Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes?
In Artikel 2 unserer Verfassung, des Grundgesetzes, heißt es in Absatz 1:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Erörtern sie:
Fördert dieses Grundrecht soziale Ungleichheit?
Steht es im Wiederspruch zum Sozialstaatsprinzip?
1 Antwort
Ich kann da keinen Zusammenhang erkennen. Wie sollte dann dieser Paragraph formuliert sein, dass er die soziale Ungleicheit nicht fördert? Im übrigen kann man einen Artikel nicht isoliert von den übrigen Artikeln des Grundgesetzes sehen.
Im übrigen kann man einen Artikel nicht isoliert von den übrigen Artikeln des Grundgesetzes sehen.
Weshalb denn nicht? Das GG ist einerseits in Themen gegliedert, wo jeder einzelne Artikel einen bestimmten Themenbereich eines Themas beleuchtet. Andererseits gibt es, wenn man es genau nimmt 21 Artikel zum Thema Grundrechte. Jeder Artikel beleuchtet auch hier einen ganz bestimmten Grundrechtsaspekt und kann für sich alleine stehen.
Oder meinst Du, dass Absätze oder Sätze innerhalb eines Artikels nicht alleine für sich stehen können? Doch, auch das ist möglich. Es gibt Gerichtsurteile, insbesondere von Verfassungsgerichten, die üblicherweise auch einzelne Sätze aus dem GG zitieren.