Hallo
Wie beurteilt ihr es aus demokratischer Sicht, das mit dem alten Bundestag noch das Grundgesetz geändert werden soll?
Aus meiner Sicht sollte das nicht möglich sein. Wenn bereits die Menschen ein Votum für neue volksvertreter abgegeben haben, dann sollte das grundgesetz auch nur durch diese geändert werden können.
Das wurde gerade höchstrichterlich, vom Bundesverfassungsgericht beantwortet.
Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts ist logisch und richtig.
Würde das Bundesverfassungsgericht anders urteilen, dann gäbe es ein Vakuum, in Bezug auf die Handlungsfähigkeit des Staates. Das darf nicht sein. Die Handlungsfähigkeit geht von einem aktuellen, in einen neuen Bundestag über, ohne dazwischen eine Zeit der Handlungsünfähigkeit zu erzeugen. Jede eingeschränkte Handlungsfähigkeit wäre eine Gefährdung des Staates.
Erfolglose Anträge gegen Einberufung des alten Bundestages vor Zusammentritt des neu gewählten Bundestages
Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge verworfen, die sich gegen die Einberufung des 20. Deutschen Bundestages zu Sondersitzungen am 13. und 18. März 2025 richten.
Die Antragstellenden, unter anderem die Vor-Fraktion Die Linke im 21. Deutschen Bundestag und die AfD-Fraktion im 20. Deutschen Bundestag sowie mehrere – nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis – neu gewählte Abgeordnete dieser Parteien, halten die Einberufung des 20. Deutschen Bundestages insbesondere deswegen für pflichtwidrig, weil vielmehr der neu gewählte Bundestag so schnell wie möglich einzuberufen sei. Dies dürfe nicht durch eine Einberufung des alten Bundestages blockiert werden, wenn der neue Bundestag – wie hier – bereits konstituierungsfähig sei.
Die Anträge sind unbegründet. Die Wahlperiode des alten Bundestages wird gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. Bis dahin ist der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt. Wann der Zusammentritt erfolgt, entscheidet allein der neue Bundestag. Er wird hieran durch die Einberufung des alten Bundestages nicht gehindert. Eine solche ist hier auch nicht pflichtwidrig. Denn beantragt ein Drittel der Mitglieder des Bundestages dessen Einberufung, ist die Bundestagspräsidentin hierzu nach Art. 39 Abs. 3 Satz 3 GG verpflichtet. Inwieweit hingegen eine Pflicht besteht, der Konstituierung des neuen Bundestages den Vorzug zu geben, kann offenbleiben. Eine solche Pflicht bestünde allenfalls, wenn der neue Bundestag den Willen zum Zusammentritt gebildet und sich dafür auf einen Termin verständigt hätte. Daran fehlt es hier.
Quelle: Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Anträge gegen Einberufung des alten Bundestages vor Zusammentritt des neu gewählten Bundestages
- Beschluss vom 13. März 2025
- Pressemitteilung - Nr. 25/2025 vom 14. März 2025
Natürlich kann der alte Bundestag auch normale Gesetze erlassen und da sollte man sich auch fragen, ob das in Ordnung ist. Wobei hier wahrscheinlich ein Konflikt zwischen dem eben genannten Einwand und der Handlungsfähigkeit des Landes besteht.
Dabei geht es aber nicht um eine Rechtsfrage. Wahrscheinlich wird es durchaus rechten sein, aber deswegen muss es ja nicht richtig sein.
Jede Einschränkung würde eine Gefährdung des Staates darstellen. Deswegen muss die Regierung und der Bundestag zu jeder Zeit, ohne Einschränkung handlungsfähig sein. Das Bundesverfassungsgericht hat wie erwartet entschieden.
Nun könntest Du Deine Frage auf die Moral ausrichten.
Auch hier ist es zu verwerfen.
Nichts wäre unmoralischer, als sehenden Auges in eine Unregierbarkeit zu schlittern. Das wäre nicht nur grob fahrlässig, sondern müsste sogar als vorsätzlich angesehen werden.
Der neue Bundestag wird für AfD und die Linken eine Sperrminorität vorsehen. Da dies bekannt ist und auch welche Auswirkungen es hat, darf eine zukünftige Regierung nicht abwarten, bis exakt das eintritt.
Friedrich Merz hat absolut korrekt gehandelt und es war sogar geboten, hier Eile wirken zu lassen. Nur dadurch wird Deutschland und die neue Regierung, die bevorstehenden sehr schweren Aufgaben lösen können.
Damit hat Friedrich Merz seine Pflicht ausgeübt, bevor er dafür vereidigt wird. Das nennt sich Führungsstärke.
Die Parteien AfD und Die Linke hatten längst bekundet, dass sie vieles ablehnen würden.
Damit ist alles schlüssig nachvollziehbar.
Eine Argumentation, es wäre egal und legitim, dass der Staat seine bevorstehenden Aufgaben nicht lösen könne, weil es schließlich so von den Wählern bestimmt worden wäre, ist sowohl juristisch, als auch moralisch, nicht haltbar und wäre auch ein falscher Schluss. Es mag sein, dass ca. 30% der Wähler es für gut heißen würden, eine handlungsunfähige Regierung zu bekommen. 70% der Wähler wollten dies definitiv nicht.
Damit es erst gar nicht zu einer solchen Situation führt, hat das Bundesverfassungsgericht absolut korrekt entschieden. Diese aktuellen Handlungen waren und sind nicht nur legitim, sondern sogar geboten.
Alles Gute Dir... und bleib gesund
Gruß, RayAnderson 😉