Elternrat will "lottrige" Kleidung an Schulen verbieten?

Das Ergebnis basiert auf 43 Abstimmungen

Ich bin gegen ein solches Verbot. 56%
Ich bin für ein solches Verbot. 30%
Zwiegespalten... 14%

19 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich bin gegen ein solches Verbot.

Also wenn ich meine Reaktion auf diese Nachricht zusammenfassen müsste würde ich sagen so: 🙄

Diese Debatte flammt immer mal wieder auf und am Ende haben wir das gleiche Ergebnis. Entweder man führt Schuluniformen ein oder man lebt damit was gerade so Mode ist. Mir gefallen Jogginganzüge auch nicht besonders, aber wenn das aktuell eben gerade der Trend ist genauso wie Hosen mit Löchern, bauchfrei usw... dann ist das eben so.

Gerade in der Schule sollten wir eigentlich ganz andere Debatten führen, soweit ich weiß haben die da gerade eigentlich ganz andere Probleme. Lehrermangel, Schulausstattung... solche Sachen.

Ich bin für ein solches Verbot.

Ich meine natürlich, dass ich gegen ein solches Verbot bin!.

Ich beurteile das ganz ähnlich wie du und aus diesem Grund, ist auch der Lehrerverband gegen ein solches Verbot bzw. gegen Bekleidungsvorschriften an den Schulen.

Unser Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), garantiert ein "allgemeines Persönlichkeitsrecht" oder auch "Selbstbestimmungsrecht" genannt bestehend aus Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1. Dieses Recht umfasst auch, dass man ausschließlich selber über seine Bekleidung entscheidet und niemand anderes. Ein Grundrechtseingriff ist nur dann gerechtfertigt, wenn er ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel verfolgt, das Ziel durch weniger eingreifende Maßnahmen nicht erreicht werden kann und wenn der Eingriff auch insgesamt nicht unverhältnismäßig ist. Der Punkt ist auch, dass Grundrechte unter den aufgeführten verfassungsrechtlichen Voraussetzungen nur durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden können. Hier soll die Einschränkung jedoch aufgrund der Schulordnungen erfolgen, was so nicht gerechtfertigt sein dürfte. Wenn dann, müsste das Schulgesetz dementsprechende Regelungen beinhalten bzw. eine entsprechende Rechtsgrundlage dafür bieten. Auch dann, muss die Einschränkung aber nicht unbedingt verfassungskonform sein, siehe oben. Insbesondere bei älteren Schülerinnen und Schülern ab dem 14. Lebensjahr, ist deren Recht auf Selbstbestimmung und freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit zunehmend zu beachten. Ganz problematisch wird es juristisch jedoch dann, wenn Schülerinnen und Schüler bereits volljährig sind. Auch die Forderung, wenn die Bekleidung nicht den Vorschriften entspricht, nach Hause zu schicken, halte ich aufgrund des hohen juristischen Gewichtes der Schulpflicht für nicht rechtens. Es gibt sogar eine gesetzliche Impfpflicht, das Schülerinnen und Schüler gegen die Masern geimpft sein müssen aber wenn sie es nicht sind, dann dürfen sie trotzdem nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden, weil die Schulpflicht die Impfpflicht überwiegt. Dabei ist die Impfpflicht in einem Gesetz und nicht in der Schulordnung geregelt und soll dem Schutz des Grundrechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit dienen. Bei falscher bzw. bei nicht vorschriftsmäßiger Bekleidung, droht hingegen keine gesundheitliche Gefahr.

Mfg

Hallo Nudelauflauf28,

ich muss zugeben, dass mich die ganze Debatte irritiert. Praktisch jede Bildungseinrichtung hat, nach meinem Kenntnistand, in ihrer Hausordnung eine Regel, wonach der Besuch des Unterrichts in „angemessener Kleindung“ zu erfolgen habe.

Der Grundgedanke dürfte dabei wohl zum einen sein, Kleidung die bestimmte Ideologien widerspiegeln (etwa ein Bandshirt rechter Bands deren Medien beschlagnahmt werden) zu untersagen, als auch gegenüber der Bildungsstädte, sowie Lehrenden, einen gewissen Respekt einzufordern. Die Anerkennung meines Gegenübers spiegelt sich oft auch im Auftreten wider, das nicht unwesentlich auch von der Kleidung abhängt.

Was angemessen ist, hängt wohl von den jeweiligen Bildungseinrichtungen, dem Alter der Träger, dem Wetter und allgemeinen Umständen ab.

Es gibt hochpreisige Jeans mit Löchern, die den Launen der (Damen)Mode geschuldet, heute einen leidlich seriösen Eindruck machen, es gibt aber auch welche die einfach abgetragen und verlottert wirken und symbolisieren, dass der Schulbesuch keine Wertschätzung verdient. Ähnliches gilt für „Jogginghosen“, es gibt mittlerweile „Bürojogginghosen“ die in Büros getragen werden können, und es gibt andere „Jogginghosen“ die man nur zu Hause auf der Couch anhaben sollte.

Zwiegespalten...

Auf der einen Seite ist es schon wichtig den Jugendlichen klar zu machen dass sie im späteren Berufsleben auch nicht in Jogginghose und co erscheinen können. Aber andererseits ist es halt in der Schule egal und lieber fühlen sich die Affen wohl als unwohl und haben noch weniger bock. Was es die Eltern juckt wie andere Kinder rumlaufen ist hier aber der größte Knackpunkt.

Zwiegespalten...

ich muss bei solchen Fragen immer an eine Schule in unserer Gegend denken, wo vor ein paar Jahren eine Kleiderordnung eingeführt wurde. Dies passierte aber nicht auf Druck von außen, sondern war ein Wunsch / Vorschlag der Schülerschaft selbst.

Es waren auch keine Verbote im eigentliche Sinne, sondern eher Teil eines schriftlich dokumentierten Verhaltenskodex, dem die Schüler zustimmten. Daher hat es da wohl auch ganz gut funktioniert...

Grundsätzlich finde ich gewisse Rahmenbedingungen für angemessene Kleidung bei Schüler nicht verkehrt. Solange die Schüler ein Mitsprachrecht haben & es nicht übers Ziel hinaus schießt.