Da man die BEschilderung an der Stelle, an der Dein Fahrzeug steht, an Hand dieses Bildes gar nicht beurteilen kann, kann man auch nichts dazu sagen

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In der Theorie wird das durch eine Straftat erlangte Geld eingezogen. Das geht allerdings nur, wenn man weiß, wo das Geld ist.

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ja, gegen dich wurde das Strafverfahren eröffnet. Die Anklageschrift bekommst Du sicher noch

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Aufgabenkreise von meinen gesetzlichen Betreuer?

Hallo, die Aufgabenkreise- und Bereiche meines gesetzlichen Betreuer umfassen:

- Sorge für die Gesundheit (Gesundheitsfürsorge)

- Aufenthaltsbestimmung

- Vermögenssorge

- Wohnungsangeleinheiten

- Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post

- Rechts- /Antrags- und Behördenangelegenheiten

bin ich mit diesen Aufgabenkreisen des gesetzlichen Betreuers entmündigt?

Liegt bei mir diesen Aufgabenkreisen das Einwilligungsvorbehalt vor oder nicht?

Ist es nach eurer Ansicht viele oder wenig Aufgabenkreise von den gesetzlichen Betreuer?

Darf ich mit diesen Aufgabenkreisen trotzdem selber unterschreiben und ausfüllen?

Was bedeutet Rechts- /Antrags- und Behördenangelegenheiten? Darf ich trotz diesen Aufgabenkreis (Rechts-Antrags- und Behördenangelegenheiten) trotzdem Anträge z.b für den Schwerbehindertenausweis selber ausfüllen und diesen Antrag selber stellen ?

Bin ich mit diesen Aufgabenkreisen selbständig oder eher nicht?

Wenn mein gesetzlicher Betreuer den Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung" hat, kann er dann gegen meinen Willen in einen Wohnheim und in eine stationäre Wohnform stecken und dass ich dort auch hin muss, wenn mein gesetzlicher Betreuer diesen Aufgabenkreis hat? Darf der gesetzlicher Betreuer mit den Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung" mir verbieten, eine eigene Wohnung zu mieten und dass ich in der eigene Wohnung alleine lebe?

Muss der gesetzlicher Betreuer den Betreuten trotz des Aufgabenkreises „Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post" mir trotzdem Briefe und Post mir aushändigen und an mir weiterleiten, wenn ich explizit danach frage? Darf er auch verweigern Briefe und Post an den Betreuten weiterleiten?.

Was macht der gesetzlicher Betreuer bei den Aufgabenkreis „Sorge für die Gesundheit"? Darf er mir dann verbieten meine eigene ärztliche Befunde, Arztbriefe und Arztberichte einzusehen und durchzulesen? Gehen dann die ärztliche Befunde, Arztberichte und Arztbriefe an den Betreuten oder direkt an den gesetzlichen Betreuer? Kann es sein, dass er mir die ärztliche Befunde, Arztberichte und Arztbriefe nicht aushändigt und nicht weiterleitet? (Auch wenn ich ihm explizit nach den Arztbriefen, ärztlichen Befunden und ärztlichen Berichte frage?)

Darf er mir da auch bei den Aufgabenkreis „Sorge für die Gesundheit" mir verbieten meine eigene elektronische Patientenakte auf meinem Smartphone zu nutzen?

Darf der gesetzlicher Betreuer mit den Aufgabenkreis „Vermögenssorge" mir das einteilen und dass ich das Geld nur zugeteilt von ihm bekomme, was ich verdiene?

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Nein, eine Entmündigung gibt es nicht mehr. Und einen Einwilligungsvorbehalt hast Du nur, wenn dieser explizit angeordnet wurden

Du kannst weiterhin selber Anträge stellen und unterschreiben. Sinnvollerweise solltest Du das aber nur in Absprache mit deinem Betreuer tun.

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Zunächst mal würde das Kind weiterhin Leistungen der Krankenversicherung erhalten - bis einen Monat nach dem Tod der Eltern. Danach ist es selber versichert - als Vollwaise.

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  1. Die Bekannte kann eine Person ihres Vertrauen bevollmächtigen, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern, so lange sie noch geschäftsfähig ist
  2. Evtl. Ist es aus Kostengründen notwendig, die Wohnung aufzulösen. Damit muss sich die Bekannte auseinandersetzen
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Vermutlich waren die Pakete schon abgeholt und deins ist dann gestern nicht mehr mitgekommen. Einfach mal abwarten

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Fas korrekte Rechtsmittel wäre der Einspruch. Dieser ist an das Gericht zu richten

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Da fehlen doch ein paar Infos, oder? Über eine Kontensperrung bekommt man eine Info seiner Bank.

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Üblicherweise steht da: E-Fahrzeuge währen des Ladevorgangs. Also nein, du darfst da nicht einfach so parken

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Welche Risiken ergeben sich denn angeblich durch Masturbation? Ich dachte, aus der Zeit wären wir raus?

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Verischerung anschreiben und Deinen Schaden geltend machen. Dazu benötigst Du lediglich das Kennzeichen und Name und Adresse des Versicherungsnehmers.

Wenn das nicht klappt, schaltest Du einen Rechtsanwalt ein.

Dein Nachbar sollte sich ebenfalls mit der Versicherung in Verbindung setzen

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Mitarbeiterin legt mir Arbeit auf den Tisch?

Ich hatte letzten Freitag Homeoffice und meine Kollegin war im Büro. Wir haben allerdings dauernd über Teams geschrieben. Da erwähnte sie kein Wort, ob ich noch was für sie erledigen könnte für sie weil sie Montag nicht da ist.

Heute komme ich ins Büro (sie ist ja nicht da, hat Urlaub) und es liegen 2 Dokumente auf dem Tisch wo draufsteht „Bitte vom Chef unterschreiben lassen und per Post versenden“.

Sie ist morgen wieder da.

Unser Chef ist eine Person, die ich überhaupt nicht mag und ich gehe ungern zu ihm rein, das weiß sie auch. Ich meide daher jeden Kontakt zu ihm, weil er echt nicht freundlich ist, andere runter macht, etc. So sehe nicht nur ich das, die meisten im Büro wollen nicht zu ihm rein bzw. nicht mit ihm reden.

Bei den Dokumenten handelt sich um zwei Kreditkartenanträge unserer Mitarbeiter.

Das Bearbeiten dieser Anträge dauert nach dem Versenden so oder so 3 – 4 Wochen, bis die Mitarbeiter die Karte von der Kartenfirma erhalten, also ist doch voll egal ob es ein Tag früher oder später versendet wird.

Vor allem fragt er dann sicher ob die Mitarbeiter eine Genehmigung ihres Vorgesetzten haben (das brauchen sie immer) und da habe ich keine Ahnung, meine Kollegin war mit diesen Leuten in Kontakt, nicht ich.

Und ich habe auch keinen Mailverlauf dazu.

Sie erwähnte auf Teams kein Wort, ob ich ihr noch was erledigen könnte, das lag einfach auf dem Tisch. Finde ich nicht gerade so nett, da hätte sie ja Bescheid geben können, wenn wir eh dauernd bei Teams am Schreiben waren.    

Wieso legt sie mir das auf den Tisch, wenn sie eh wieder morgen da ist?  

Würdet ihr es einfach machen oder nicht?

  

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Das ist doch nun wirklich eine sehr einfach zu erledigende Aufgabe. Die hätte ich auch nicht noch groß vorher angekündigt

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So etwas gibt es doch schon lange. Dafür bekommst du kein Markenrecht

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Wie weit geht Meinungsfreiheit und Wer darf sie einschränken?

Welche Gründe müssen dafür gegeben sein?

Ich denke da besonders an das Internet. Der Ort wo sich die Gesellschaft im Jahr 2024 tummelt und austauscht. Ein Ort der Öffentlichkeit und der freien Rede.

Gerade im Onlinezeitalter und den omnipräsenten Social Medias, ist diese Frage aktueller den je.

Früher war das Internet ein Ort des Free Speech. Heute habe ich das Gefühl das online eine Meinungszensur statt findet, bei der unliebsame Meinungen unterdrückt werden, wenn sie nicht ins Stimmungsbild der breiten Bevölkerung passen. Ob das durch einzelne Personen geschieht oder System hat ist schwer auszumachen.

Begründet wird die Löschung und Sperrung von Personen dann oft mit dem Hausrecht der jeweiligen Plattformbetreiber. Das schneidet sich aber zum Grundrecht finde ich. Denn Art 5GG ist hier eigentlich deutlich und das offene, frei zugängliche Internet wie etwas zu sehen was man beherrschen und kontrollieren kann widerspricht sich eigentlich zum Grundgesetz.

Besonders weil die Social Medias ein Ort der Öffentlichkeit sind. In der realen Öffentlichkeit kann auch niemand hergehen und einem die Meinung verbieten. Deshalb sollten Social Media Betreiber hier mehr Verantwortung für die Meinungsfreiheit übernehmen und Löschungen nur noch vornehmen, wenn sie deutlich gegen gültiges Recht verstoßen und ansonsten die freie Rede uneingeschränkt achten, so wie sie im Grundgesetz festgeschrieben ist.

Was denkt ihr? Ab wann ist Meinungsfreiheit keine Meinungsfreiheit mehr? Und wer sollte darüber entscheiden dürfen ob und wer sie einschränken darf?

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Die Rechte im Internet sind die gleichen, die auch im realen Leben gelten. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Wer und wie das Grundrecht der Meinungsfreiheit einschränken darf, ist schon in Art 5 GG geregelt.

Beachten musst Du jedoch auch immer, dass (egal ob im Internet oder im realen Leben) ein privater Forenbetreiber, Theaterbetreiber etc. In seinen Räumen seine eigenen Regeln aufstellen darf. Das verletzt dich nicht in Deiner Meinungsfreiheit, denn du kannst Deine Meinung ja woanders äußern

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Die Bank braucht keinen Grund zu nennen, wenn sie das Konto fristgerecht kündigt

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