Fristlose Kündigung bei Pachtgarten
Hallo, brauche Euere Hilfe! Wir mußten leider einem Kleingärtner die Mitgliedschaft und das Pachtverhältnis fristlos kündigen. Jetzt hat uns jemand darauf hingewiesen, das er eine Entschädigung erhalten müßte für das auf dem Pachtland befindliche Besitz, wie Laube, Gerätschaften, usw.. Welches Gesetz regelt dies? Danke. Mfg
3 Antworten
Ja dieser Kleingärtner hat eine Entschädigung zu bekommen, auch muß der Kleingarten Abgeschätzt werden durch zwei unabhängige Abschätzer, die der Bezirksverband stellen muß. Also Rausschmeißen geht nicht so einfach, er hat eine Kündigungsfrist die der Vorstand einzuhalten hat. Und wenn der noch einen Rechtsanwalt einschaltet, dann kann es für den Kleingarten EV, ganz schön Teuer werden. Man hätte hier Schreiben können warum Er fristlos Gekündigt worden ist ! So hätte man genaueres schreiben können.
Falsch nur bei diesen Fällen..
nach den in § 9 (1) BKleingG genannten Sonderfällen 2. bis 6.
nur nach den in § 9 (1) BKleingG genannten Sonderfällen 2. bis 6.das heisst, wenn der Pächter nichts dafür kann, wegen Baumaßnahmen der Stadt u.s.w.Hat er bereits Abmahnung wegen Vernachlässigung ,Nichtzahlung der Pacht, dann kann er nach 2 Monaten gekündigt werden und bekommt nichts. Das ist so.
Bundeskleingartengesetz
Im Falle der Kündigung nach den genannten Sonderfällen durch den Verpächter hat der Pächter einen Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung (§ 11 BKleingG) für Anpflanzungen und Laube.