Natürlich kannst Du das anzeigen. Aber: es müsste natürlich nachweisbar sein, wer das war, damit dann eine Verurteilung erfolgen kann

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Wenn mit den Fahrzeug auf dem Weg ein Unfall verursacht wird und dadurch ein Fremdschaden entsteht, dann haftet erstmal Deine Versicherung dafür.

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Der versicherte Rohrbruch setzt voraus, dass das Material ein Loch oder einen Riss hat. Es reicht nicht aus, dass die Rohre sicher verschieben und dadurch die Verbindung verloren geht - so hat es das OLG Düsseldorf entschieden

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Zunächst mal müsstest Du klären, wem denn jetzt die Fläche gehört. Danach richtet sich, ob und was Du unternehmen kannst

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Gut, dass Du keine Frau bist. Du kamst ja aus dem Aufregen gar nicht mehr heraus

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Das ist alleine Deine Entscheidung.

Ich würde das Risiko nicht eingehen, dass man ungeborenes Kind dabei einen Schaden davonträgt

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Findet ihr diese Nachweise ausreichend, um jemanden wegen Mord zu verurteilen?

Keine Tatwaffe, keine Zeugen, kein klares Motiv: Im Fall einer in ihrem Schlafzimmer getöteten Frau musste sich das Gericht ausschließlich auf Indizien verlassen – und schickte den Angeklagten dennoch für lange Zeit ins Gefängnis. Das gab den Ausschlag.

Chemnitz. Was genau Mitte Juli vergangenen Jahres in der Plattenbauwohnung an der Marie-Tilch-Straße passiert ist, bleibt vorerst – und womöglich für immer – ungeklärt. Fünf Tage hatte sich das Landgericht Chemnitz Zeit genommen, um den gewaltsamen Tod einer Frau juristisch aufzuarbeiten. An allen fünf Tagen äußerte sich der wegen Totschlags Angeklagte, der Lebensgefährte des Opfers, nicht zum Tatvorwurf. Das ist sein gutes Recht, erschwert naturgemäß aber die Aufklärung.

Die Frau, eine 35-jährige Slowakin, war am 16. Juli 2023 tot in ihrem Schlafzimmer aufgefunden worden. Ihre Schwester hatte über Tage keinen Kontakt zu ihr bekommen, einen Termin zum Aufbau der neuen Küche – das Opfer und sein Partner hatten die Wohnung gerade erst bezogen – ließ sie verstreichen. Ein Feuerwehrmann betrat schließlich von einer Leiter aus die Wohnung und entdeckte den Leichnam. Die Frau war zu diesem Zeitpunkt schon mehrere Tage tot, gestorben an einer Stichwunde. Drei Wochen später nahmen Ermittler den Lebensgefährten des Opfers, einen 29-jährigen Slowaken, in Kiel fest. Er stand nun vor Gericht.Passendes Messer gefunden – aber keine Spuren daran

Von Anbeginn zeichnete sich ein schwieriger Indizienprozess ab. Trotz intensiver Suche im Umfeld hatten die Ermittler keine Tatwaffe gefunden. Ein Messer in der Küche des Opfers passte zwar zur 13 Zentimeter tiefen Stichwunde; Blutspuren oder Fasern der Kleidung der Frau fanden sich daran aber nicht. Zeugen der Tat gab es keine. Nachbarn aus dem fünfgeschossigen Plattenbau hatten zwar hin und wieder Streit des Paares gehört, aber nichts, was unmittelbar mit der Tat in Zusammenhang stand. Ein klares Motiv ergab sich ebenfalls nicht, auch wenn im Zuge von Zeugenaussagen von Verwandten des Paares klar wurde, dass der Angeklagte auf Kosten seiner Partnerin lebte, Geld für Glücksspiele ausgab und sehr eifersüchtig war.

Längere Zeit unklar war auch der genaue Todeszeitpunkt der Frau. Ein forensischer Entomologe grenzte ihn schließlich anhand auf der Leiche gefundener Insekten auf den 11. oder 12. Juli 2023 ein. Was aus Sicht von Staatsanwalt Stephan Butzkies durchaus ins Bild passte. Denn am Morgen des 12. Juli reiste der Angeklagte – für seine Verhältnisse untypisch, weil kurzfristig – mit dem Flixbus nach Kiel; das Ticket hatte er erst kurz zuvor im Internet gekauft. Eine Flucht nach begangener Tat? So sah es jedenfalls Staatsanwalt Butzkies. Zwar lasse sich auch für dieses Indiz eine andere Erklärung finden. „Aber die Fülle ergibt ein Gesamtbild, das relativ eindeutig ist“, sagte er. Er forderte eine Haftstrafe von neun Jahren.

Angeklagter googelte Strafmaß für Mord und Totschlag

Auf diese These eines unbekannten Dritten, der die Tat begangen haben soll, ließ sich das Gericht aber nicht ein. Es gebe keinerlei Hinweise auf einen anderen Täter als den Angeklagten, sagte der vorsitzende Richter Janko Ehrlich. Die Wohnung war verschlossen, am in einer Hecke nahe dem Haus gefundenen Schlüssel befand sich nur die DNA des Angeklagten. Die Fremd-DNA am Kopfkissen könne schlicht älter sein, sagte er.

Dagegen deute das Verhalten nach dem Tod der Frau eindeutig auf den Angeklagten, so der Richter. Er nannte die abrupte Abreise und ein Telefonat mit der Schwester des Opfers als Beispiel. Noch vor Auffinden des Leichnams hatte er zu eben jener Schwester gesagt: „Wenn irgendetwas mit ihr ist, mich zieht ihr da nicht rein.“ Und schließlich machte ihn sein Surfverhalten im Internet nach der Abreise aus Chemnitz und vor seiner Festnahme verdächtig: Er googelte unter anderem das Strafmaß bei Totschlag oder Mord.

„Die Gesamtschau der Umstände überführt Sie als Täter“, sagte Richter Ehrlich und verurteilte den Angeklagten zu zehn Jahren Haft. Die Verteidigerin kündigte unmittelbar nach Ende der Verhandlung an, Revision einlegen zu wollen. (lumm)

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    Offensichtlich hat es das Gericht so beurteilt. Anhand eines Zeitungsartikels kann man das nicht wirklich beurteilen

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    Das ist in Deutschland noch sehr gesittet! In anderen Ländern geht es deutlich heißer her - ich empfehle gerne mal England!

    Ausserdem darfst du nicht vergessen, dass im Unterschied zu einer Diskussion in der Schule die sachliche Arbeit schon im Vorfeld gelaufen ist und alle Informationen und Argumente bereits ausgetauscht wurden

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    Wenn die Bank schon so weit ist zu wissen, dass es keine Erben mehr gibt, dann ist das Problem schon fast gelöst.

    Dif Problematik ergibt sich viel früher, denn bei deinem Beispiel der geheimen Konten weiß die Bank gar nicht, dass der Kontoinhaber inzwischen verstorben ist

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    Ist der unten geschilderte Sachverhalt juristisch zwingend?

    Wenn man die schriftliche Äußerung des X gegenüber dem Y vom 29.06.2022 (im Rahmen der zweiten Kontaktphase (von Frühjahr / Sommer 2022 bis Frühjahr / Sommer 2023 andauernd) vom X getätigt) betrachtet, so ist es nicht nur möglich, sondern eben zwingend:

    Der X wünscht in besagter Äußerung die Schriftform für eine vertragliche Vereinbarung zwischen ihm & dem Y, um im Ernst- bzw. Streitfall zweifelsfrei beweisen zu können, dass es einen Vertrag zwischen ihm & dem Y gibt und der Y dementsprechend nichts (mehr) ableugnen könnte.

    Demzufolge muss auch eine mit dem Sachverhalt gänzlich unbefangene Person hier zwingend erkennen, dass der X weiß, dass Verträge ganz allgemein einzuhalten sind, denn ansonsten würde dieser ja auch nicht die Schriftform als Beweismittel von einer vertraglichen Vereinbarung zwischen ihm & Y wünschen.

    Wenn man dann als unbefangene Person mit dieser Tatsache als Hintergrundwissen das Prozedere um den Abschluss des Untermietvertrages betrachtet, so gelangt man hierbei zwingend zu dem Schluss, dass der X hier die Vereinbarung, ab dem zweiten Monat im Untermietverhältnis sämtliche Kosten der Wohnung selbst zahlen zu wollen / können, nur getätigt haben kann, da er durch eine dem Y zu diesem Zeitpunkt noch unbekannte Sicherheit für ihn weiß, dass er diese Vereinbarung am Ende auch tatsächlich einhalten wird können und er ja weiß, dass Verträge immer einzuhalten sind.

    Somit ist es dann also nicht nur möglich, dass der X aufgrund einer Sicherheit für ihn, den Untermietvertrag einhalten zu können, dies dem Y zugesichert hat, sondern zwingend.

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    Wie schon bei den x anderen Malen, als du diese Frage gestellt hast: nein! Das reicht nicht aus um zwingend einen Betrug zu beweisen

    und genau das hat dir die Staatsanwaltschaft dir ja auch schon mitgeteilt. Und wenn du noch 20 Chats dazu nachreichst, wird sich das auch vermutlich nicht ändern

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    Eigentlich wollte ich ja nicht mehr antworten….

    Wir schon beim letzten Mal, schätze ich die Erfolgsaussichten als äußert gering ein - vielleicht 0-10%

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    In dem Alter würde ich das nicht machen. Sie können bei der Beerdigung Abschied nehmen. Dazu muss man den Verstorbenen nicht mehr anschauen

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    Ich unterstelle mal, dass die Wohnung vom Verstorbenen bewohnt wurde und jetzt leer ist…?

    Ja, da kannst Du einziehen. Es interessiert erstmal niemanden, ob das Grundbuch schon geändert ist. Das dauert ja auch unter Umständen noch ein bisschen

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    1. Würde der Gesetzgeber einen solchen Paragraph nicht im Transplantationsgesetz aufnehmen.
    2. Sollte es zu einem Sachverhalt 2 grundsätzlich passende Paragraphen geben, so hat entweder der Gesetzgeber geregelt, welcher wann Anwendung findet. Ansonsten gilt: der speziellere vor dem allgemeinen
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    Das kommt immer darauf an, was der Nabu bei Dir vor Ort so macht bzw. Wie Du dich auch einbringen möchtest - es geht alles, was mit Naturschutz zu tun hat.

    Oder Du wirst einfach nur passives Mitglied und zahlst Deine Beiträge

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