Natürlich kannst Du das anzeigen. Aber: es müsste natürlich nachweisbar sein, wer das war, damit dann eine Verurteilung erfolgen kann
Wenn mit den Fahrzeug auf dem Weg ein Unfall verursacht wird und dadurch ein Fremdschaden entsteht, dann haftet erstmal Deine Versicherung dafür.
Der versicherte Rohrbruch setzt voraus, dass das Material ein Loch oder einen Riss hat. Es reicht nicht aus, dass die Rohre sicher verschieben und dadurch die Verbindung verloren geht - so hat es das OLG Düsseldorf entschieden
Zunächst mal müsstest Du klären, wem denn jetzt die Fläche gehört. Danach richtet sich, ob und was Du unternehmen kannst
Gut, dass Du keine Frau bist. Du kamst ja aus dem Aufregen gar nicht mehr heraus
Das ist alleine Deine Entscheidung.
Ich würde das Risiko nicht eingehen, dass man ungeborenes Kind dabei einen Schaden davonträgt
Offensichtlich hat es das Gericht so beurteilt. Anhand eines Zeitungsartikels kann man das nicht wirklich beurteilen
Das ist in Deutschland noch sehr gesittet! In anderen Ländern geht es deutlich heißer her - ich empfehle gerne mal England!
Ausserdem darfst du nicht vergessen, dass im Unterschied zu einer Diskussion in der Schule die sachliche Arbeit schon im Vorfeld gelaufen ist und alle Informationen und Argumente bereits ausgetauscht wurden
Wenn die Bank schon so weit ist zu wissen, dass es keine Erben mehr gibt, dann ist das Problem schon fast gelöst.
Dif Problematik ergibt sich viel früher, denn bei deinem Beispiel der geheimen Konten weiß die Bank gar nicht, dass der Kontoinhaber inzwischen verstorben ist
Wie schon bei den x anderen Malen, als du diese Frage gestellt hast: nein! Das reicht nicht aus um zwingend einen Betrug zu beweisen
und genau das hat dir die Staatsanwaltschaft dir ja auch schon mitgeteilt. Und wenn du noch 20 Chats dazu nachreichst, wird sich das auch vermutlich nicht ändern
Eigentlich wollte ich ja nicht mehr antworten….
Wir schon beim letzten Mal, schätze ich die Erfolgsaussichten als äußert gering ein - vielleicht 0-10%
In dem Alter würde ich das nicht machen. Sie können bei der Beerdigung Abschied nehmen. Dazu muss man den Verstorbenen nicht mehr anschauen
Das gehört zu den Dingen, die ich niemals als Fertiggericht essen würde
Kommt drauf an für welchen Straftabestand
Ich unterstelle mal, dass die Wohnung vom Verstorbenen bewohnt wurde und jetzt leer ist…?
Ja, da kannst Du einziehen. Es interessiert erstmal niemanden, ob das Grundbuch schon geändert ist. Das dauert ja auch unter Umständen noch ein bisschen
In Ruhe abwarten - das kann noch ein bisschen dauern und es ist ja auch noch Zeit bis zur Wahl
Im Urteil ist nicht nur die Anzahl sondern auch die Höhe der Tagessätze festgesetzt
6-8 Wochen wird empfohlen…..
PS: der 8.03. ist aber schon länger als 3 Wochen her!
- Würde der Gesetzgeber einen solchen Paragraph nicht im Transplantationsgesetz aufnehmen.
- Sollte es zu einem Sachverhalt 2 grundsätzlich passende Paragraphen geben, so hat entweder der Gesetzgeber geregelt, welcher wann Anwendung findet. Ansonsten gilt: der speziellere vor dem allgemeinen
Das kommt immer darauf an, was der Nabu bei Dir vor Ort so macht bzw. Wie Du dich auch einbringen möchtest - es geht alles, was mit Naturschutz zu tun hat.
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