Kann ich Probleme mit dem Finanzamt bekommen wegen eBay?
Ich verkaufe regelmäßig Spiel-Accounts über meinen privaten eBay-Account. Dabei handelt es sich entweder um Konten, die ich zuvor selbst aufgebaut habe, oder um solche, die ich zu einem ähnlichen oder sogar höheren Preis erworben habe. Mein Fokus liegt auf bestimmten Helden- oder Monster-Sammlungen innerhalb des Spiels – vergleichbar mit dem Sammeln von digitalen Sammelkarten. Entsprechend kaufe ich gelegentlich interessante Accounts hinzu, verkaufe aber auch wieder welche, insbesondere wenn sich meine Sammlung verändert oder erweitert.
Mit der Zeit hat sich eine gewisse Menge an Transaktionen angesammelt, wodurch der Eindruck entstehen könnte, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Teilweise habe ich auch sogenannte Zufallsboxen mit allgemeiner Beschreibung angeboten, wie man es aus dem Bereich der digitalen Items kennt.
Vor Kurzem habe ich eine Nachricht von eBay erhalten, dass ich mich dem Schwellenwert nähere, ab dem gemäß dem Plattformen-Transparenzgesetz eine Datenübermittlung an das Finanzamt erfolgt.
Da ich Student bin, keine Steuer-ID habe und ausschließlich Bafög beziehe, stellt sich für mich nun die Frage: Muss ich mir in diesem Zusammenhang Sorgen machen, oder kann ich in der beschriebenen Form bedenkenlos weitermachen?
4 Antworten
Wer Dinge (auch virtuelle) herstellt oder sich beschafft, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, betreibt schon ein Gewerbe !
Und wer ein Gewerbe betreibt, ist nach § 14 GewO verpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzumelden. Freibeträge gibt es da nicht.
Ob auf die Erträge Steuern zu zahlen sind, beurteilt das Finanzamt nach deiner Steuererklärung und nach Berücksichtigung der Freibeträge.
PS: Jeder Bundesbürger hat eine Steuer-ID. Für das Gewerbe bekommst du aber eine gesonderte Steuernummer nach der steuerlichen Erfassung (über ELSTER) beim Finanzamt.
Ich verkaufe regelmäßig Spiel-Accounts
Regelmäßiger Gewinn ist Gewerbesteuerpflichtig
gewisse Menge an Transaktionen angesammelt, wodurch der Eindruck entstehen könnte, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Machst du Gewinn, ist es ein Gewerbe, du sagst selbst du kaufst und verkaufst mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen
eilweise habe ich auch sogenannte Zufallsboxen mit allgemeiner Beschreibung angeboten, wie man es aus dem Bereich der digitalen Items kennt.
Lootboxen? Sind hier auch noch mal ein ganz schweres Thema wenn es um das Verkaufen geht.
Da ich Student bin, keine Steuer-ID habe und ausschließlich Bafög beziehe, stellt sich für mich nun die Frage: Muss ich mir in diesem Zusammenhang Sorgen machen, oder kann ich in der beschriebenen Form bedenkenlos weitermachen?
Du hast eine Steuer ID, ein Baby hat eine Steuer-ID, du kennst deine Steuer-ID vielleicht noch nicht, aber du hast eine, glaub es mir.
Klar musst du dir Sorgen machen ,wenn du unter dem Radar von Geld machst das nicht versteuert wird...auch als Student.
Folgendes, geh zum Finanzamt, mach das freiwillig, auch wenn das viele so sagen, die sind nicht da um dich zu fressen. Zeige was du machst, und wie viel Gewinn dabei rum kommt, und lasse dich beraten. Ich meine im "schlimmsten Fall" meldest du Gewerbe an und hast ein Zubrot für dein Studium offiziell, kannst dann sogar sagen du bist Selbstständig. Toll für einen Lebenslauf.
Und scheinbar ist dieser Schwellwert ja noch nicht erreicht, aber WENN das so kommt, und du dich erst dann meldest...das sieht immer blöd aus
Ich habe in keinem Punkt geschrieben dass ich beabsichtige Gewinn zu machen und habe auch in meinem Text klargestellt, dass ich oft Accounts habe die ich für den gleichen Betrag oder sogar mehr gekauft habe. Sprich Gewinn <=0 bei einigen
Ja natürlich fließt Geld, eBay weiß ja nicht dass mich diese Accounts ja auch Geld gekostet haben. Aber genau das ist ja mein Problem, objektiv gesehen sieht man nur, dass ich Geld mit diesen Accounts einnehme, aber eben nicht, dass ich dafür auch Geld ausgegeben habe, was ungefähr dem Verkaufswert gleichkommt
Ebay meldet Einkünfte über 2000€
Das ist noch weit unter dem Steuerfreibetrag und kann noch als nicht gewerbliche Tätigkeit gerechtfertigt werden.
Ab einem gewissen Punkt wird das aber schwer, also sei lieber vorsichtig, leg etwas Geld zur Seite und übertreibe es nicht, oder du holst dir ein Gewerbeschein, die sind nicht sonderlich teuer und solange du unter dem Steuerfreibetrag bleibst, musst du auf die Nebeneinkünfte keine Steuern zahlen.
Wie sich das auf dein Baföq auswirkt kann ich dir nicht sagen.
Du bist gewerblich tätig ohne wenn und aber und damit bist du verpflichtet dieses anzumelden und etwaige Umsätze/Gewinne zu versteuern.. Tust du dies nicht bekommst du ein Problem
Aber genau das ist ja mein Problem, ich beabsichtige nicht diese mit Gewinn zu verkaufen sondern komme bei +- 0 raus je nach Fall. Es muss ja auch nicht jeder ein Gewerbe anmelden wenn man Sammelkarten im größerem Maße verkauft ohne Gewinnabsicht, dieser Fall wurde schon einige Male auch von Steuerberatern bestätigt
Aber genau das ist ja mein Problem, ich beabsichtige nicht diese mit Gewinn zu verkaufen sondern komme bei +- 0 raus je nach Fall. Es muss ja auch nicht jeder ein Gewerbe anmelden wenn man Sammelkarten im größerem Maße verkauft ohne Gewinnabsicht, dieser Fall wurde schon einige Male auch von Steuerberatern bestätigt