Ist ein ethnischer Volksbegriff rechtsextrem?
Das Grundgesetz kennt einen ethnischen Volksbegriff. So heißt es in Art. 116 Abs. 1 GG:
Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Den Vätern und Müttern des Grundgesetzes war also klar, dass neben der Staatsbürgerschaft auch ein ethnisches Volk besteht. Der Verfassungsschutz betrachtet diese Vorstellung heute ironischerweise als verfassungswidrig. Auf seiner Homepage schreibt er über einen rechten Verein:
So vertreten die Führungspersonen des IfS ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis und streben ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk an. Die propagierte Vorstellung, dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe, impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse.
Anlässlich der heutigen Hochstufung der AfD zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung äußerte der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Sinan Selen:
Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt.
Anders ausgedrückt: Wer glaubt, dass es außerhalb der Staatsbürgerschaft so etwas wie ein ethnisches deutsches Volk gibt, das sich durch Abstammung auszeichnet, ist für den Verfassungsschutz ein Rechtsextremist.
Bei anderen Völkern hat damit seltsamerweise niemand ein Problem. Bei Deutschen ist dies aber auf einmal höchst gefährlich. Der Journalist Jan A. Karon schreibt dazu:
https://x.com/jannibal_/status/1918290606616436950
Ich denke damit hat Jan A. Karon Recht.
Ist ein ethnischer Volksbegriff für Euch rechtsextrem?
66 Stimmen
10 Antworten
Den Ausgereisten aus der DDR war die Staatsangehörigkeit entzogen worden, sie waren bei der Einreise in die BRD staatenlos. Die bundesdeutsche Staatsangehörigkeitsurkunde gab es lange Zeit nur mit dem Nachweis der deutschen Volkszugehörigkeit.
Es ist ein schlechter Witz, wenn diesen Deutschen wegen ihrer deutschen Abstammung Rechtsextremismus unterstellt wird.
Ist ein ethnischer Volksbegriff rechtsextrem?
Nein der Ethnische Volksbegriff ist das nicht.
Das jemand ein Ethnisch reines Volk umsetzen will ist es hingegen schon.
Der Verfassungsschutz betrachtet diese Vorstellung heute ironischerweise als verfassungswidrig
Nein tut er nicht!
und streben ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk an
Das hättest du Fett markieren sollen!
das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt.
Das hätte man auch fett markieren sollen.
Anders ausgedrückt: Wer glaubt, dass es außerhalb der Staatsbürgerschaft so etwas wie ein ethnisches deutsches Volk gibt, das sich durch Abstammung auszeichnet, ist für den Verfassungsschutz ein Rechtsextremist.
Falsch! Siehe oben!
Wie soll man das umsetzen?
Durch vertreibung oder ermordung aller die einem nicht passen!
Äh - nein. Ändert nichts an der vorhergehenden Aussage
Es zeigt dein mangelndes Textverständnis!
Und ein möglichst homogenes Staatsvolk anzustreben ist auch nicht verfassungswidrig.
Ich sprach von den Umsetzversuchen. Erkläre mal wie man das homogene Staatsvolk umsetzen sollte wenn nicht mit ermordung/ausweisung/vertreibung von denen die einem nicht passen ?
Ein Volk das bereits homogen ist könnte man durch Grenzkontrollen homogen halten eines das das nicht ist müsste man Homogenisierung. Und wenn der "Vorgang" des Homogenisierens nicht lautet "wir poppen so lange kreuz und quer bis alle dieselbe Farbe haben" dann ist es verfassungswidrig.
Das ist einfach nur die naturwissenschaftlich-biologische Definition.
Nein, find ich nicht.😌 Das ist auch ganz natürlich.😊
Natürlich gibt es auch die Ethnie die einen Deutsch macht. Das sich von der Abstammung ergibt. Das zu leugnen belügt man sich selbst und das Volk.
Die Definition greift doch auch wieder auf die "Volkszugehörigkeit" zurück. Die ganze Argumentation fällt damit wie ein Kartenhaus zusammen. Ein ethnischer Volksbegriff wäre verfassungswidrig. Das ist einer der Argumentationen des Verfassungsschutzes.
und die ist eben nicht richtig sondern politisch motiviert. Im GG steht eindeutig "deutscher Volkszugehörigkeit" und somit wäre ja wen wir dem BfV folgen würden das GG schon Verfassungswidrig. Nur gab es das GG bereits vor der Schaffung des BfV, also ist wohl eher das BfV verfassungswidrig. Mal davon angesehen, das es so eine Einrichtung in keiner westlichen Demokratie gibt und auch nicht auf betreiben von Besatzungsmächten geschaffen wurde.
Dafür haben die angeblichen demok... ja den Staatsschutz für sich wieder gefunden. Den gab es bereits auch zwischen 1933-1945, in der BRD wieder seit 1974. Und wieso wir dann noch zwei Organe dieser Art benötigen, die beide dass gleiche machen, die Demokratie schützen ??? In der DDR gab es auch so etwas hieß Kurzform Stasi.
Die Definition greift doch auch wieder auf die "Volkszugehörigkeit" zurück.
Volkszugehörigkeit ist hier als Gegenbegriff zu Staatsangehörigkeit zu sehen und ethnisch definiert.
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Wie soll man das umsetzen?
Äh - nein. Ändert nichts an der vorhergehenden Aussage. Und ein möglichst homogenes Staatsvolk anzustreben ist auch nicht verfassungswidrig.