Sind "Pädohunters" gut oder schlecht?
Es ist manchmal Selbstjustiz aber anders rum werden evtl. Kinder geschützt?
24 Stimmen
7 Antworten
Selbstjustiz ist verboten und eigene Ermittlungen sind Amtsanmaßung. So jemand geht in den Knast, zurecht.
Für die Strafverfolgung ist die Justiz zuständig.
Private Schnüffeleien sollten verboten sein
Jein. Genauso wie Journalisten oder Privatdetektive dürfen Nachforschungen gemacht werden, so lange kein Rechtsbruch damit verbunden ist. Was absolut nicht erlaubt ist, sind irgendwelche Maßnahmen gegen Personen oder Institutionen und Veröffentlichungen zur Person. Exekutive und Judikative obliegt ausschließlich zuständigen Behörden. Wenn etwas bekannt wird und möglichst gesichert ist, können Informationen an zuständige Stellen geleitet werden, die es dann übernehmen können, wenn diese es für notwendig und legitim erachten. … Und Vorsicht muss besonders hierbei eh walten, da Irrtum, Verwechslung, Falschinformation nicht ausgeschlossen werden können. Es sind durchaus schon Leute verfolgt worden, welche am Ende unschuldig waren. Man kann ganz schnell das Leben eines Menschen komplett zerstörten. Manch ein falsch beschuldigter Mensch hat sich schon umgebracht oder ist in eine andere Stadt oder ein anderen Land umgezogen usw., weil der Nimbus ihm trotz erwiesener Unschuld nachhängt. Sein Ansehen ist nachhaltig geschädigt. Es ist eine extrem sensible Angelegenheit, bei der man ganz schnell Leben zerstören kann.
Solange sie nicht zu illegalen mitteln greifen (gewalt etc)
wenn sie beweise sammeln, und die fälle direkt an die polizei weiterleiten, finde ich es gut.
Dann müsssen auch Privatdetektive veboten werden