Könnte man das Grundgesetz abschaffen??
Könnte man das Grundgesetz abschaffen?
Viele sagen ja wegen des Artikels 146 Grundgesetz. Stimmt das?
24 Stimmen
13 Antworten
Wenn eine neue Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Das schließt aus, dass das Grundgesetz allein durch das Parlament, die Regierung, einer Einzelperson, einer kleinen Gruppe oder durch manipulierte Wahlen rechtswirksam außer Kraft gesetzt werden kann.
Schau:
Nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit wurde das Grundgesetz geändert:
In der Präambel heißt es nunmehr, das Grundgesetz gelte für das gesamte deutsche Volk, womit das Wiedervereinigungsgebot förmlich aufgehoben wurde.
Der bisherige Art. 23 (a.F.) ist entfallen, der den Geltungsbereich des Grundgesetzes für „andere Teile Deutschlands“ offen hielt. [60]
Art. 146 stellt klar, dass die Einheit Deutschlands vollendet ist.
Somit ergibt sich, dass mit Deutschland in den heutigen Grenzen der Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig festgelegt ist und Gebietsansprüche der Bundesrepublik nicht bestehen. [4]
Die Verfassung enthält keinen Aufruf, eine neue zu beschließen.
Aber ändern durch eine neue Verfassung?
Es braucht eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Die wird sich nicht finden.
Das mit der Zweidrittelmehrheit gilt für Änderungen des Grundgesetzes, nicht für seine völlige Abschaffung. Diese wird in Art. 146 geregelt ... oder auch nicht, denn der Artikel ist sehr allgemein gehalten. Es wird nur gefordert, dass das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit haben soll, in freier Willensbildung daran mitzuwirken. Aber nicht, in welcher Form oder auf welchem Wege. Das hat man bewusst offen gelassen, weil es weder 1949 noch 1990 entsprechende Bestrebungen gab, so dass keiner wissen konnte, wie man das formulieren müsste.
Wir haben keine Verfassung. Auch das Grundgesetz steht nicht in diesem Rang.
Wenn sich das deutsche Volk eine neue Verfassung gibt. Ist auch als Möglichkeit in Artikel 146 GG vorgesehen.
Nach Art. 146 GG ist das möglich, sofern zugleich eine neue Verfassung beschlossen wird. Wie das allerdings geschehen soll, ist nicht festgelegt; nur dass das gesamte deutsche Volk darüber frei entscheiden können muss. Mehr nicht, und da bleiben viele Möglichkeiten offen: wer soll den Entwurf ausarbeiten, auf wessen Veranlassung, wer soll über den Entwurf entscheiden usw. usw. usw. Hier ist das GG völlig offen, denn eine alte Verfassung kann den neuen Verfassungsgeber nicht binden. Dieser ist souverän.
Also doch ist machbar )