Den Bundesgerichtshof abschaffen sowie das Grundgesetz?

13 Antworten

Ist es möglich, den Bundesgerichtshof abzuschaffen und den Verfassungsschutz sowie andere dafür abgeordnete Institutionen damit zu beauftragen

Offensichtlich verwechselst du den Bundesgerichtshof mit dem Bundesverfassungsgericht.

Könnte das Grundgesetz abgeschafft werden, wenn eine Mehrheit im Parlament dafür wäre?

Eine Abschaffung des Grundgesetz ist nur möglich, wenn es durch eine andere Verfassung ersetzt wird, Artikel 146 GG.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html

Das ist nicht möglich, Stichwort Ewigkeitsklausel.

Hallo,

Das geht nicht steht im Grundgesetz:

Artikel 79 Absatz 3 GG lautet:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Quelle: Wikipedia Ewigkeitsklausel(letzter Zugriff 31.07.2023 13.50Uhr)

Woher ich das weiß:Recherche
Sduii759 
Fragesteller
 31.07.2023, 13:56

Und was wenn? Die Mehrheit im Parlamentes entscheiden hat? Soldaten alle dafür sind? Was dann.

0
SaVer79  31.07.2023, 13:59
@Sduii759

Dann wird das Bundesverfassungsgericht diesen Beschluss kippen

Ansonsten könnten sich die Soldaten aber auch strafbar machen

2
Helpless3559  02.08.2023, 06:37
@Sduii759

Und selbst wenn, es ist egal ob die Soldaten dafür oder dagegen sind, dass sind doch keine Politiker. Die müssen nur den Befehl befolgen, aber das hat rein Gar nichts damit zu tun. Die sind das dann höchstens die alles ,,dicht" machen, aber entscheiden könnensie nur in einem Volksentscheid oder bei normalen Wählen wie jeder andere Bürger auch, dass Soldaten extra Wahlrechte haben wäre mir neu...

0
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146 
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Und

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 79 
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Im Endeffekt kann man alles machen, wenn man nur Schritt für Schritt richtig vor geht.

Du meinst wohl das Bundesverfassungsgericht? Der Bundesgerichtshof hat andere Augaben.

Sduii759 
Fragesteller
 31.07.2023, 13:51

UPSs

0