Kann ich Probleme mit dem Finanzamt bekommen wegen eBay?

4 Antworten

Wer Dinge (auch virtuelle) herstellt oder sich beschafft, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, betreibt schon ein Gewerbe !

Und wer ein Gewerbe betreibt, ist nach § 14 GewO verpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzumelden. Freibeträge gibt es da nicht.

Ob auf die Erträge Steuern zu zahlen sind, beurteilt das Finanzamt nach deiner Steuererklärung und nach Berücksichtigung der Freibeträge.

PS: Jeder Bundesbürger hat eine Steuer-ID. Für das Gewerbe bekommst du aber eine gesonderte Steuernummer nach der steuerlichen Erfassung (über ELSTER) beim Finanzamt.


Yokai412 
Beitragsersteller
 22.05.2025, 10:57

Aber genau das ist ja mein Problem, ich beabsichtige nicht diese mit Gewinn zu verkaufen sondern komme bei +- 0 raus je nach Fall. Es muss ja auch nicht jeder ein Gewerbe anmelden wenn man Sammelkarten im größerem Maße verkauft ohne Gewinnabsicht, dieser Fall wurde schon einige Male auch von Steuerberatern bestätigt

Ich verkaufe regelmäßig Spiel-Accounts 

Regelmäßiger Gewinn ist Gewerbesteuerpflichtig

gewisse Menge an Transaktionen angesammelt, wodurch der Eindruck entstehen könnte, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Machst du Gewinn, ist es ein Gewerbe, du sagst selbst du kaufst und verkaufst mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen

eilweise habe ich auch sogenannte Zufallsboxen mit allgemeiner Beschreibung angeboten, wie man es aus dem Bereich der digitalen Items kennt.

Lootboxen? Sind hier auch noch mal ein ganz schweres Thema wenn es um das Verkaufen geht.

Da ich Student bin, keine Steuer-ID habe und ausschließlich Bafög beziehe, stellt sich für mich nun die Frage: Muss ich mir in diesem Zusammenhang Sorgen machen, oder kann ich in der beschriebenen Form bedenkenlos weitermachen?

Du hast eine Steuer ID, ein Baby hat eine Steuer-ID, du kennst deine Steuer-ID vielleicht noch nicht, aber du hast eine, glaub es mir.

Klar musst du dir Sorgen machen ,wenn du unter dem Radar von Geld machst das nicht versteuert wird...auch als Student.

Folgendes, geh zum Finanzamt, mach das freiwillig, auch wenn das viele so sagen, die sind nicht da um dich zu fressen. Zeige was du machst, und wie viel Gewinn dabei rum kommt, und lasse dich beraten. Ich meine im "schlimmsten Fall" meldest du Gewerbe an und hast ein Zubrot für dein Studium offiziell, kannst dann sogar sagen du bist Selbstständig. Toll für einen Lebenslauf.

Und scheinbar ist dieser Schwellwert ja noch nicht erreicht, aber WENN das so kommt, und du dich erst dann meldest...das sieht immer blöd aus


Yokai412 
Beitragsersteller
 22.05.2025, 01:23

Ich habe in keinem Punkt geschrieben dass ich beabsichtige Gewinn zu machen und habe auch in meinem Text klargestellt, dass ich oft Accounts habe die ich für den gleichen Betrag oder sogar mehr gekauft habe. Sprich Gewinn <=0 bei einigen

Redekunst  22.05.2025, 01:24
@Yokai412

Das heißt du gehst da +/- Null raus? Und wieso sagt eBay dann das du einen Schwellwert erreichst? Da muss ja Geld fließen

Yokai412 
Beitragsersteller
 22.05.2025, 01:27
@Redekunst

Ja natürlich fließt Geld, eBay weiß ja nicht dass mich diese Accounts ja auch Geld gekostet haben. Aber genau das ist ja mein Problem, objektiv gesehen sieht man nur, dass ich Geld mit diesen Accounts einnehme, aber eben nicht, dass ich dafür auch Geld ausgegeben habe, was ungefähr dem Verkaufswert gleichkommt

Redekunst  22.05.2025, 01:29
@Yokai412

Ach so, ok das verstehe ich. Ja gut, wenn du das den Finanzamt nachweisen kannst, hast du kein Problem, einen gewissen Betrag hast du eh frei und wenn der nicht mal da ist, dann kannst du ohne Probleme weiter machen

Ebay meldet Einkünfte über 2000€

Das ist noch weit unter dem Steuerfreibetrag und kann noch als nicht gewerbliche Tätigkeit gerechtfertigt werden.

Ab einem gewissen Punkt wird das aber schwer, also sei lieber vorsichtig, leg etwas Geld zur Seite und übertreibe es nicht, oder du holst dir ein Gewerbeschein, die sind nicht sonderlich teuer und solange du unter dem Steuerfreibetrag bleibst, musst du auf die Nebeneinkünfte keine Steuern zahlen.

Wie sich das auf dein Baföq auswirkt kann ich dir nicht sagen.

Du bist gewerblich tätig ohne wenn und aber und damit bist du verpflichtet dieses anzumelden und etwaige Umsätze/Gewinne zu versteuern.. Tust du dies nicht bekommst du ein Problem

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Yokai412 
Beitragsersteller
 22.05.2025, 10:58

Aber genau das ist ja mein Problem, ich beabsichtige nicht diese mit Gewinn zu verkaufen sondern komme bei +- 0 raus je nach Fall. Es muss ja auch nicht jeder ein Gewerbe anmelden wenn man Sammelkarten im größerem Maße verkauft ohne Gewinnabsicht, dieser Fall wurde schon einige Male auch von Steuerberatern bestätigt

anTTraXX  22.05.2025, 11:02
@Yokai412

Die Gewinnerzielungsabsicht wird aber im Zweifel vom Finanzamt festgestellt und nicht vor dir