Kann man das Grundgesetz theoretisch abschaffen

Nein 58%
Ja 42%

24 Stimmen

10 Antworten

Ja

Hallo

Kann man das Grundgesetz theoretisch abschaffen
JA und NEIN

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Es wird kompliziert...!

Theoretisch könnte das Grundgesetz abgeschafft werden, gemäß Art. 146, indem ein neues Grundgesetz, bzw. eine neue Verfassung, an dessen Stelle tritt.

Um das zu verstehen bedarf es einer historischen Rückschau.

Das Grundgesetz war nie als entgültige Fassung für die Bundesrepublik Deutschland angelegt worden. Anderenfalls wäre eine Wiedervereinigung Deutschlands kaum möglich gewesen. Deswegen wurde der Art. 146 eingegliedert. Dieser Artikel hätte mit der Wiedervereinigung ersatzlos gestrichen werden sollen.

Ursprünglich sah der Art. 146 GG wie nachfolgend aus. Die neue Fassung des Art. 146 GG findet sich weiter unten.

[Fassung 24. Mai 1949–29. September 1990]

Artikel 146 GG. Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Selbst Verfassungsrechtler streiten sich darüber, aber nicht wenige halten die Beibehaltung, mit lediglich einer Änderung, zur Wiedervereinigung, als Einfallstor und für sehr gefährlich.

Eigentlich, so die Meinung vieler Verfassungsrechtler, hätte Art. 146 GG, mit der Wiedervereinigung, ersatzlos gestrichen werden oder aber weitreichender und präziser gestaltet werden müssen.

In der aktuellen Fassung bedeutet der Art. 146 GG, dass mit Volksentscheid, die deutsche Verfassung ausgehebelt und ersetzt werden könne.

Hypothetisches Beispiel:

Es findet eine Volksabstimmung statt. Wahlbeteiligung 10%. Davon stimmt eine Mehrheit von 51% für eine neue Verfassung.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 20 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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Eine Abschaffung des Grundgesetzes, in seiner aktuellen Form, ist explizit vorgesehen (gewesen).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 146 

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 79 

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.

(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

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ABER...

Art. 79 Abs. 1, Satz 1 und Abs. 3, Satz 1 GG, widerspricht Art. 146 GG.

Einerseits ist ausschließlich eine Änderung und/oder Ergänzung verfassungskonform. Andererseits existiert eine Ewigkeitsklausel für Art. 1 und Art. 20 (Art. 79, Abs. 3, Satz 1), die grundsätzlich nicht geändert werden dürfen.

Ein neues Grundgesetz wäre etwas anderes als eine Änderung und/oder Ergänzung. Außerdem müsste ein neues Grundgesetz Art. 1 und Art. 20 wortwörtlich übernehmen.

Damit das Grundgesetz seinen Widerspruch verliert und abgesichert wäre, wäre eine Streichung von Art. 146 GG geboten oder aber er sollte präzisiert werden. Der Art. 146 GG hatte seine Bewandtnis, aber diese wurde mit der Wiedervereinigung erfüllt.

.

Der Ratsvorsitzende der Bundesstiftung Aufarbeitung, Markus Meckel, hat sich in die neu aufgeflammte Diskussion um Artikel 146 des Grundgesetzes eingeschaltet. Er plädiert für eine Streichung des Artikels.

Artikel 146 besagt, dass das Grundgesetz an dem Tag seine Gültigkeit verlöre, „an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.

Meckel wendet sich in einem Beitrag für den Berliner Tagesspiegel gegen aktuelle Forderungen, auf Grundlage von Paragraf 146 eine neue Verfassung per Volksabstimmung zu beschließen.

Stattdessen plädiert der Ratsvorsitzende der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur für eine Streichung des Artikels 146 im kommenden Jahr, in dem sich die Wiedervereinigung zum 35. Mal jährt. Das Grundgesetz solle dann zur deutschen Verfassung erklärt werden.

Quelle: Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Alles Gute Dir... und bleib gesund

Gruß, RayAnderson  😉

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 - (Recht, Politik, Deutschland)

Bluemie  03.03.2025, 09:51

Alles richtig.

Allerdings sehe ich Dein hypothetisches Beispiel anders.

Es findet eine Volksabstimmung statt. Wahlbeteiligung 10%. Davon stimmt eine Mehrheit von 51% für eine neue Verfassung.

Verfassungsändernde Volksentscheide unterliegen schon heute generell auf Länderebene einem Quorum. Das könnte man also auch auf Bundesebene erst recht nicht anders machen. 10% Wahlbeteiligung würde also gar nichts ändern können.

Direkte Demokratie mit Volksentscheiden auf Bundesebene müßte dann auch erstmal rechtlich ermöglicht werden. Hier sehe ich enorme Hürden.

Aber Du hast schon recht. Unser Grundgesetz ist keineswegs absolut sicher. Ich sehe hier aber mehr die Gefahr eines verfassungswidrigen Putsches. Eine AfD mit über 50% Mehrheit in der Bevölkerung würde alle Instrumente (auch gesetzeswidrige) in Bewegung setzen, um die Institutionen, die unsere Verfassung schützen, außer Kraft zu setzen oder zu lähmen.

RayAnderson  03.03.2025, 16:11
@Bluemie

Diverse Verfassungsrechtler mahnen an, den 146er zu streichen oder ihn entsprechend zu präzisieren.

Adrianivus  10.03.2025, 22:43

Vielleicht kannst du mir nochmal etwas Nachhilfe bei der deutschen Verfassung geben. Ich verstehe deine Aussage: "Außerdem müsste ein neues Grundgesetz Art. 1 und Art. 20 wortwörtlich übernehmen." nicht ganz. In Artikel 79(1) ist aber nur die Rede von einer Änderung des Gesetzes und nicht einer "Abschaffung" des Grundgesetzes die Rede. Soweit ich das verstanden habe, gilt dieser Artikel 79 nur innerhalb des Grundgesetzes und nicht in einer anderen Verfassung. Oder irre ich mich da?

RayAnderson  11.03.2025, 02:00
@Adrianivus

Das deutsche Grundgesetz (GG) ist die deutsche Verfassung.

"Außerdem müsste ein neues Grundgesetz Art. 1 und Art. 20 wortwörtlich übernehmen." nicht ganz. In Artikel 79(1) ist aber nur die Rede von einer Änderung des Gesetzes und nicht einer "Abschaffung" des Grundgesetzes die Rede.

Das ist der aktuelle Widerspruch im GG.

Artikel 146 müsste abgeschafft werden. Er hat seine Aufgabe erfüllt, nämlich jene, Optionen bei einer Wiedervereinigung zu eröffnen.

Ab dem Moment der Löschung von Artikel 146 wäre das GG tatsächlich nur noch änderbar, aber nicht mehr austauschbar.

Nein

So viel Blabla und so wenig Ahnung von irgendwas.

Sieht man hier:

Der Staat, so empfinde ich es, tut ohnehin, was er will, siehe Corona!

Hier:

Oder wegen Beleidigungen werden gleich Hausdurchsuchungen! Durchgeführt!!
MEINUNGSFREIHEIT

Bedeutet nicht, dass man kritikfrei und ohne Gegenwind alles sagen kann und darf, was man will.

Nein

Eine ernst gemeinte Frage:

Kann es nicht sein. Sonst würdest Du nicht so viele Ausrufezeichen verwenden und vor allem keine solchen, längst widerlegten Fake-Oldies verbreiten.

Interessant auch Dein Statement als "überzeugter Demokrat":

Ich würde das ändern, auch wenn ich keine Mehrheit hätte, ..


Sport55577 
Beitragsersteller
 01.03.2025, 08:45

Ich würde das ändern, auch wenn ich keine Mehrheit hätte

Genau:) 👍👌👌👌 FürVaterland Demokratie 🇩🇪❤️🇩🇪❤️

tinalisatina  01.03.2025, 09:06
@Sport55577

Weil Du ja ein so lupenreiner Demokrat bist, brauchst Du dazu auch nicht die Meinung der anderen.

Nein

Hallo Sport55577,

zunächst scheinst du keine Ahnung über Inhalte und Reichweite des Grundgesetzes zu haben wenn du solche Falschbehauptungen aufstellst. Der Staat ist sehr wohl daran gebunden und war dies auch in der Corona Zeit. Vielleicht hast du einfach nicht begriffen, dass auch der Staat einzelne Freiheiten gegen einander aufwiegen muss.

Das Märchen mit der Hausdurchsuchung lassen wir mal gleich bei Seite.

Welche ernsthafte Kritik kannst du gegen unsere Verfassung vorbringen?

Spätestens wenn ein neuer Staat ausgerufen wird, hat das Grundgesetz keine Bedeutung mehr.

Der Staat, so empfinde ich es, tut ohnehin, was er will, siehe Corona!

Hat er nicht.

Oder wegen Beleidigungen werden gleich Hausdurchsuchungen!

Prüfe deine Quellen!