresserisch (Drohung mit Beschwerde beim Arbeitgeber). Dass er mich anzeigte nützte ihm nichts, das Verfahren wurde nach Monaten eingestellt, weil es damals den §202b StGB noch nicht gab.


BennTheMan 
Beitragsersteller
 04.08.2025, 17:55

Das war dann wohl noch zu einer Zeit, als Polizisten noch mit 2 Fingern und der obligatorischen Zunge zwischen den Lippen auf einer Schreibmaschine Anzeigen und Zeugenaussagen aufnahmen - hat eine Bekannte noch vor 15 Jahren so erlebt....

Anfang/Mitte 90er habe ich mir Spiele und Software per Mailorder aus den USA schicken lassen und musste deswegen auch 2 oder 3x zum Zoll - war zwar nicht wirklich legal, aber die wussten damals nichtmals, was da nicht legal sein könnte.

Dialog war immer gleich:

'Was ist das?' - 'Disketten'

'Was ist da drauf' - 'Programme'

'Ah ja, natürlich. Hier noch einmal unterschreiben, dann sind wir fertig'.

Es hat sich sofort aufgeklärt

Ich wurde als Handelsvertreter schon zweimal von der Polizei angehalten und überprüft, weil mich irgendwelche Leute für einen Betrüger hielten.

Eine harmlose Situation im Vergleich zu Deinem Erlebnis. Jeder, der sowas durchmacht, gilt mein aufrichtiges Mitgefühl.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Das Verfahren wurde eingestellt

Früher mit illegalen Downloads. Alle Computer beschlagnahmt im Haushalt. War mein Bruder letztlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – S. Profil