Wie findet ihr es, dass der Staat euch theoretisch jederzeit enteignen darf?

8 Antworten

Der Artikel ist nicht neu und es gibt Urteile zu der Thematik und die machen klar, wie hoch die Hürden sind und dass eine angemessene Entschädigung fällig wird.

Die Hürden sind hoch, die Entschädigungen ebenso. Zudem sind die nur das letzte Mittel, idR wird vorher verhandelt. "Einfach so" passiert das auch nicht, nur z.B. bei Infrastrukturprojekten. Da ist das auch absolut sinnvoll, sonst würde in Deutschland nichts mehr gebaut werden.

Das ist bekannt, aber die rechtlichen Hürden bis es so weit kommt sind verdammt hoch. In seltenen Fällen kommts vor und dann ist meistens die Entschädigung schon ich würde sagen angemessen.

Von Experten Udavu und tinalisatina bestätigt

Hallo  356256236,

hast du die von dir zitierte Stelle eigentlich selbst gelesen? Dem Staat sind enge Grenzen gesetzt, von "jederzeit" kann also gar nicht die Rede sein.


zetra  18.12.2024, 10:26

Jeder Zeit wird das aus der Schublade geholt, denn es wurde ab Dato des Erlasses, so gemacht.

Udavu  18.12.2024, 19:48
@zetra
Jeder Zeit wird das aus der Schublade geholt, denn es wurde ab Dato des Erlasses, so gemacht.

Die DDR Willkür Verhältnisse sind nicht auf die BRD anwendbar.

[Nachtrag: Nach den ergänzenden Hinweisen von 2 Usern mit juristischem Grundwissen ist es sinnvoll, das Wort "Besitz" in meiner Antwort durch "Eigentum" zu ersetzen. Inhaltlich ändert sich dadurch aber nichts:]

Man kann nur Besitz enteignen. Aber was ist denn genau Besitz? Geld besitzt seinen Wert nur durch die Übereinkunft, ihm einen Wert zuzuschreiben. Eine Inflation kann den Wert zunichte machen.

Grundbesitz ist genauso fragil: Die Bewohner der Küste werden vom steigenden Meeresspiegel enteignet. Dazu braucht man nicht mal einen Staat. auch die Festlegung der Besitzrechte im Grundbuch steht und fällt mit der Gesetzgebung - denke z.B. an die Eigentumsrechte bei der Wiedereingliederung der DDR. Da gibt es eine ganze Kaskade von Enteignungen bei vielen Grundstücken.

"Besitz" ist eine Konvention mit begrenzter Reichweite. Das verlieren viele Menschen aus dem Blick. Das einzige Gut, dass wir besitzen, ist die Lebenszeit, die mit 24 Stunden pro Tag bemessen ist. Der Rest ist bedrucktes Papier.


diewoelfin0815  18.12.2024, 01:37
Man kann nur Besitz enteignen. 

Nicht Besitz, nur Eigentum.

mjutu  18.12.2024, 01:52
@diewoelfin0815

Korrekt. Sonst hieße es ja auch entsitzen. Immerhin gibt es ein "Ersitzen": Wenn man etwas lange genug benutzt und so damit umgeht, als wäre es seins, verliert der vorherige Besitzer seine Rechte daran. Ausleihen und z.B. 30 Jahre lang nicht zurückgeben kann also zu rechtlichem Besitzerwechsel führen, wenn der vorherige Besitzer nicht regelmäßig nachbohrt. Seltsam.

diewoelfin0815  18.12.2024, 02:00
@mjutu

Ich glaube, Du hast den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum immer noch nicht wirklich verstanden.

mjutu  18.12.2024, 02:18
@diewoelfin0815

Das ist durchaus möglich. Hast Lust diesen Unterschied zu erklären? Also das, was über die WikiPedia-Seite für "Ersitzen" hinausgeht? Und natürlich mit Fokus darauf, dass es den Kern meiner Antwort betrifft? Das könnte interessant sein, ach für den FS.

David  18.12.2024, 08:29
@mjutu

Klaue ich dir dein Handy, besitze ich es. Ich bin also Besitzer.

Da es aber dein Handy ist, bist du der rechtmäßige Eigentümer

mjutu  18.12.2024, 15:00
@David

Ändert diese Wortwahl etwas am Inhalt meiner Antwort? Es ist interessant, welche juristischen Unterschiede es zwischen den Begriffen gibt und wie du und diewoelfin das betonen. Man kann auch anders an Aussagen anderer Menschen heran gehen, indem man versucht ihren Sinn und Inhalt zu erfassen. Ergänzungen sind dann hilfreich.

Meine Nachfrage an diewoelfin und der Hinweis, dass ihre Erklärung interessant wäre, bekam 2 Downvotes. Spannend, oder? Nachfragen sind offenbar unerwünscht. Das sagt mehr über die Abstimmenden als über mich.

Wenn man das Wort "Besitz" in meiner Antwort durch "Eigentum" ersetzt, ändert sich an der eigentlichen Aussage nichts.

David  18.12.2024, 16:53
@mjutu

Die downvotes kann ich auch nicht verstehen.

Wenn man das Wort "Besitz" in meiner Antwort durch "Eigentum" ersetzt, ändert sich an der eigentlichen Aussage nichts.

In der Sache an sich nicht, das stimmt.

Juristisch gesehen aber schon.

Juristisch kann nur Eigentum enteignet werden. Der Besitz ist evtl zwangsläufig betroffen, aber jedoch nicht direkt Gegenstand der Enteignung.